Erforderliche Anzahl an
Unterschriften für ?Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011? nicht erreicht
Kabinett stellt förmlich Scheitern des Volksbegeh-rens fest
08.02.2011, Magdeburg – 91
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 091/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 091/11
Magdeburg, den 8. Februar 2011
Erforderliche Anzahl an
Unterschriften für ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011¿ nicht erreicht
Kabinett stellt förmlich Scheitern des Volksbegeh-rens fest
Die Landesregierung befasste sich
in ihrer heutigen Sitzung mit dem Ergebnis des Eintragungsverfahrens und der
Zulässigkeit des Volksbegehrens ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011¿ und
setzte damit den formalen Schlusspunkt unter das Verfahren. Das Kabinett
stellte entsprechend den Bestimmungen des Volksabstimmungsgesetzes die
Unzulässigkeit des Begehrens aufgrund fehlender Unterstützerunterschriften
fest. Innenminister Holger Hövelmann resümierte: ¿Die übergroße Zahl
freiwilliger Zusammenschlüsse, die klaren Mehrheiten für die Reformgesetze im
Landtag, die eindeutige Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts und der
fehlende Rückhalt für das Volksbegehren ¿ all das trägt dazu bei, dass die
Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt auf einer festen Grundlage steht.¿
Grundlage für die Entscheidung des
Kabinetts über die Zulässigkeit des Volksbegehrens ist die Niederschrift des
Landeswahlleiters. Dieser prüft die Ordnungsmäßigkeit des Eintragungsverfahrens
und stellt die Zahl der gültigen und ungültigen Eintragungen fest.
In der Kabinettssitzung am
13.4.2010 hatte die Landesregierung den Antrag auf Durchführung des
Volksbegehrens angenommen und die Frist, während der Eintragungen für das
Volksbegehren vorgenommen werden konnten, mit den Vertrauenspersonen
festgesetzt. ¿Für das Verfahren zur Durchführung des Volksbegehrens hat die
Landesregierung faire und korrekte Rahmenbedingungen geschaffen¿, stellte
Hövelmann dazu heute erneut fest. Die Eintragungsfrist begann am 1.7.2010 und
endete am 31.12.2010. Innerhalb dieser sechs Monate hätten die Initiatoren des
Volksgehrens Unterschriften von mindestens elf Prozent der Beteiligungsberechtigten,
dies entspricht der Zahl von 220.148 wahlberechtigten Personen, sammeln müssen.
Es handelt sich hierbei um das Quorum, welches das Volksbegehren gemäß
Volksabstimmungsgesetz erfüllen muss, bevor seine Zulässigkeit festgestellt
werden kann.
¿Diese Hürde hat das Volksbegehren
der ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011` offensichtlich nicht geschafft¿, so
der Innenminister. ¿Die Initiatoren haben dem Landeswahlleiter mitgeteilt, dass
die erforderliche Anzahl an Unterschriften für das Volksbegehren nicht erreicht
wurde und die Vertrauenspersonen daher auf Einreichung der Unterschriftslisten
verzichtet haben.¿ Weil keine Unterschriftsbögen eingereicht wurden, war das
Prüfverfahren gegenstandslos geworden und vom Landeswahlleiter an dieser
Stelle zu beenden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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