Sonder-MPK in Berlin:
Ministerpräsidenten für neuen Glücksspielstaatsvertragsentwurf
11.04.2011, Magdeburg – 226
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 226/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 226/11
Magdeburg, den 6. April 2011
Sonder-MPK in Berlin:
Ministerpräsidenten für neuen Glücksspielstaatsvertragsentwurf
Die Regierungschefs der deutschen Bundesländer haben heute
auf einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz in der Vertretung des Landes
Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin dem vorliegenden Entwurf eines
Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Sie beauftragten die Chefs
der Staats- und Senatskanzleien, den bestehenden Vertragsentwurf hinsichtlich
bestimmter Eckpunkte zu überarbeiten. Der alte Vertrag läuft Ende des Jahres aus.
Wichtige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages
sind die Bekämpfung der Spielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs, der
Schutz vor Manipulationen und Betrug sowie der Jugendschutz.
Lotterien
Die Begrenzung der erlaubnisfähigen Lotterien
nach der Ereignisfrequenz und Gewinnhöhe soll beibehalten werden, ebenso die
bisherige Abgrenzung zwischen Lotterien, deren Veranstaltung nur staatlichen
Unternehmen erlaubt ist und den generell erlaubnisfähigen Lotterien (u. a.
Klassen-, Sozial- oder Fernsehlotterien und Gewinnsparen).
Die zu überarbeitenden Punkte betreffen:
Sportwetten
Im Sportwettenbereich werden im Rahmen einer
Experimentierklausel sieben bundesweite Konzessionen vergeben. Fünf Jahre nach
Inkrafttreten des Konzessionssystems erfolgt eine Evaluation, ob und wieweit
die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages realisiert werden konnten. Die
Experimentierklausel läuft nach sieben Jahren aus, wenn nicht von den
Regierungschefs der Länder auf Basis der Evaluation mit Zustimmung von mindestens
13 Ländern das Fortgelten beschlossen wird. Die Regelungen zu Konzessionsabgaben
und Steuern müssen gewährleisten, dass keine Mehrbelastung inländischer
gegenüber ausländischen Anbietern eintritt, d. h. die Konzessionsabgabe beträgt
16 2/3 vom Hundert des Spieleinsatzes. Die Konzessionsnehmer verpflichten sich,
keine in Deutschland illegalen Glücksspielangebote zu vertreiben. Bei Verstoß
erfolgen Vertragsstrafen bis hin zum Entzug der Konzession. Livewetten sind nur
auf das Endergebnis zulässig.
Spielbanken
Das Angebot der Spielbanken soll weiterhin
zahlenmäßig streng begrenzt sein. Internetangebote von Casinospielen sind nur
bei realen Spielen wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor
Ort und nur von ihr angeboten werden zulässig. Diese Regelung wird nach fünf
Jahren evaluiert.
Werbung
Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten sind
zulässig. Werbung für Sportwetten im Fernsehen ist im Umfeld von Sportsendungen
nicht zulässig. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.
Zum weiteren Verfahren:
Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wird bei
der EU-Kommission notifiziert. Zugleich geht er noch einmal in die ergänzende Anhörung.
Gibt es keine erheblichen Einwände, kann er von den Regierungschefs
unterzeichnet werden und anschließend in die Länderparlamente zur Abstimmung gehen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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