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Tarifabschluss für die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder

15.03.2011, Magdeburg – 176

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 176/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 176/11

 

 

 

Magdeburg, den 15. März 2011

 

 

 

Tarifabschluss für die

Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder

 

Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute das Kabinett über

die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen

Dienst informiert.

 

In der dritten Runde der Tarifverhandlungen haben die

Tarifvertragsparteien am letzten Donnerstag in Potsdam eine Einigung erzielt.

 

Danach erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in

Höhe von 360 Euro (spätestens zum 31. Mai 2011). Die Entgelte werden in einem ersten Schritt zum 1. April 2011 um 1,5 Prozent linear erhöht, in einem zweiten

Schritt erfolgt eine weitere lineare Erhöhung von 1,9 Prozent zum 1. Januar 2012. Zusätzlich wird das monatliche Tabellenentgelt um einen Sockelbetrag von

17 Euro ebenfalls zum 1. Januar 2012 erhöht. Das Erhöhungsvolumen beträgt für

das Jahr 2011 insgesamt 2,3 Prozent und für das Jahr 2012 weitere 2,6 Prozent.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

 

Der Tarifabschluss kostet das Land Sachsen-Anhalt

insgesamt ca. 123 Millionen Euro.

 

Geeinigt haben sich die Tarifvertragsparteien auch auf

eine modifizierte Eingruppierungsgrundlage zum Tarifvertrag der Länder. Diese

löst die immer noch geltende Vergütungsordnung zum BAT-O ab. Eine Einigung

hinsichtlich der Eingruppierung von angestellten Lehrern konnte allerdings

nicht erreicht werden. Die Forderungen der Lehrergewerkschaft GEW haben die

Verhandlungen schwer belastet. Lehrer werden auf der Grundlage einer

tarifvertraglichen Regelung aus dem Jahre 1991 wie Lehrkräfte eingruppiert, die

im Beamtenverhältnis stehen. Dies reicht der Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft nicht aus.

 

¿Der öffentliche Dienst hat in der Vergangenheit oft

zurückgesteckt. Deshalb halte ich angesichts von Abschlüssen in der privaten

Wirtschaft das Tarifergebnis auch für  beide Seiten verantwortbar¿, bewertet

Minister Bullerjahn den Tarifabschluss.

 

Die Landesregierung strebt an, das Tarifergebnis inhalts-

und zeitgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de