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Ministerpräsidentenkonferenz in
Berlin:
Ministerpräsidenten beschließen Sonderkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag/
Kompensationsleis-tungen des Bundes sollen auch nach 2013 fließen

10.03.2011, Magdeburg – 159

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 159/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 159/11

 

 

 

Magdeburg, den 10. März 2011

 

 

 

Ministerpräsidentenkonferenz in

Berlin:

Ministerpräsidenten beschließen Sonderkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag/

Kompensationsleis-tungen des Bundes sollen auch nach 2013 fließen

 

 

 

Zur dritten Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz

Sachsen-Anhalts sind die Regierungschefs der deutschen Bundesländer heute in

der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin zusammengekommen.

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Neuregelung des

Glücksspielstaatsvertrages. Der derzeitige

Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1. Januar 2008. Er läuft mit Ablauf des

vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten, also Ende 2011, aus. Drei alternative

Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen wurden geprüft:

 

 

erstens ein Modell zur Weiterentwicklung des

Monopols bei Lotterien und Sportwetten,

zweitens ein Modell zur Öffnung des

Sportwettenangebots ohne zahlenmäßige Begrenzung unter Beibehaltung des

Lotteriemonopols und

drittens eine konzessionierte Öffnung des

Sportwettenangebotes im Rahmen einer zeitlich befristeten

Experimentierklausel unter Beibehaltung des Lotteriemonopols.

 

 

Die Ministerpräsidenten haben sich nunmehr für ein

Konzessionsmodell zur Regulierung der Sportwetten ausgesprochen, wofür ein

Vorschlag zur Ausgestaltung erarbeitet werden soll. Auf einer Sonderkonferenz

am 6. April 2011 in Berlin soll der Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages abschließend

beraten werden, damit das weitere Verfahren zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen

werden kann. Dazu erklärte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz,

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Ich bin

zuversichtlich, dass wir die Gespräche erfolgreich abschließen werden und der

neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig zum Jahr 2012 in Kraft treten kann. Wir

haben die Chefin und Chefs der Staatskanzleien Sachsen-Anhalts, Bayerns und

Nordrhein-Westfalens beauftragt, mit der Bundesregierung Gespräche zu führen,

in welcher Weise der Bund bereit ist, bezüglich der in der Gesetzgebung des

Bundes geregelten Bereiche substantiell an einer Neuordnung des Glücksspielrechts

mitzuwirken.¿

 

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck :

¿Wir sind uns einig, dass Lotteriemonopol soll erhalten bleiben. Die Regelungen

anderer Glücksspielbereiche müssen diesem Ziel entsprechen. Unsere Regulierungsziele

sind die Bekämpfung der Spielsucht und die Bekämpfung von Manipulation,

Kriminalität und illegalen Angeboten. Die wichtige präventive Arbeit der Sozial-,

Sport- und Kulturverbände darf nicht gefährdet werden.¿

 

Ziel der Gespräche mit dem Bund ist es, vor allem im

Bereich des Automatenspiels darauf hinzuwirken, dass sowohl Gewinne wie Verluste

im Spiel begrenzt werden.

 

Außerdem haben sich die Ministerpräsidenten mit der

Fortführung der Kompensationsleistungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz

nach dem Jahr 2013 beschäftigt. Sie haben sich einvernehmlich für eine

Fortführung der Kompensationsleistungen auch nach 2013 ausgesprochen. Sie sind

der Auffassung, dass die Kompensationsleistungen für den Aus- und Neubau der

Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erhöht werden sollten.

Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung

sollten zumindest in unveränderter Höhe fortgeführt werden. Die Chefs der

Staats- und Senatskanzleien wurden unter der Federführung Sachsen-Anhalts

beauftragt, auf dieser Grundlage Verhandlungen mit dem Bund zu führen und bis

zur Konferenz der Regierungschefs der Länder am 9. Juni 2011 dazu zu berichten.

 

 

 

 

Hintergrund Kompensationsleistungen:

 

Für die im Rahmen der Föderalismusreform entfallenen

Gemeinschaftsaufgaben ¿Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken¿

und ¿Bildungsplanung¿ und der Finanzhilfen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung wurden

mit dem Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 Kompensationsleistungen des

Bundes vereinbart. Diese werden den Ländern aus dem Haushalt des Bundes für die

Jahre 2007 bis 2013 jährlich zur Verfügung gestellt. Mit einer Revisionsklausel

im Entflechtungsgesetz wurde vereinbart, dass Bund und Länder bis 2013 gemeinsam

prüfen, in welcher Höhe im Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2019 Beträge

des Bundes an die Länder zur Erfüllung dieser Aufgaben fließen sollen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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