Innenministerium bewilligt der
Stadt Wanzleben-Börde Zuweisung in Höhe von über 180.000 Euro
31.03.2011, Magdeburg – 54
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 054/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 054/11
Magdeburg, den 31. März 2011
Innenministerium bewilligt der
Stadt Wanzleben-Börde Zuweisung in Höhe von über 180.000 Euro
Mit
Bescheid vom 30. März 2011 gewährte das Innenministerium der Stadt
Wanzleben-Börde im Landkreis Börde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 185.200
Euro. Der Zuweisungsbetrag dient dem Ausgleich der bis 2009 aufgelaufenen
Haushaltsfehlbeträge des Verwaltungshaushaltes.
Zum 01.01.2010 wurde die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde gebildet. Am
freiwilligen Zusammenschluss waren sieben Gemeinden sowie die Städte Seehausen
und Wanzleben beteiligt. Derzeitig befindet sich die Einheitsgemeinde in einer
schwierigen Haushaltssituation, die sich durch die Altfehlbeträge mehrerer am
Zusammenschluss beteiligter Gemeinden verschärft.
¿Die Einheitsgemeinde Wanzleben-Börde weist
derzeit eine defizitäre Haushaltslage auf, die auch auf die Altfehlbeträge mehrerer
am freiwilligen Zusammenschluss beteiligten Gemeinden zurückzuführen ist. Da
die Einheitsgemeinde jedoch nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt,
um diese aufgelaufenen Fehlbeträge auszugleichen, unterstützt sie das Land
finanziell¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Angesichts der
schwierigen Haushaltssituation ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die
Einheitsgemeinde ihre Bemühungen um Konsolidierung des Haushalts verstärkt und
insbesondere der Vermeidung neuer Fehlbeträge oberste Priorität eingeräumt.¿
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des
Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen
und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft
insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen.
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