Finanzielle Unterstützung in Höhe
von über 250.000 Euro für die Stadt Alsleben
16.02.2011, Magdeburg – 24
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/11
Magdeburg, den 16. Februar 2011
Finanzielle Unterstützung in Höhe
von über 250.000 Euro für die Stadt Alsleben
Das Innenministerium bewilligte der Stadt Alsleben im Salzlandkreis mit
Bescheid vom 14.02.2011 eine Liquiditätshilfe
in Höhe von 256.500 Euro, um so die Zahlungsfähigkeit der Stadt zu
gewährleisten.
Die Stadt Alsleben, Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Saale-Wipper,
befindet sich seit mehreren Jahren in einer schwierigen finanziellen Situation,
die im Jahr 2009 kurzfristig verbessert werden konnte. Aufgrund der positiven
Gewerbesteuereinnahmen, der Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes und der vom
Innenministerium bewilligten Bedarfszuweisung konnten alle bis dato
aufgelaufenen Sollfehlbeträge gedeckt werden. Mit den erhöhten Gewerbesteuereinnahmen
stiegen jedoch auch die Steuerkraftmesszahlen, so dass die Stadt nunmehr
weniger allgemeine Zuweisungen erhält und gleichzeitig höhere Umlagen an den
Landkreis und die Verbandsgemeinde zahlen muss. Dieser Umstand führte dazu,
dass der Haushalt der Stadt Alsleben derzeit eine nicht unerhebliche
Liquiditätslücke ausweist.
¿Gegenüber der positiven Entwicklung der
Stadt Alsleben im Jahr 2009 hat sich die Lage 2010 drastisch verschärft, so
dass die aus den Vorjahren resultierende Erhöhung der Umlagen, die an den
Landkreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, eine erhebliche Lücke im
Haushalt der Stadt verursacht hat¿, erklärte hierzu Innenminister Holger
Hövelmann (SPD). ¿Aus diesem Grund gewährt das Innenministerium der Stadt eine
Liquiditätshilfe in Höhe von über einer viertel Million Euro, um so die
Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Dies ist jedoch mit der Maßgabe
verbunden, dass die Stadt Alsleben zukünftig ihre Bemühungen um
Haushaltskonsolidierung intensiviert.¿
Hintergrund
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur
Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im
Haushalt Zuweisungen erhalten. Soweit es die Kassenlage erfordert, kann zur
Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten eine Liquiditätshilfe gezahlt werden.
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