Tarifabschluss für die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder
15.03.2011, Magdeburg – 176
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 176/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 176/11
Magdeburg, den 15. März 2011
Tarifabschluss für die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder
Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute das Kabinett über
die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen
Dienst informiert.
In der dritten Runde der Tarifverhandlungen haben die
Tarifvertragsparteien am letzten Donnerstag in Potsdam eine Einigung erzielt.
Danach erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in
Höhe von 360 Euro (spätestens zum 31. Mai 2011). Die Entgelte werden in einem ersten Schritt zum 1. April 2011 um 1,5 Prozent linear erhöht, in einem zweiten
Schritt erfolgt eine weitere lineare Erhöhung von 1,9 Prozent zum 1. Januar 2012. Zusätzlich wird das monatliche Tabellenentgelt um einen Sockelbetrag von
17 Euro ebenfalls zum 1. Januar 2012 erhöht. Das Erhöhungsvolumen beträgt für
das Jahr 2011 insgesamt 2,3 Prozent und für das Jahr 2012 weitere 2,6 Prozent.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Der Tarifabschluss kostet das Land Sachsen-Anhalt
insgesamt ca. 123 Millionen Euro.
Geeinigt haben sich die Tarifvertragsparteien auch auf
eine modifizierte Eingruppierungsgrundlage zum Tarifvertrag der Länder. Diese
löst die immer noch geltende Vergütungsordnung zum BAT-O ab. Eine Einigung
hinsichtlich der Eingruppierung von angestellten Lehrern konnte allerdings
nicht erreicht werden. Die Forderungen der Lehrergewerkschaft GEW haben die
Verhandlungen schwer belastet. Lehrer werden auf der Grundlage einer
tarifvertraglichen Regelung aus dem Jahre 1991 wie Lehrkräfte eingruppiert, die
im Beamtenverhältnis stehen. Dies reicht der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft nicht aus.
¿Der öffentliche Dienst hat in der Vergangenheit oft
zurückgesteckt. Deshalb halte ich angesichts von Abschlüssen in der privaten
Wirtschaft das Tarifergebnis auch für beide Seiten verantwortbar¿, bewertet
Minister Bullerjahn den Tarifabschluss.
Die Landesregierung strebt an, das Tarifergebnis inhalts-
und zeitgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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