Räumliche Beschränkung wird
aufgehoben / Landesregierung beschließt Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in
Sachsen-Anhalt
15.03.2011, Magdeburg – 172
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 172/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 172/11
Magdeburg, den 15. März 2011
Räumliche Beschränkung wird
aufgehoben / Landesregierung beschließt Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in
Sachsen-Anhalt
Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
die in Sachsen-Anhalt wohnen, können sich künftig ohne Erlaubnis im ganzen Land
bewegen. Die bisherige Beschränkung auf das Gebiet eines der früheren
Regierungsbezirke wird aufgehoben. Eine entsprechende Verordnung beschloss die
Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung. ¿Diese pragmatische Regelung bedeutet
eine Erleichterung für die Betroffenen, aber auch eine Verwaltungsvereinfachung
und Entlastung für viele Behörden und die Polizei¿, erklärte Innenminister
Holger Hövelmann. ¿Viele Flüchtlinge haben die bisherige Beschränkung als
Schikane empfunden, und für die Durchführung des Asylverfahrens bot sie keine
Vorteile.¿ Asylbewerber müssen allerdings weiterhin in dem Landkreis oder der
kreisfreien Stadt wohnen, dem oder der sie zugewiesen wurden.
Nach dem Asylverfahrensgesetz des
Bundes dürfen Asylbewerber den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde
(Landkreis oder kreisfreie Stadt) nur mit Erlaubnis verlassen. Die Länder
können durch Verordnung jedoch größere Gebiete festlegen. In Sachsen-Anhalt können
sich die Betroffenen seit 1995 jeweils im Gebiet der damaligen Regierungsbezirke
frei bewegen. Diese Beschränkung wird durch die neue Verordnung jetzt
aufgehoben, Asylbewerberinnen und Asylbewerber können sich ohne Erlaubnis im
gesamten Land vorübergehend aufhalten. In Sachsen-Anhalt galt diese Regelung
bislang schon für die Inhaber einer ausländerrechtlichen Duldung;
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden jetzt gleich behandelt.
Holger Hövelmann: ¿Wer zum
Facharzt oder in die Uniklinik muss, wer Verwandte in einem anderen Landkreis
besuchen will, wer zu einem kulturellen oder religiösen Ereignis reisen möchte,
braucht jetzt nicht mehr seine Ausländerbehörde um Erlaubnis zu bitten ¿
solange er oder sie innerhalb der Grenzen Sachsen-Anhalts bleibt. Viele
Verwaltungsvorgänge und unnötige Kontrollen fallen weg, und wir können so auch
vermeiden, dass sich Menschen strafbar machen.¿
Die Erleichterung gilt jeweils
nach dem Ablauf der ersten drei Monate am Beginn eines Asylverfahrens, in denen
die Betroffenen verpflichtet sind, in der Zentralen Anlaufstelle für
Asylbewerber in Halberstadt zu wohnen. Im Einzelfall kann für Personen, die zum
Beispiel Straftaten begangen haben, die Bewegungsfreiheit durch Auflagen
beschränkt werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






