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Räumliche Beschränkung wird
aufgehoben / Landesregierung beschließt Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in
Sachsen-Anhalt

15.03.2011, Magdeburg – 172

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 172/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 172/11

 

 

 

Magdeburg, den 15. März 2011

 

 

 

Räumliche Beschränkung wird

aufgehoben / Landesregierung beschließt Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in

Sachsen-Anhalt

 

Asylbewerberinnen und Asylbewerber,

die in Sachsen-Anhalt wohnen, können sich künftig ohne Erlaubnis im ganzen Land

bewegen. Die bisherige Beschränkung auf das Gebiet eines der früheren

Regierungsbezirke wird aufgehoben. Eine entsprechende Verordnung beschloss die

Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung. ¿Diese pragmatische Regelung bedeutet

eine Erleichterung für die Betroffenen, aber auch eine Verwaltungsvereinfachung

und Entlastung für viele Behörden und die Polizei¿, erklärte Innenminister

Holger Hövelmann. ¿Viele Flüchtlinge haben die bisherige Beschränkung als

Schikane empfunden, und für die Durchführung des Asylverfahrens bot sie keine

Vorteile.¿ Asylbewerber müssen allerdings weiterhin in dem Landkreis oder der

kreisfreien Stadt wohnen, dem oder der sie zugewiesen wurden.

 

Nach dem Asylverfahrensgesetz des

Bundes dürfen Asylbewerber den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde

(Landkreis oder kreisfreie Stadt) nur mit Erlaubnis verlassen. Die Länder

können durch Verordnung jedoch größere Gebiete festlegen. In Sachsen-Anhalt können

sich die Betroffenen seit 1995 jeweils im Gebiet der damaligen Regierungsbezirke

frei bewegen. Diese Beschränkung wird durch die neue Verordnung jetzt

aufgehoben, Asylbewerberinnen und Asylbewerber können sich ohne Erlaubnis im

gesamten Land vorübergehend aufhalten. In Sachsen-Anhalt galt diese Regelung

bislang schon für die Inhaber einer ausländerrechtlichen Duldung;

Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden jetzt gleich behandelt.

 

Holger Hövelmann: ¿Wer zum

Facharzt oder in die Uniklinik muss, wer Verwandte in einem anderen Landkreis

besuchen will, wer zu einem kulturellen oder religiösen Ereignis reisen möchte,

braucht jetzt nicht mehr seine Ausländerbehörde um Erlaubnis zu bitten ¿

solange er oder sie innerhalb der Grenzen Sachsen-Anhalts bleibt. Viele

Verwaltungsvorgänge und unnötige Kontrollen fallen weg, und wir können so auch

vermeiden, dass sich Menschen strafbar machen.¿

 

Die Erleichterung gilt jeweils

nach dem Ablauf der ersten drei Monate am Beginn eines Asylverfahrens, in denen

die Betroffenen verpflichtet sind, in der Zentralen Anlaufstelle für

Asylbewerber in Halberstadt zu wohnen. Im Einzelfall kann für Personen, die zum

Beispiel Straftaten begangen haben, die Bewegungsfreiheit durch Auflagen

beschränkt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de