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Presseinformation zur
Durchführung von Stöberjagden

03.02.2011, Halle (Saale) – 10

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 010/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 010/11

 

 

 

Halle (Saale), den 2. Februar

2011

 

 

 

Presseinformation zur

Durchführung von Stöberjagden

 

 

 

- Artikel in der MZ

(Sangerhausen) vom 31.01.11

 

 

 

 

 

Eine  grundlegende

Forderung des Bundesjagdgesetzes verlangt von den Jägern,  den Abschuss des

Wildes so zu regeln, dass die Interessen der Landwirte und der Waldbesitzer auf

Schutz gegen Wildschäden gewahrt werden sowie die Belange von Naturschutz und

Landschaftspflege berücksichtigt werden.

 

 

 

Dem gegenüber steht

allerdings ein seit mehreren Jahren auch in Sachsen- Anhalt  zu verzeichnender 

Anstieg des Wildbestandes. Das trifft insbesondere auf das Schwarzwild, aber

auch auf Rotwild, Rehwild und Damwild zu.

 

So ist es z.B. in den

letzten Jahren nicht gelungen, das hohe Niveau der Wildunfälle in Sachsen-

Anhalt  zu senken.

 

 

 

Die seit Jahren in den

Bundesländern, wie auch in Sachsen- Anhalt, insbesondere in den landeseigenen

Wäldern durchgeführten Stöberjagden sind legitimes und praktikables Mittel zur 

Erfüllung dieser Forderung bei denen selbstverständlich die Belange des Tier-

und Naturschutzes berücksichtigt werden.

 

 

 

Stöberjagden sind nichts

anderes als Bewegungsjagden, wie sie auch mit dem Einsatz von Jagdhelfern, so

genannten Treibern, durchgeführt werden. Zur Beunruhigung des Wildes werden bei

Stöberjagden jedoch ausschließlich Jagdhunde eingesetzt.

 

 

 

Ziel ist es, mit den

Hunden das Wild in Bewegung zu bringen und dadurch für den Jäger sichtbar zu

machen. Dazu werden an den Jagdhund hohe Anforderungen gestellt. Er muss für

diesen Einsatz  eine spezielle Prüfung bestanden haben und von seinem Alter und

Gesundheitszustand in der Lage sein, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Zum Einsatz kommen einzeln

jagende, laute Hunde, die dem Wild die Möglichkeit zum rechtzeitigen Wahrnehmen

und  Ausweichen geben. Beim Einsatz in den Bundes- und Landesforsten sollen

diese Hunde spur- und fährtenlaut sein, d.h. bereits bei der Ausarbeitung einer

Fährte Laut geben.

 

Dafür besonders geeignet

sind z.B. die Jagdhunderassen  Deutscher Wachtel, verschiedene Bracken sowie

Terrier und Teckel, die langsamer als das Wild sind.

 

Bei rechtzeitiger

Wahrnehmung des Hundes durch das Wild  treten weitaus weniger schnelle Fluchten

als bei plötzlicher unmittelbarer Störung auf, so dass das Wild  besser

klassifiziert und sauberer geschossen werden kann.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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