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Eintragung der Wahlberechtigten
in das Wählerverzeichnis

22.02.2011, Magdeburg – 6

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

LWL - Pressemitteilung Nr.: 006/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LWL - Pressemitteilung Nr.: 006/11

 

 

 

Magdeburg, den 22. Februar 2011

 

 

 

Eintragung der Wahlberechtigten

in das Wählerverzeichnis

 

Bei der Landtagswahl am 20. März 2011

kann grundsätzlich nur derjenige wählen, der in einem Wählerverzeichnis

eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag

vor der Wahl, also am 13. Februar 2011, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit

Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die

Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer Gemeinde spätestens bis zum 27. Februar

2011 eine Wahlbenachrichtigung, auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal

sie am 20. März 2011 ihre Stimme abgeben können.

 

Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeinden fünf Tage, und zwar

in der Zeit vom 28. Februar bis zum 4. März 2011 während der Dienstzeiten der

Gemeindeverwaltungen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

Wer bis zum 27. Februar 2011 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten

hat und der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich

mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, damit eine

Nachprüfung erfolgen kann. Ist die Eintragung eines Wahlberechtigten aufgrund

eines Versehens unterblieben, sollte er bis zum 4. März 2011 einen Antrag auf

Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de