Ortsumgehung Bad Kösen erhält
Baurecht
20.01.2011, Halle (Saale) – 6
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 006/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 006/11
Halle (Saale), den 20. Januar
2011
Ortsumgehung Bad Kösen erhält
Baurecht
Das
Landesverwaltungsamt hat das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Bad
Kösen abgeschlossen. Damit erhält der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt als
Vorhabenträger das Baurecht für die 13,25 km lange Strecke.
Der ¿
immerhin 317 Seiten umfassende ¿ Planfeststellungsbeschluss befindet sich
momentan auf dem Postwege an die Träger öffentlicher Belange, Einwender sowie
Naturschutzvereinigungen.
Der geplante
Straßenabschnitt wird südlich von Bad Kösen zwischen den Ortslagen Taugwitz und
Neuflemmingen verlaufen. An das Ende der Trasse soll sich östlich die
Ortsumgehung Naumburg anschließen. Das dazu erforderliche
Planfeststellungsverfahren ist bereits eingeleitet.
Innerhalb
des Verfahrens zur Ortsumgehung Bad Kösen hatte das Landesverwaltungsamt als
Planfeststellungsbehörde zahlreiche Einwendungen zu bewerten, die sich u. a.
gegen die Trassenführung im Bereich des ehemaligen Schlachtfeldes der Schlacht
von 1806 bei Jena und Auerstedt wandten. Im Interesse der Betroffenen konnte
ein in Sichtweite liegendes Regenrückhaltebecken durch Umplanung entfallen. Der
Einfluss der Trasse, insbesondere des Brückenbauwerkes über das Saaletal, auf
den Erwerb des Welterbetitels für dieses Gebiet wurde ebenfalls kontrovers
diskutiert. Die Prüfung der Planfeststellungsbehörde hat dazu ergeben, dass
sich Straße und Welterbetitel nicht grundsätzlich gegenseitig ausschließen,
denn die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch umfangreiche und
verbindliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert.
Konfliktmindernd wirkt sich aus, dass der Bau der Straße überwiegend auf
landwirtschaftlichen Flächen erfolgt, sodass eine Belastung der Anwohner durch
Lärm oder Abgase weitgehend vermieden wird. Für die Innenstadt des Kurortes Bad
Kösen bringt die neue Ortsumgehung bereits starke Entlastung. Ihre volle
Wirksamkeit wird sie dann nach Fertigstellung des Abschnittes südlich von
Naumburg entfalten.
Der
Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 24.
Januar bis 7. Februar 2011 in der Verbandsgemeinde An der Finne sowie in der
Stadt Naumburg für Jedermann zur Einsicht aus. Die täglichen Öffnungszeiten
werden am 21. Januar 2001 im Finne-Kurier sowie im Naumburger Tageblatt bekannt
gemacht.
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