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Bei Verhinderung am Wahltag
Briefwahl beantragen

07.03.2011, Magdeburg – 9

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

LWL - Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LWL - Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

Magdeburg, den 7. März 2011

 

 

 

Bei Verhinderung am Wahltag

Briefwahl beantragen

 

Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl zum

Sechsten Landtag von Sachsen-Anhalt, Sonntag, den 20. März 2011, nicht persönlich

an der Urnenwahl in einem Wahllokal teilnehmen können, haben die Möglichkeit,

bei der Gemeinde, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die Unterlagen

für die Briefwahl schriftlich anzufordern. Am Einfachsten können die

Briefwahlunterlagen unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

beantragt werden. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines

Wahlscheines aufgedruckt. Aber auch die Nutzung von Kommunikationsmittel wie

zum Beispiel E-Mail, Fax oder das Ausfüllen eines von der Gemeinde zur

Verfügung gestellten Online-Formulars ist bei der Antragstellung möglich. Nur

die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Zur Bearbeitung des

Antrages ist es wichtig, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu

seinem Familiennamen, Vornamen, Anschrift (Hauptwohnung) und Geburtsdatum

macht. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden,

ist auch diese anzugeben.

 

Wer seinen Antrag persönlich bei der

Gemeinde stellt, kann seine Stimme in der Regel auch gleich vor Ort abgeben.

 

Spätester Termin zur Antragstellung ist

Freitag, der 18. März 2011, 18 Uhr. Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht

in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person

seines Vertrauens schriftlich bis 15 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen

für sich bei der Gemeindebehörde (nicht im Wahllokal) abzuholen.

 

Briefwähler sollten den Wahlbrief

rechtzeitig zur Post geben oder bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag

angegebenen Adresse abgeben.

 

Wahlbriefe werden nur dann

berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr eingegangen sind.

Die Wahlbriefe müssen bei Postbeförderung bis spätestens Donnerstag, den 17.

März 2011, in die Briefkästen eingeworden werden, um noch rechtzeitig zur

Auszählung zu gelangen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de