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Über 223.000 Euro Unterstützung
für Straßenbauprojekt in der Stadt Coswig (Anhalt)

17.01.2011, Magdeburg – 4

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 004/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 004/11

 

 

 

Magdeburg, den 17. Januar 2011

 

 

 

 

 

Über 223.000 Euro Unterstützung

für Straßenbauprojekt in der Stadt Coswig (Anhalt)

 

 

 

Für den Ausbau der Rosenstraße wurde der Stadt

Coswig (Anhalt) mit Bescheid vom 17. Januar 2011 eine Schlussrate in Höhe von 7.925,02 Euro vom Innenministerium

bewilligt. In der Vergangenheit gewährte das Ministerium bereits Zuweisungen in

Höhe von insgesamt 215.250 Euro für

dieses Straßenbauprojekt.

 

Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen

Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft finanziell nicht

erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

¿Ohne diese finanzielle Unterstützung durch das Land könnten Kommunen wie

Coswig (Anhalt), die den erforderlichen Eigenanteil zur Baumaßnahme aufgrund

einer schwierigen Haushaltssituation nicht erbringen können, notwendige Baumaßnahmen

am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen¿, erklärte Innenminister Holger

Hövelmann (SPD). ¿Ich freue mich deshalb, dass wir mit den gewährten Zuwendungen

von insgesamt über 223.000 Euro die Stadt Coswig (Anhalt) bei der Realisierung

des Straßenbauprojekts wirksam unterstützen konnten.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de