Landesgartenschau in
Sachsen-Anhalt für 2018 beschlossen ? Städte können sich bewerben
01.02.2011, Magdeburg – 76
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/11
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 076/11
Magdeburg, den 1. Februar 2011
Landesgartenschau in
Sachsen-Anhalt für 2018 beschlossen ¿ Städte können sich bewerben
Sachsen-Anhalts nächste Landesgartenschau soll bereits im
Jahr 2018 stattfinden. Das Kabinett beschloss heute auf Vorschlag des Landwirtschafts-
und Umweltministeriums, den Termin für die ursprünglich für 2020 geplante Schau
um zwei Jahre vorzuverlegen.
Da im Jahr 2015 bereits die Bundesgartenschau im
sachsen-anhaltischen Havelberg mit den brandenburgischen Partnern Rhinow,
Premnitz, Rathenow und Brandenburg stattfindet, wäre die nächste Landesgartenschau
erst wieder 2020 an der Reihe. Das Kabinett änderte heute diesen Grundsatz per
Beschluss: Landesgartenschauen finden nun alle 4 Jahre statt.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko
Aeikens: ¿Der große Erfolg der Landesgartenschau in Aschersleben mit über
550.000 Besuchern hat das Kabinett bewogen, eine vorzeitige Durchführung der
Landesgartenschau zu beschließen. Die Kommunen und berufsständischen Verbände
wird dies sicher freuen.¿ Die Landesgartenschau in Aschersleben war nach Zeitz
und Wernigerode die dritte in Sachsen-Anhalt. Sie wird als überaus erfolgreich
gewertet und hat maßgeblich zur Imageverbesserung der Stadt beigetragen.
Grundlage für die Vergabe der Landesgartenschau wird ein
Ausschreibungsverfahren sein, das vom Landwirtschaftsministerium derzeit
vorbereitet wird. Danach können sich Kommunen bis zum 31. Dezember 2011 bewerben. Die Entscheidung über den Austragungsort soll bis 1. März 2012 fallen.
Aeikens dazu: ¿Die größten Chancen für eine
Landesgartenschau haben Kommunen, die über die entsprechende finanzielle
Leistungsfähigkeit verfügen und eine gute Zusammenarbeit mit dem sachsen-anhaltischen
Gartenbau vereinbaren. Um der durchführenden Kommune Planungssicherheit zu
gewähren, ist vorgesehen, dass ein Sockelbetrag für sogenannte grüne
Investitionen zur Verfügung gestellt wird.¿
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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