Bedarfszuweisung in Höhe von
knapp 260.000 Euro für die Einheitsgemeinde Biederitz
05.04.2011, Magdeburg – 56
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.:
056/11
Magdeburg, den 5. April 2011
Bedarfszuweisung in Höhe von
knapp 260.000 Euro für die Einheitsgemeinde Biederitz
Das Innenministerium bewilligt der Einheitsgemeinde Biederitz im Landkreis
Jerichower Land eine Bedarfszuweisung in Höhe von 259.452 Euro.
Der Zuweisungsbetrag dient dem Ausgleich der
Haushaltsfehlbeträge des
Verwaltungshaushaltes 2009. Zum 1. Januar
2010 wurde die Einheitsgemeinde Biederitz aus den Gemeinden Biederitz,
Gerwisch, Gübs, Königsborn und Woltersdorf gebildet.
Derzeitig befindet sich die Einheitsgemeinde in einer defizitären Haushaltssituation, die sich durch die
Altfehlbeträge mehrerer am Zusammenschluss beteiligter Gemeinden verschärft.
¿Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage kann der Ausgleich dieser
Fehlbeträge von der Einheitsgemeinde nicht ohne größere, unzumutbare
Einschränkungen erwirtschaftet werden. Daher werden die Altfehlbeträge durch
das Innenministerium mithilfe der Bedarfszuweisung im Interesse der
Leistungsfähigkeit der Einheitsgemeinde Biederitz ausgeglichen¿, erklärte Innenminister
Holger Hövelmann (SPD). ¿Die Zuweisung ist jedoch mit der Maßgabe verbunden,
dass die Einheitsgemeinde ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung mit der
Zielstellung beschließt, den Haushaltsausgleich unter Abdeckung aller Fehlbeträge
schnellstmöglich aufzuzeigen.¿
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des
Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen
und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft
insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen.
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