Neues Stiftungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft
01.02.2011, Magdeburg – 16
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 016/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 016/11
Magdeburg, den 1. Februar 2011
Neues Stiftungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft
Am heutigen 1. Februar 2011 ist das neue Stiftungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Es ersetzt das noch von der Volkskammer der
DDR im September 1990 verabschiedete Stiftungsgesetz der DDR. Das neue
Stiftungsgesetz wurde nach intensiven Beratungen am 9. Dezember 2010 vom
Landtag beschlossen.
¿Ich freue mich, dass zum Abschluss der Legislaturperiode der Gesetzgeber
meiner Initiative gefolgt ist und dieses wichtige Gesetz verabschiedet hat¿,
erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Es macht deutlich, welch hohe
Bedeutung Stiftungen in unserem Land inzwischen wieder haben. Stiftungen sind Ausdruck der Verbundenheit der
Stifter mit ihrer Stadt und ihrer Region. Sie dokumentieren zugleich den Willen
der Bürger zur Stärkung des Gemeinwohls und das bürgerschaftliche Engagement
allgemein.¿ Im Land Sachsen-Anhalt gibt
es gegenwärtig 264 rechtsfähige Stiftungen, davon 236 Stiftungen des
bürgerlichen Rechts, 20 staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts und
acht kirchliche Stiftungen des kirchlichen Rechts.
Während im Bürgerlichen Gesetzbuch vor allem die Fragen der Anerkennung einer
Stiftung geregelt sind, enthält das neue Stiftungsgesetz des Landes
insbesondere Regelungen zu den Aufgaben der Stiftungsorgane und zur
Stiftungsaufsicht. Charakteristisch für Gesetz ist vor allem die Betonung des
Stifterwillens, für dessen Umsetzung den Stiftungsorganen größtmögliche
Spielräume zugebilligt werden. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde
soll insbesondere darüber wachen, dass der Wille des Stifters beachtet und das
Stiftungsvermögen erhalten wird. Neu sind die Regelungen über das
Stiftungsverzeichnis. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde es von der
Stiftungsbehörde ins Internet eingestellt. Dort kann es von jedermann
eingesehen werden.
Hövelmann: ¿Ohne Stiftungen wäre unser Leben ärmer, ob im sozialen, im
kulturellen oder im Bildungsbereich. Ich bin davon überzeugt, dass der Landtag
mit diesem Gesetz sowohl die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen als auch
einen Impuls zur Entwicklung des Stiftungswesens in Sachsen-Anhalt gegeben hat.¿
Den Link zum Stiftungsverzeichnis findet Sie im Internet auf der Seite www.mi.sachsen-anhalt.de.
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