Ministerpräsidentenkonferenz in
Berlin:
Ministerpräsidenten beschließen Sonderkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag/
Kompensationsleis-tungen des Bundes sollen auch nach 2013 fließen
10.03.2011, Magdeburg – 159
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 159/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 159/11
Magdeburg, den 10. März 2011
Ministerpräsidentenkonferenz in
Berlin:
Ministerpräsidenten beschließen Sonderkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag/
Kompensationsleis-tungen des Bundes sollen auch nach 2013 fließen
Zur dritten Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz
Sachsen-Anhalts sind die Regierungschefs der deutschen Bundesländer heute in
der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin zusammengekommen.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Neuregelung des
Glücksspielstaatsvertrages. Der derzeitige
Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1. Januar 2008. Er läuft mit Ablauf des
vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten, also Ende 2011, aus. Drei alternative
Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen wurden geprüft:
erstens ein Modell zur Weiterentwicklung des
Monopols bei Lotterien und Sportwetten,
zweitens ein Modell zur Öffnung des
Sportwettenangebots ohne zahlenmäßige Begrenzung unter Beibehaltung des
Lotteriemonopols und
drittens eine konzessionierte Öffnung des
Sportwettenangebotes im Rahmen einer zeitlich befristeten
Experimentierklausel unter Beibehaltung des Lotteriemonopols.
Die Ministerpräsidenten haben sich nunmehr für ein
Konzessionsmodell zur Regulierung der Sportwetten ausgesprochen, wofür ein
Vorschlag zur Ausgestaltung erarbeitet werden soll. Auf einer Sonderkonferenz
am 6. April 2011 in Berlin soll der Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages abschließend
beraten werden, damit das weitere Verfahren zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen
werden kann. Dazu erklärte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz,
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Ich bin
zuversichtlich, dass wir die Gespräche erfolgreich abschließen werden und der
neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig zum Jahr 2012 in Kraft treten kann. Wir
haben die Chefin und Chefs der Staatskanzleien Sachsen-Anhalts, Bayerns und
Nordrhein-Westfalens beauftragt, mit der Bundesregierung Gespräche zu führen,
in welcher Weise der Bund bereit ist, bezüglich der in der Gesetzgebung des
Bundes geregelten Bereiche substantiell an einer Neuordnung des Glücksspielrechts
mitzuwirken.¿
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck :
¿Wir sind uns einig, dass Lotteriemonopol soll erhalten bleiben. Die Regelungen
anderer Glücksspielbereiche müssen diesem Ziel entsprechen. Unsere Regulierungsziele
sind die Bekämpfung der Spielsucht und die Bekämpfung von Manipulation,
Kriminalität und illegalen Angeboten. Die wichtige präventive Arbeit der Sozial-,
Sport- und Kulturverbände darf nicht gefährdet werden.¿
Ziel der Gespräche mit dem Bund ist es, vor allem im
Bereich des Automatenspiels darauf hinzuwirken, dass sowohl Gewinne wie Verluste
im Spiel begrenzt werden.
Außerdem haben sich die Ministerpräsidenten mit der
Fortführung der Kompensationsleistungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz
nach dem Jahr 2013 beschäftigt. Sie haben sich einvernehmlich für eine
Fortführung der Kompensationsleistungen auch nach 2013 ausgesprochen. Sie sind
der Auffassung, dass die Kompensationsleistungen für den Aus- und Neubau der
Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erhöht werden sollten.
Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung
sollten zumindest in unveränderter Höhe fortgeführt werden. Die Chefs der
Staats- und Senatskanzleien wurden unter der Federführung Sachsen-Anhalts
beauftragt, auf dieser Grundlage Verhandlungen mit dem Bund zu führen und bis
zur Konferenz der Regierungschefs der Länder am 9. Juni 2011 dazu zu berichten.
Hintergrund Kompensationsleistungen:
Für die im Rahmen der Föderalismusreform entfallenen
Gemeinschaftsaufgaben ¿Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken¿
und ¿Bildungsplanung¿ und der Finanzhilfen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung wurden
mit dem Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 Kompensationsleistungen des
Bundes vereinbart. Diese werden den Ländern aus dem Haushalt des Bundes für die
Jahre 2007 bis 2013 jährlich zur Verfügung gestellt. Mit einer Revisionsklausel
im Entflechtungsgesetz wurde vereinbart, dass Bund und Länder bis 2013 gemeinsam
prüfen, in welcher Höhe im Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2019 Beträge
des Bundes an die Länder zur Erfüllung dieser Aufgaben fließen sollen.
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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