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Innenministerium bewilligt der
Stadt Wanzleben-Börde Zuweisung in Höhe von über 180.000 Euro

31.03.2011, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 054/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 054/11

 

 

 

Magdeburg, den 31. März 2011

 

 

 

 

 

Innenministerium bewilligt der

Stadt Wanzleben-Börde Zuweisung in Höhe von über 180.000 Euro

 

 

Mit

Bescheid vom 30. März 2011 gewährte das Innenministerium der Stadt

Wanzleben-Börde im Landkreis Börde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 185.200

Euro. Der Zuweisungsbetrag dient dem Ausgleich der bis 2009 aufgelaufenen

Haushaltsfehlbeträge des Verwaltungshaushaltes.

 

Zum 01.01.2010 wurde die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde gebildet. Am

freiwilligen Zusammenschluss waren sieben Gemeinden sowie die Städte Seehausen

und Wanzleben beteiligt. Derzeitig befindet sich die Einheitsgemeinde in einer

schwierigen Haushaltssituation, die sich durch die Altfehlbeträge mehrerer am

Zusammenschluss beteiligter Gemeinden verschärft.

 

 ¿Die Einheitsgemeinde Wanzleben-Börde weist

derzeit eine defizitäre Haushaltslage auf, die auch auf die Altfehlbeträge mehrerer

am freiwilligen Zusammenschluss beteiligten Gemeinden zurückzuführen ist. Da

die Einheitsgemeinde jedoch nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt,

um diese aufgelaufenen Fehlbeträge auszugleichen, unterstützt sie das Land

finanziell¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Angesichts der

schwierigen Haushaltssituation ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die

Einheitsgemeinde ihre Bemühungen um Konsolidierung des Haushalts verstärkt und

insbesondere der Vermeidung neuer Fehlbeträge oberste Priorität eingeräumt.¿

 

Hintergrund Bedarfszuweisung

 

Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des

Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen

und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft

insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

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39112  Magdeburg

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Fax: (0391) 567-5520

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Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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