Eintragung der Wahlberechtigten
in das Wählerverzeichnis
22.02.2011, Magdeburg – 6
- Landeswahlleiter
LWL - Pressemitteilung Nr.: 006/11
LWL - Pressemitteilung Nr.: 006/11
Magdeburg, den 22. Februar 2011
Eintragung der Wahlberechtigten
in das Wählerverzeichnis
Bei der Landtagswahl am 20. März 2011
kann grundsätzlich nur derjenige wählen, der in einem Wählerverzeichnis
eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag
vor der Wahl, also am 13. Februar 2011, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit
Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die
Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer Gemeinde spätestens bis zum 27. Februar
2011 eine Wahlbenachrichtigung, auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal
sie am 20. März 2011 ihre Stimme abgeben können.
Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeinden fünf Tage, und zwar
in der Zeit vom 28. Februar bis zum 4. März 2011 während der Dienstzeiten der
Gemeindeverwaltungen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wer bis zum 27. Februar 2011 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat und der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich
mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, damit eine
Nachprüfung erfolgen kann. Ist die Eintragung eines Wahlberechtigten aufgrund
eines Versehens unterblieben, sollte er bis zum 4. März 2011 einen Antrag auf
Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Impressum:
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
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