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Positive Bilanz der Förderung von
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern:
Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, verringerte
sich um 42 Prozent

16.02.2011, Magdeburg – 113

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 113/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 113/11

 

 

 

Magdeburg, den 16. Februar 2011

 

 

 

Positive Bilanz der Förderung von

Bedarfsgemeinschaften mit Kindern:

Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, verringerte

sich um 42 Prozent

 

Vor einem Jahr unterzeichneten die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit (BA)

und der Landkreistag Sachsen-Anhalt in

Magdeburg die bundesweit einmalige ¿Vereinbarung zur gezielten Förderung und

Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern¿. Ziel war, dass in den betroffenen rund 4.000

Familien zumindest ein Elternteil ein Beschäftigungsangebot erhält.

 

Heute zogen Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang

Böhmer, Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff, der Chef der

Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay

Senius, sowie der Stellvertretende Geschäftsführer des Landkreistages, Michael

Struckmeier, Bilanz. Danach verringerte sich die Anzahl der Familien, in denen

beide Elternteile arbeitslos sind, um etwa 42 Prozent. Waren vor einem Jahr in

der Zielgruppe rund 4.000 Partner-Bedarfsgemeinschaften arbeitslos, sind es

derzeit nur noch 2.330.

 

Ministerpräsident Böhmer erklärte: ¿Es ist erfreulich, dass

unsere gemeinsamen Anstrengungen Erfolg hatten. Dies zeigt, auch in der

Arbeitsmarktpolitik lässt sich mit neuen Ideen viel bewegen. Jetzt kommt es

darauf an, die erfolgreiche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt

zu verstetigen und die Arbeitslosenquote im Land weiter zu senken."

 

Minister Dr. Haseloff sagte: ¿Die gemeinsamen Anstrengungen von Land,

Arbeitsagentur und Kommunen haben Früchte getragen. Darüber bin ich sehr froh.

Jedes Kind muss erleben, dass mindestens ein Elternteil zur Arbeit geht. Denn

wir können es uns gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht leisten, dass

zukünftig eine ganze soziale Gruppe nicht auf dem Arbeitsmarkt ankommt. Armut

darf sich nicht vererben. An diesem Ziel wird die Landesregierung auch

weiterhin festhalten.¿

 

Für Kay Senius ist diese Kooperation ein

gutes Beispiel, wie die Träger der Grundsicherung eines Landes an einem Strang

ziehen können. ¿Arbeit muss auch in diesen Familien wieder zur Normalität

werden. Angesichts des anstehenden Fachkräftemangels müssen wir verhindern,

dass Kinder aus arbeitslosen Familien später selbst Probleme haben, ins

Berufsleben einzusteigen. Unsere gemeinsame Initiative hat dabei sehr deutlich

gemacht, dass gerade die intensive Betreuung besonders wichtig ist. Dies gilt

im Übrigen auch für alle anderen Langzeitarbeitslosen außerhalb dieses

Projektes¿, erklärte der Vorsitzende

der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der

Bundesagentur für Arbeit.

 

Um das Ziel zu erreichen, wurden sowohl die

Arbeitsmarktinstrumente der Träger der Grundsicherung als auch Maßnahmen des

Landes Sachsen-Anhalt auf die genannte Zielgruppe ausgerichtet. Die Träger der

Grundsicherung entwickelten ¿ auch in Abstimmung mit ihren Partnern vor Ort ¿

regionale Umsetzungsstrategien, die auf die ganz speziellen Erfordernisse

abgestimmt wurden. So wurden die Familien durch spezialisierte Fallmanager

betreut, die ihre sozialen Netzwerke für die besonderen Belange einsetzten.

Zusätzlich wurden verstärkt der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agenturen für

Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften sowie die entsprechenden Stellen der

Optionslandkreise eingeschaltet. Durch die gezielte Ansprache von Arbeitgebern

konnten freie Arbeitsplätze akquiriert werden, die auf die besonderen Belange

von arbeitslosen Familien mit Kindern zugeschnitten sind. Zudem wurden die

bestehenden Arbeitsmarktprogramme ¿Praktikumsmaßnahmen¿ und ¿Lokales Kapital¿

erweitert und der Personenkreis der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen

beide Partner keine Arbeit haben, besonders berücksichtigt.

 

¿Die Optionslandkreise in Sachsen-Anhalt haben die

Kooperationsvereinbarung zur gezielten Förderung von Familien als Auftrag und

Verpflichtung verstanden, Familien mit Kindern eine Chance zu geben, ihren

Lebensunterhalt wieder aus einem Arbeitseinkommen zu decken¿, führte Michael

Struckmeier aus. In den bis Ende 2010 bestehenden Optionen Bernburg und

Schönebeck (heute: Salzlandkreis), Merseburg-Querfurt (heute: Saalekreis),

Zerbst (heute: Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und Wernigerode (heute: Landkreis

Harz) sind Familien mit Kindern durch 855 Maßnahmen gezielt aktiviert worden.

Bis Ende 2010 konnten beispielsweise im Altlandkreis Wernigerode 88 Personen in

den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

 

Zugleich unterstrich Struckmeier die Notwendigkeit,

Kinder aus SGB II-Haushalten auch weiterhin zu unterstützen und zu fördern:

¿Das auf Bundesebene diskutierte Bedarfs- und Teilhabepaket kann weitere

wichtige Impulse setzen, um die Bildungs- und Lebenschancen für Kinder aus

,armen Familien¿ zu verbessern. Die Landkreise hoffen deshalb im Interesse der

Betroffenen auf eine rasche Einigung der Politik.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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