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Neues Stiftungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft

01.02.2011, Magdeburg – 16

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 016/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 016/11

 

 

 

Magdeburg, den 1. Februar 2011

 

 

 

 

 

Neues Stiftungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft

 

 

Am heutigen 1. Februar 2011 ist das neue Stiftungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Es ersetzt das noch von der Volkskammer der

DDR im September 1990 verabschiedete Stiftungsgesetz der DDR. Das neue

Stiftungsgesetz wurde nach intensiven Beratungen am 9. Dezember 2010 vom

Landtag beschlossen.

 

¿Ich freue mich, dass zum Abschluss der Legislaturperiode der Gesetzgeber

meiner Initiative gefolgt ist und dieses wichtige Gesetz verabschiedet hat¿,

erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Es macht deutlich, welch hohe

Bedeutung Stiftungen in unserem Land inzwischen wieder haben. Stiftungen sind Ausdruck der Verbundenheit der

Stifter mit ihrer Stadt und ihrer Region. Sie dokumentieren zugleich den Willen

der Bürger zur Stärkung des Gemeinwohls und das bürgerschaftliche Engagement

allgemein.¿ Im Land Sachsen-Anhalt gibt

es gegenwärtig 264 rechtsfähige Stiftungen, davon 236 Stiftungen des

bürgerlichen Rechts, 20 staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts und

acht kirchliche Stiftungen des kirchlichen Rechts.

 

Während im Bürgerlichen Gesetzbuch vor allem die Fragen der Anerkennung einer

Stiftung geregelt sind, enthält das neue Stiftungsgesetz des Landes

insbesondere Regelungen zu den Aufgaben der Stiftungsorgane und zur

Stiftungsaufsicht. Charakteristisch für Gesetz ist vor allem die Betonung des

Stifterwillens, für dessen Umsetzung den Stiftungsorganen größtmögliche

Spielräume zugebilligt werden. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde

soll insbesondere darüber wachen, dass der Wille des Stifters beachtet und das

Stiftungsvermögen erhalten wird. Neu sind die Regelungen über das

Stiftungsverzeichnis. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde es von der

Stiftungsbehörde ins Internet eingestellt. Dort kann es von jedermann

eingesehen werden.

 

Hövelmann: ¿Ohne Stiftungen wäre unser Leben ärmer, ob im sozialen, im

kulturellen oder im Bildungsbereich. Ich bin davon überzeugt, dass der Landtag

mit diesem Gesetz sowohl die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen als auch

einen Impuls zur Entwicklung des Stiftungswesens in Sachsen-Anhalt gegeben hat.¿

 

Den Link zum Stiftungsverzeichnis findet Sie im Internet auf der Seite www.mi.sachsen-anhalt.de.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de