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Verfassungsgericht weist Klagen
von Gräfenhainichen und Tangermünde ab ? Hövelmann: Gemeindegebietsreform als
zentrales Projekt der Landesregierung erneut bestätigt

20.01.2011, Magdeburg – 8

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 008/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 008/11

 

 

 

Magdeburg, den 20. Januar 2011

 

 

 

 

 

Verfassungsgericht weist Klagen

von Gräfenhainichen und Tangermünde ab ¿ Hövelmann: Gemeindegebietsreform als

zentrales Projekt der Landesregierung erneut bestätigt

 

 

 

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes, die Klagen der Städte

Gräfenhainichen und Tangermünde abzuweisen, erklärt Innenminister Holger

Hövelmann (SPD):

 

¿Das Landesverfassungsgericht hat mit seinen heutigen Urteilen die

Ausgestaltung der Gemeindegebietsreform als zentrales Projekt der

Landesregierung in dieser Wahlperiode erneut bestätigt. Ich freue mich, dass

unsere Gesetzesvorhaben erneut so eindeutig bestätigt worden sind. Die Urteile

zeigen, dass Regierung und Landtag bei diesem sensiblen Vorhaben äußerst

sorgfältig vorgegangen sind. Unsere Reform ist nicht nur notwendig und richtig,

sie ist auch verfassungskonform, rechtlich sauber und solide ausgearbeitet.

 

Die Entscheidungen sind vor allem von dem Grundsatz geprägt, dass die Stadt-

und Gemeinderäten der vergrößerten Gemeindestrukturen alle Bürgerinnen und

Bürger repräsentieren sollen. Deshalb haben sowohl die Auflösung und Neuwahl

des Stadtrates in den Fällen, in denen die eingemeindete Bevölkerung mehr als

ein Drittel der Gesamtbevölkerung stellt, als auch die Entsendungsregelung in

den übrigen Fällen Bestand.

 

Ich weiß, dass die Entsendungsregelung für die gesetzlich zugeordneten Orte an

vielen Stellen im Land für Unverständnis bei den Beteiligten der freiwilligen

Phase gesorgt hat. Das Urteil zeigt jedoch, dass der vom Landtag gewählte Weg

gangbar war und die Entsendung für eine Übergangszeit vertretbar ist.

 

Die Städte und Gemeinden haben in den heute entschiedenen Fragen jetzt

Rechtssicherheit. Gewählte wie entsandte Ratsmitglieder sind demokratisch

legitimiert.

Jetzt kommt es auf ihre Zusammenarbeit zum Wohl ihrer Gemeinden an.¿

 

 

 

 

 

 

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Verantwortlich: Martin

Krems

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Fax: (0391) 567-5520

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