Neues Stiftungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt in Kraft
02.02.2011, Halle (Saale) – 9
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 009/11
Halle (Saale), den 2. Februar
2011
Neues Stiftungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt in Kraft
Am 1. Februar 2011 ist ein neues Stiftungsgesetz
Sachsen-Anhalt (StiftG LSA) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen des
bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Für
Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist das Landesverwaltungsamt Stiftungsbehörde.
Für
staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts ist das Ministerium Stiftungsbehörde,
in dessen Geschäftsbereich der überwiegende Zweck der Stiftung fällt.
Die
Stiftungsbehörde ist zugleich Aufsichtsbehörde, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Der vorrangige Zweck dieses Gesetzes ist die Beachtung des
Stifterwillens.
Durch die Neufassung des Stiftungsgesetzes wird
insbesondere die Stiftungslandschaft in Sachsen-Anhalt transparenter.
Das Landesverwaltungsamt erfasst alle rechtsfähigen Stiftungen
des bürgerlichen Rechts und neuerdings die staatlichen Stiftungen des
öffentlichen Rechts in einem elektronischen Stiftungsverzeichnis. Die
kirchlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt können auf
Antrag dieser Stiftungen in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen werden. Das
Verzeichnis kann von jedermann eingesehen werden und ist zum Abruf ab heute im
Internet bereit.
Das elektronische Stiftungsverzeichnis enthält folgende
Angaben:
den Namen und den Sitz der Stiftung,
die Anschrift der Geschäftsstelle,
das vertretungsberechtigte Organ (z.B. den Vorstand
einer Stiftung)
die Rechtsnatur der Stiftung ( z.B. Stiftung des
bürgerlichen Rechts; kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts oder
staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts),
sowie den Zeitpunkt der Entstehung der Stiftung.
Die jeweils zuständige Stiftungsbehörde stellt auf Antrag
der Stiftung eine Bescheinigung über die angezeigte Vertretungsbefugnis aus.
Einem Dritten kann diese Bescheinigung erstellt werden, wenn er ein
berechtigtes Interesse geltend macht. Die Bescheinigungen sind in jedem Falle
kostenpflichtig.
Das elektronische Verzeichnis finden Sie auf der Homepage
des Landesverwaltungsamtes und kann dort unter der Rubrik ¿Referatssuche¿ das
Referat ¿Stiftungen¿ angeklickt werden. Dort sind unter dem Link
¿Stiftungsverzeichnis¿ die derzeit bestehenden Stiftungen des bürgerlichen
Rechts und die staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt
erfasst.
Dieses Stiftungsverzeichnis spiegelt derzeit den
Wissensstand zum 31. Dezember 2010 wider und wird nun bei Änderungen oder
Ergänzungen jeweils aktualisiert.
Das neue Stiftungsgesetz ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA, 22. Jahrgang, Nummer
1), ausgegeben in Magdeburg am 26. Januar 2011 abgedruckt.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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