Über 223.000 Euro Unterstützung
für Straßenbauprojekt in der Stadt Coswig (Anhalt)
17.01.2011, Magdeburg – 4
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 004/11
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 004/11
Magdeburg, den 17. Januar 2011
Über 223.000 Euro Unterstützung
für Straßenbauprojekt in der Stadt Coswig (Anhalt)
Für den Ausbau der Rosenstraße wurde der Stadt
Coswig (Anhalt) mit Bescheid vom 17. Januar 2011 eine Schlussrate in Höhe von 7.925,02 Euro vom Innenministerium
bewilligt. In der Vergangenheit gewährte das Ministerium bereits Zuweisungen in
Höhe von insgesamt 215.250 Euro für
dieses Straßenbauprojekt.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen
Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft finanziell nicht
erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.
¿Ohne diese finanzielle Unterstützung durch das Land könnten Kommunen wie
Coswig (Anhalt), die den erforderlichen Eigenanteil zur Baumaßnahme aufgrund
einer schwierigen Haushaltssituation nicht erbringen können, notwendige Baumaßnahmen
am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen¿, erklärte Innenminister Holger
Hövelmann (SPD). ¿Ich freue mich deshalb, dass wir mit den gewährten Zuwendungen
von insgesamt über 223.000 Euro die Stadt Coswig (Anhalt) bei der Realisierung
des Straßenbauprojekts wirksam unterstützen konnten.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen
Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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