Jahressteuergesetz 2010 /
Finanzminister Jens Bullerjahn: Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer schnell und unbürokratisch umsetzen
03.02.2011, Magdeburg – 2
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 02/11
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 02/11
Magdeburg, den 3. Februar 2011
Jahressteuergesetz 2010 /
Finanzminister Jens Bullerjahn: Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer schnell und unbürokratisch umsetzen
Der Gesetzgeber hat die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer umgesetzt.
Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 sind in den
Veranlagungszeiträumen ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ¿
neben dem vollen Abzug in Fällen, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt
der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet ¿ nunmehr auch
dann abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wobei hier der Abzugsbetrag auf 1.250 Euro
begrenzt ist.
¿Die Finanzämter des
Landes Sachsen-Anhalt werden die Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen
für ein Arbeitszimmer möglichst schnell und unbürokratisch umsetzen¿, kündigte
Finanzminister Bullerjahn an.
Insbesondere aber in den
Fällen, in denen noch keine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
geltend gemacht worden sind, können die Finanzämter nicht selbständig und von
Amts wegen tätig werden. Auf der Internetseite des Finanzministeriums
Sachsen-Anhalt sind Verfahrenshinweise zu der Neuregelung
veröffentlicht. Im Übrigen können auch die Finanzämter um Auskunft ersucht
werden
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