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Jahressteuergesetz 2010 /
Finanzminister Jens Bullerjahn: Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer schnell und unbürokratisch umsetzen

03.02.2011, Magdeburg – 2

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 02/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 02/11

 

 

 

Magdeburg, den 3. Februar 2011

 

 

 

Jahressteuergesetz 2010 /

Finanzminister Jens Bullerjahn: Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen

für ein häusliches Arbeitszimmer schnell und unbürokratisch umsetzen

 

 

 

Der Gesetzgeber hat die

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer umgesetzt.

Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 sind in den

Veranlagungszeiträumen ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ¿

neben dem vollen Abzug in Fällen, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt

der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet ¿ nunmehr auch

dann abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer

Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wobei hier der Abzugsbetrag auf 1.250 Euro

begrenzt ist.

 

¿Die Finanzämter des

Landes Sachsen-Anhalt werden die Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen

für ein Arbeitszimmer möglichst schnell und unbürokratisch umsetzen¿, kündigte

Finanzminister Bullerjahn an.

 

Insbesondere aber in den

Fällen, in denen noch keine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

geltend gemacht worden sind, können die Finanzämter nicht selbständig und von

Amts wegen tätig werden. Auf der Internetseite des Finanzministeriums

Sachsen-Anhalt sind Verfahrenshinweise zu der Neuregelung

veröffentlicht. Im Übrigen können auch die Finanzämter um Auskunft ersucht

werden

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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