Landesregierung beschließt
weitere Verwendung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR /
Moritzburg und Gedenkstätte Marienborn berücksichtigt
01.03.2011, Magdeburg – 130
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 130/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 130/11
Magdeburg, den 1. März 2011
Landesregierung beschließt
weitere Verwendung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR /
Moritzburg und Gedenkstätte Marienborn berücksichtigt
Die Landesregierung hat heute über
die weitere Verwendung der dem Land im vergangenen Jahr zugeflossenen Mittel
aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel)
entschieden.
Dazu erläuterte Finanzminister
Jens Bullerjahn: ¿Von den dem Land im Jahr 2010 zugeflossenen PMO-Mitteln in
Höhe von rund 2,3 Mio. EUR wurden bereits 1,9 Mio. EUR für das
Lehrerseminar in den Franckeschen Stiftungen in Halle zur Verfügung gestellt.
Damit standen aus der Abrechnung für das Jahr 2010 noch PMO-Mittel in Höhe von
rund 400.000 EUR für investive bzw. soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung.
Diese Mittel sollen schwerpunktmäßig der Stiftung Moritzburg/Lyonel-Feininger-Galerie
für dringend erforderliche bauliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Dafür sind 394.000 EUR vorgesehen.¿
Der Minister unterstrich in diesem
Zusammenhang die Bedeutung der Lyonel-Feininger-Galerie als Museum und
Ausstellungshaus für die Kunst des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart. Die
Galerie verfügt über einen der weltweit bedeutendsten Bestände an Druckgrafiken
Feiningers sowie über einen reichen Bestand an Druckgrafik aus der Zeit der
DDR.
Die weiteren verbleibenden Mittel
in Höhe von 38.760 EUR sollen zur Sanierung der baulichen Anlagen der
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn eingesetzt werden. Die Gedenkstätte
Marienborn ist von besonderer Bedeutung für die demokratische Erinnerungskultur
und ist die einzige in dieser Form und Größe noch erhaltene
Grenzübergangsstelle an der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
Hintergrund:
Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien
und andere politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit
ihnen verbundenen Organisationen juristischen Personen und Massenorganisationen
der DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission.
Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des
Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des
Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).
In der Vergangenheit wurden
Vermögenswerte insbesondere an die Kommunen übertragen (ehemalige
Feriendienstobjekte), weiterhin flossen Mittel in die Kultur- und
Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die Stiftung zur Aufarbeitung
der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen erhalten.
Seit 2008 fließt auf Grundlage
einer neu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an
die neuen Länder, die diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung
zuführen. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist
allerdings in nächster Zeit mit größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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