Positive Bilanz der Förderung von
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern:
Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, verringerte
sich um 42 Prozent
16.02.2011, Magdeburg – 113
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 113/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 113/11
Magdeburg, den 16. Februar 2011
Positive Bilanz der Förderung von
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern:
Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, verringerte
sich um 42 Prozent
Vor einem Jahr unterzeichneten die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit (BA)
und der Landkreistag Sachsen-Anhalt in
Magdeburg die bundesweit einmalige ¿Vereinbarung zur gezielten Förderung und
Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern¿. Ziel war, dass in den betroffenen rund 4.000
Familien zumindest ein Elternteil ein Beschäftigungsangebot erhält.
Heute zogen Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang
Böhmer, Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff, der Chef der
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay
Senius, sowie der Stellvertretende Geschäftsführer des Landkreistages, Michael
Struckmeier, Bilanz. Danach verringerte sich die Anzahl der Familien, in denen
beide Elternteile arbeitslos sind, um etwa 42 Prozent. Waren vor einem Jahr in
der Zielgruppe rund 4.000 Partner-Bedarfsgemeinschaften arbeitslos, sind es
derzeit nur noch 2.330.
Ministerpräsident Böhmer erklärte: ¿Es ist erfreulich, dass
unsere gemeinsamen Anstrengungen Erfolg hatten. Dies zeigt, auch in der
Arbeitsmarktpolitik lässt sich mit neuen Ideen viel bewegen. Jetzt kommt es
darauf an, die erfolgreiche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt
zu verstetigen und die Arbeitslosenquote im Land weiter zu senken."
Minister Dr. Haseloff sagte: ¿Die gemeinsamen Anstrengungen von Land,
Arbeitsagentur und Kommunen haben Früchte getragen. Darüber bin ich sehr froh.
Jedes Kind muss erleben, dass mindestens ein Elternteil zur Arbeit geht. Denn
wir können es uns gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht leisten, dass
zukünftig eine ganze soziale Gruppe nicht auf dem Arbeitsmarkt ankommt. Armut
darf sich nicht vererben. An diesem Ziel wird die Landesregierung auch
weiterhin festhalten.¿
Für Kay Senius ist diese Kooperation ein
gutes Beispiel, wie die Träger der Grundsicherung eines Landes an einem Strang
ziehen können. ¿Arbeit muss auch in diesen Familien wieder zur Normalität
werden. Angesichts des anstehenden Fachkräftemangels müssen wir verhindern,
dass Kinder aus arbeitslosen Familien später selbst Probleme haben, ins
Berufsleben einzusteigen. Unsere gemeinsame Initiative hat dabei sehr deutlich
gemacht, dass gerade die intensive Betreuung besonders wichtig ist. Dies gilt
im Übrigen auch für alle anderen Langzeitarbeitslosen außerhalb dieses
Projektes¿, erklärte der Vorsitzende
der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der
Bundesagentur für Arbeit.
Um das Ziel zu erreichen, wurden sowohl die
Arbeitsmarktinstrumente der Träger der Grundsicherung als auch Maßnahmen des
Landes Sachsen-Anhalt auf die genannte Zielgruppe ausgerichtet. Die Träger der
Grundsicherung entwickelten ¿ auch in Abstimmung mit ihren Partnern vor Ort ¿
regionale Umsetzungsstrategien, die auf die ganz speziellen Erfordernisse
abgestimmt wurden. So wurden die Familien durch spezialisierte Fallmanager
betreut, die ihre sozialen Netzwerke für die besonderen Belange einsetzten.
Zusätzlich wurden verstärkt der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agenturen für
Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften sowie die entsprechenden Stellen der
Optionslandkreise eingeschaltet. Durch die gezielte Ansprache von Arbeitgebern
konnten freie Arbeitsplätze akquiriert werden, die auf die besonderen Belange
von arbeitslosen Familien mit Kindern zugeschnitten sind. Zudem wurden die
bestehenden Arbeitsmarktprogramme ¿Praktikumsmaßnahmen¿ und ¿Lokales Kapital¿
erweitert und der Personenkreis der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen
beide Partner keine Arbeit haben, besonders berücksichtigt.
¿Die Optionslandkreise in Sachsen-Anhalt haben die
Kooperationsvereinbarung zur gezielten Förderung von Familien als Auftrag und
Verpflichtung verstanden, Familien mit Kindern eine Chance zu geben, ihren
Lebensunterhalt wieder aus einem Arbeitseinkommen zu decken¿, führte Michael
Struckmeier aus. In den bis Ende 2010 bestehenden Optionen Bernburg und
Schönebeck (heute: Salzlandkreis), Merseburg-Querfurt (heute: Saalekreis),
Zerbst (heute: Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und Wernigerode (heute: Landkreis
Harz) sind Familien mit Kindern durch 855 Maßnahmen gezielt aktiviert worden.
Bis Ende 2010 konnten beispielsweise im Altlandkreis Wernigerode 88 Personen in
den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
Zugleich unterstrich Struckmeier die Notwendigkeit,
Kinder aus SGB II-Haushalten auch weiterhin zu unterstützen und zu fördern:
¿Das auf Bundesebene diskutierte Bedarfs- und Teilhabepaket kann weitere
wichtige Impulse setzen, um die Bildungs- und Lebenschancen für Kinder aus
,armen Familien¿ zu verbessern. Die Landkreise hoffen deshalb im Interesse der
Betroffenen auf eine rasche Einigung der Politik.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






