Bei Verhinderung am Wahltag
Briefwahl beantragen
07.03.2011, Magdeburg – 9
- Landeswahlleiter
LWL - Pressemitteilung Nr.: 009/11
LWL - Pressemitteilung Nr.: 009/11
Magdeburg, den 7. März 2011
Bei Verhinderung am Wahltag
Briefwahl beantragen
Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl zum
Sechsten Landtag von Sachsen-Anhalt, Sonntag, den 20. März 2011, nicht persönlich
an der Urnenwahl in einem Wahllokal teilnehmen können, haben die Möglichkeit,
bei der Gemeinde, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die Unterlagen
für die Briefwahl schriftlich anzufordern. Am Einfachsten können die
Briefwahlunterlagen unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
beantragt werden. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines
Wahlscheines aufgedruckt. Aber auch die Nutzung von Kommunikationsmittel wie
zum Beispiel E-Mail, Fax oder das Ausfüllen eines von der Gemeinde zur
Verfügung gestellten Online-Formulars ist bei der Antragstellung möglich. Nur
die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Zur Bearbeitung des
Antrages ist es wichtig, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu
seinem Familiennamen, Vornamen, Anschrift (Hauptwohnung) und Geburtsdatum
macht. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden,
ist auch diese anzugeben.
Wer seinen Antrag persönlich bei der
Gemeinde stellt, kann seine Stimme in der Regel auch gleich vor Ort abgeben.
Spätester Termin zur Antragstellung ist
Freitag, der 18. März 2011, 18 Uhr. Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht
in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person
seines Vertrauens schriftlich bis 15 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen
für sich bei der Gemeindebehörde (nicht im Wahllokal) abzuholen.
Briefwähler sollten den Wahlbrief
rechtzeitig zur Post geben oder bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag
angegebenen Adresse abgeben.
Wahlbriefe werden nur dann
berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr eingegangen sind.
Die Wahlbriefe müssen bei Postbeförderung bis spätestens Donnerstag, den 17.
März 2011, in die Briefkästen eingeworden werden, um noch rechtzeitig zur
Auszählung zu gelangen.
Impressum:
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:
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Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de






