Blutalkoholmessung auch auf
polizeiliche Anordnung ? Hövelmann begrüßt Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts
16.03.2011, Magdeburg – 47
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/11
Magdeburg, den 16. März 2011
Blutalkoholmessung auch auf
polizeiliche Anordnung ¿ Hövelmann begrüßt Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts
Innenminister Holger Hövelmann (SPD)
hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, dass
Blutalkoholuntersuchungen bei Trunkenheitsfahrten auch von der Polizei
angeordnet werden dürfen, wenn kein Richter erreichbar ist. ¿Betrunkene
Autofahrer werden oft in den Nachtstunden erwischt, wenn der richterliche
Eildienst anderweitig gebunden oder nicht erreichbar ist. Das Bundesverfassungsgericht
hat jetzt klar gemacht: Wer betrunken Auto fährt und damit Menschenleben
gefährdet, kann nicht darauf hoffen, dass er um eine Blutprobe herumkommt. Auch
wenn die Polizei die Blutentnahme anordnet, kann das Ergebnis vor Gericht
verwertet werden¿, sagte Hövelmann.
Der Innenminister begrüßte, dass der Gerichtsbeschluss Rechtssicherheit für die
eingesetzten Polizeibeamten, aber auch für die Autofahrer schaffe. Die
Entscheidung stimme mit den Zielen einer Entschließung der Länderinnenminister
aus dem letzten Jahr überein, für die sich auch Sachsen-Anhalt stark gemacht
hatte.
Hövelmann: ¿Perspektivisch sollten wir dazu kommen, dass auch die Ergebnisse
von Atemalkoholmessungen gerichtsverwertbar werden. Solche Messungen sind kein
Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sind für die Autofahrer die akzeptablere
Lösung und entlasten Gerichte, Polizei und Krankenhäuser. Die Genauigkeit der
modernen Messgeräte macht solche Lösungen möglich.¿
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde veröffentlicht unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-021.html
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