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Landesregierung beschließt
weitere Verwendung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR /
Moritzburg und Gedenkstätte Marienborn berücksichtigt

01.03.2011, Magdeburg – 130

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 130/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 130/11

 

 

 

Magdeburg, den 1. März 2011

 

 

 

Landesregierung beschließt

weitere Verwendung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR /

Moritzburg und Gedenkstätte Marienborn berücksichtigt

 

Die Landesregierung hat heute über

die weitere Verwendung der dem Land im vergangenen Jahr zugeflossenen Mittel

aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel)

entschieden.

 

Dazu erläuterte Finanzminister

Jens Bullerjahn: ¿Von den dem Land im Jahr 2010 zugeflossenen PMO-Mitteln in

Höhe von rund 2,3 Mio. EUR wurden bereits 1,9 Mio. EUR für das

Lehrerseminar in den Franckeschen Stiftungen in Halle zur Verfügung gestellt.

Damit standen aus der Abrechnung für das Jahr 2010 noch PMO-Mittel in Höhe von

rund 400.000 EUR für investive bzw. soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung.

Diese Mittel sollen schwerpunktmäßig der Stiftung Moritzburg/Lyonel-Feininger-Galerie

für dringend erforderliche bauliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Dafür sind 394.000 EUR vorgesehen.¿

 

Der Minister unterstrich in diesem

Zusammenhang die Bedeutung der Lyonel-Feininger-Galerie als Museum und

Ausstellungshaus für die Kunst des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart. Die

Galerie verfügt über einen der weltweit bedeutendsten Bestände an Druckgrafiken

Feiningers sowie über einen reichen Bestand an Druckgrafik aus der Zeit der

DDR.

 

Die weiteren verbleibenden Mittel

in Höhe von 38.760 EUR sollen zur Sanierung der baulichen Anlagen der

Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn eingesetzt werden. Die Gedenkstätte

Marienborn ist von besonderer Bedeutung für die demokratische Erinnerungskultur

und ist die einzige in dieser Form und Größe noch erhaltene

Grenzübergangsstelle an der ehemaligen innerdeutschen Grenze.

 

Hintergrund:

 

Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien

und andere politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit

ihnen verbundenen Organisationen juristischen Personen und Massenorganisationen

der DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission.

Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des

Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des

Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für

vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).

 

In der Vergangenheit wurden

Vermögenswerte insbesondere an die Kommunen übertragen (ehemalige

Feriendienstobjekte), weiterhin flossen Mittel in die Kultur- und

Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die Stiftung zur Aufarbeitung

der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen erhalten.

 

Seit 2008 fließt auf Grundlage

einer neu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an

die neuen Länder, die diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung

zuführen. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist

allerdings in nächster Zeit mit größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de