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Erforderliche Anzahl an
Unterschriften für ?Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011? nicht erreicht
Kabinett stellt förmlich Scheitern des Volksbegeh-rens fest

08.02.2011, Magdeburg – 91

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 091/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 091/11

 

 

 

Magdeburg, den 8. Februar 2011

 

 

 

Erforderliche Anzahl an

Unterschriften für ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011¿ nicht erreicht

Kabinett stellt förmlich Scheitern des Volksbegeh-rens fest

 

 

 

Die Landesregierung befasste sich

in ihrer heutigen Sitzung mit dem Ergebnis des Eintragungsverfahrens und der

Zulässigkeit des Volksbegehrens ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011¿ und

setzte damit den formalen Schlusspunkt unter das Verfahren. Das Kabinett

stellte entsprechend den Bestimmungen des Volksabstimmungsgesetzes die

Unzulässigkeit des Begehrens aufgrund fehlender Unterstützerunterschriften

fest. Innenminister Holger Hövelmann resümierte: ¿Die übergroße Zahl

freiwilliger Zusammenschlüsse, die klaren Mehrheiten für die Reformgesetze im

Landtag, die eindeutige Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts und der

fehlende Rückhalt für das Volksbegehren ¿ all das trägt dazu bei, dass die

Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt auf einer festen Grundlage steht.¿

 

Grundlage für die Entscheidung des

Kabinetts über die Zulässigkeit des Volksbegehrens ist die Niederschrift des

Landeswahlleiters. Dieser prüft die Ordnungsmäßigkeit des Eintragungsverfahrens

und stellt die Zahl der gültigen und ungültigen Eintragungen fest.

 

In der Kabinettssitzung am

13.4.2010 hatte die Landesregierung den Antrag auf Durchführung des

Volksbegehrens angenom­men und die Frist, während der Eintragungen für das

Volks­begehren vorgenommen werden konnten, mit den Vertrauens­personen

festgesetzt. ¿Für das Verfahren zur Durchführung des Volksbegehrens hat die

Landesregierung faire und korrekte Rahmenbedingungen geschaffen¿, stellte

Hövelmann dazu heute erneut fest. Die Eintragungsfrist begann am 1.7.2010 und

endete am 31.12.2010. Innerhalb dieser sechs Monate hätten die Initiatoren des

Volksgehrens Unterschriften von mindestens elf Prozent der Beteiligungsberechtigten,

dies entspricht der Zahl von 220.148 wahlberechtigten Personen, sammeln müssen.

Es handelt sich hierbei um das Quorum, welches das Volksbegehren gemäß

Volksabstimmungsgesetz erfüllen muss, bevor seine Zulässigkeit festgestellt

werden kann.

 

¿Diese Hürde hat das Volksbegehren

der ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011` offensichtlich nicht geschafft¿, so

der Innenminister. ¿Die Initiatoren haben dem Landeswahlleiter mitgeteilt, dass

die erforderliche Anzahl an Unterschriften für das Volksbegehren nicht erreicht

wurde und die Vertrauenspersonen daher auf Einreichung der Unterschrifts­listen

verzichtet haben.¿ Weil keine Unterschriftsbögen eingereicht wurden, war das

Prüfverfahren gegenstandslos geworden und vom Landes­wahlleiter an dieser

Stelle zu beenden.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de