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Neues Stiftungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt in Kraft

02.02.2011, Halle (Saale) – 9

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

Halle (Saale), den 2. Februar

2011

 

 

 

Neues Stiftungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt in Kraft

 

 

 

 

 

Am 1. Februar 2011 ist ein neues Stiftungsgesetz

Sachsen-Anhalt (StiftG LSA) in Kraft getreten.

 

 

 

Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen des

bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

 

Für

Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist das Landesverwaltungsamt Stiftungs­behörde.

 

 

Für

staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts ist das Ministerium Stiftungsbe­hörde,

in dessen Geschäftsbereich der überwiegende Zweck der Stiftung fällt.

 

Die

Stiftungsbehörde ist zugleich Aufsichtsbehörde, soweit gesetzlich nichts an­deres

bestimmt ist.

 

 

 

Der vorrangige Zweck dieses Gesetzes ist die Beachtung des

Stifterwillens.

 

 

 

Durch die Neufassung des Stiftungsgesetzes wird

insbesondere die Stiftungslandschaft in Sachsen-Anhalt transparenter.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt erfasst alle rechtsfähigen Stiftungen

des bürgerlichen Rechts und neuerdings die staatlichen Stiftungen des

öffentlichen Rechts in einem elektronischen Stiftungsverzeichnis. Die

kirchlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt können auf

Antrag dieser Stiftungen in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen werden. Das

Verzeichnis kann von jedermann eingesehen werden und ist zum Abruf ab heute im

Internet bereit.

 

 

 

Das elektronische Stiftungsverzeichnis enthält folgende

Angaben:

 

 

 

 

den Namen und den Sitz der Stiftung,

die Anschrift der Geschäftsstelle,

das vertretungsberechtigte Organ (z.B. den Vorstand

einer Stiftung)

die Rechtsnatur der Stiftung ( z.B. Stiftung des

bürgerlichen Rechts; kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts oder

staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts),

sowie den Zeitpunkt der Entstehung der Stiftung.

 

 

 

 

Die jeweils zuständige Stiftungsbehörde stellt auf Antrag

der Stiftung eine Bescheinigung über die angezeigte Vertretungsbefugnis aus.

Einem Dritten kann diese Bescheinigung erstellt werden, wenn er ein

berechtigtes Interesse geltend macht. Die Bescheinigungen sind in jedem Falle

kostenpflichtig.

 

 

 

Das elektronische Verzeichnis finden Sie auf der Homepage

des Landesverwaltungsamtes und kann dort unter der Rubrik ¿Referatssuche¿ das

Referat ¿Stiftungen¿ angeklickt werden. Dort sind unter dem Link

¿Stiftungsverzeichnis¿ die derzeit bestehenden Stiftungen des bürgerlichen

Rechts und die staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt

erfasst.

 

 

 

Dieses Stiftungsverzeichnis spiegelt derzeit den

Wissensstand zum 31. Dezember 2010 wider und wird nun bei Änderungen oder

Ergänzungen jeweils aktualisiert.

 

 

 

Das neue Stiftungsgesetz ist im Gesetz- und

Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA, 22. Jahrgang, Nummer

1), ausgegeben in Magdeburg am 26. Januar 2011 abgedruckt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de