Landesregierung bestätigt
Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten und den
Universitätskliniken Magdeburg und Halle
15.02.2011, Magdeburg – 107
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 107/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 107/11
Magdeburg, den 15. Februar 2011
Landesregierung bestätigt
Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten und den
Universitätskliniken Magdeburg und Halle
In der heutigen Kabinettssitzung bestätigte die
Landesregierung die Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg sowie den Universitätsklinika Magdeburg und Halle (Saale).
Die Grundlagen für den Abschluss von Zielvereinbarungen
als modernes Planungs- und Steuerungselement für das Zusammenwirken zwischen
dem für Hochschulen zuständigen Ministerium und den Medizinischen Fakultäten
der Universitäten bilden das Hochschulgesetz und das Hochschulmedizingesetz des
Landes Sachsen-Anhalt.
Insgesamt erhalten die beiden Standorte der Universitätsmedizin
in den Jahren 2011 bis 2013 folgende Landeszuschüsse:
Standort
2011
2012
2013
Magdeburg
53.178.400 ¿
54.475.400 ¿
54.475.400 ¿
Halle
58.766.700 ¿
60.266.700 ¿
60.266.700 ¿
Entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates
-
wurden für beide Medizinischen
Fakultäten und Universitätsklinika
zusätzlich Zuschüsse für
Investitionen für die Jahr 2012 und 2013
bereit gestellt
(Magdeburg für die Jahre 2012 und 2013 2 Mio. Euro und Halle für die Jahre
2012/13 1 Mio. Euro),
- erhält die
Medizinische Fakultät Magdeburg zusätzliche Investitionen aus dem Hochschulpakt
2020 zur Sicherung der Qualität der Lehre insgesamt 1 Mio. Euro für 2012 und
2013,
-
wurden zur Finanzierung der
Forschungsergänzungsausstattung
Zahnmedizin für die Medizinische
Fakultät Halle insgesamt 1 Mio.
Euro für die Jahre 2012 und 2013
vorgesehen,
- erhält die
Medizinische Fakultät Halle zur Finanzierung des Studiengangs Gesundheits- und
Pflegewissenschaften insgesamt 1 Mio. Euro für die Jahre 2012 und 2013,
-
wurde die Überprüfung des
vorgegebenen Stellenrahmens von
insgesamt 561 Stellen für die
Humanmedizin in Aussicht genomen.
In die Zielvereinbarungen 2011 bis 2013 ist die
Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) als Instrument des Wettbewerbs um die
Mittel der Forschungsergänzungsausstattung zwischen den Medizinischen
Fakultäten Magdeburg und Halle wieder aufgenommen worden.
Die wesentlichen in der Zielvereinbarung verankerten Aufgaben
sind:
-
Stärkung der
Forschungsschwerpunkte
-
Stärkung der translationalen
Forschung
-
Weiterführung und Ausbau der
bestehenden Kooperationen
-
Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses
-
Absenkung der Aussteigerquote
verstetigen
-
Festigung des Niveaus bzw.
Steigerung der Drittmitteleinwerbung
-
Sicherstellung der Evaluation
der Lehre und des
Studiums/Profilbildung in der
Lehre
-
praxisnahe und
forschungsorientierte Ausbildung der
Studierenden
-
Besetzung von schwerpunktaffinen
Professuren.
Analog zu den Rahmenzielvereinbarungen der Hochschulen ist
für die Zuschüsse an die Medizinischen Fakultäten sowie an die Universitätsklinika
die Erhebung eines Konsolidierungsbeitrages von einem Prozent vorgesehen.
¿Das Instrument der Zielvereinbarungen mit der
leistungsorientierten Mittelvergabe hat sich im Prinzip auch für die
Hochschulmedizin bewährt. Das sieht auch der Wissenschaftsrat so. Insofern sind
wir hier auf einem guten Weg zu einer noch stärkeren Profilierung unserer
Universitätskliniken und der medizinischen Forschung im Land¿, so
Kultusministerin Wolff.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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