Menu
menu

Landesgartenschau in
Sachsen-Anhalt für 2018 beschlossen ? Städte können sich bewerben

01.02.2011, Magdeburg – 76

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 076/11

 

 

 

Magdeburg, den 1. Februar 2011

 

 

 

Landesgartenschau in

Sachsen-Anhalt für 2018 beschlossen ¿ Städte können sich bewerben

 

Sachsen-Anhalts nächste Landesgartenschau soll bereits im

Jahr 2018 stattfinden. Das Kabinett beschloss heute auf Vorschlag des  Landwirtschafts-

und Umweltministeriums, den Termin für die ursprünglich für 2020 geplante Schau

um zwei Jahre vorzuverlegen.

 

Da im Jahr 2015 bereits die Bundesgartenschau im

sachsen-anhaltischen Havelberg mit den brandenburgischen Partnern Rhinow,

Premnitz, Rathenow und Brandenburg stattfindet, wäre die nächste Landesgartenschau

erst wieder 2020 an der Reihe. Das Kabinett änderte heute diesen Grundsatz per

Beschluss: Landesgarten­schauen finden nun alle 4 Jahre statt.

 

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko

Aeikens: ¿Der große Erfolg der Landesgartenschau in Aschers­leben mit über

550.000 Besuchern hat das Kabinett bewogen, eine vorzeitige Durch­führung der

Landesgartenschau zu beschließen. Die Kommunen und berufsständ­ischen Verbände

wird dies sicher freuen.¿ Die Landesgartenschau in Aschersleben war nach Zeitz

und Wernigerode die dritte in Sachsen-Anhalt. Sie wird als überaus erfolgreich

gewertet und hat maßgeblich zur Imageverbesserung der Stadt beigetragen. 

 

Grundlage für die Vergabe der Landesgartenschau wird ein

Ausschrei­bungsverfahren sein, das vom Landwirtschafts­ministerium derzeit

vorbe­rei­tet wird. Danach können sich Kommunen bis zum 31. Dezember 2011 bewer­ben. Die Entschei­dung über den Austragungsort soll bis 1. März 2012 fallen.

 

Aeikens dazu: ¿Die größten Chancen für eine

Landesgartenschau haben Kommunen, die über die entsprechende finanzielle

Leistungsfähigkeit verfügen und eine gute Zusammenarbeit mit dem sachsen-anhaltischen

Gartenbau vereinbaren. Um der durchführenden Kommune Planungs­sicherheit zu

gewähren, ist vorgesehen, dass ein Sockelbetrag für sogenannte grüne

Investitionen zur Verfügung gestellt wird.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de