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Einheitlicher Ansprechpartner ?
Behördenlotse übernimmt Behördengänge für Unternehmen ? Service in
Sachsen-Anhalt kostenlos

14.01.2011, Halle (Saale) – 3

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 003/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 003/11

 

 

 

Halle (Saale), den 14. Januar

2011

 

 

 

Einheitlicher Ansprechpartner ¿

Behördenlotse übernimmt Behördengänge für Unternehmen ¿ Service in

Sachsen-Anhalt kostenlos

 

Einmalige Service-Offensive startet ins

zweite Jahr

 

Seit

nunmehr einem Jahr können Dienstleister, die sich in Sachsen-Anhalt ansiedeln

möchten, auf den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) zurückgreifen,

wenn es um die Erledigung aller dafür notwendigen Genehmigungen geht. Das

heißt, Unternehmen müssen die zeitaufwendigen Behördengänge nicht mehr selbst

erledigen, sondern können dafür den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch

nehmen.

 

¿Das

ist ein wegweisender und einmaliger Schritt in Richtung Service und unterstützt

ansiedlungswillige Unternehmen in besonderer Weise. Viele Unternehmensgründer

schrecken vor Behördengängen zurück oder sind überrascht vom Umfang der

notwendigen Genehmigungen. Das wollen wir ändern. Kommen Sie mit Ihrem Anliegen

zu uns, wir übernehmen für Sie diese Arbeit, damit Sie sich voll und ganz auf

Ihr Geschäft konzentrieren können.¿, erklärt Frau Dr. Steffi Bien, die Leiterin

der Koordinierungsstelle ¿Einheitlicher Ansprechpartner¿, die seit nunmehr

einem Jahr mit ihrem Team sämtliche Behördengänge bei den verschiedenen

zuständigen Ämtern für die Unternehmen, die das wünschen, übernimmt.

 

Das

besondere dabei ¿ in Sachsen-Anhalt ist dieser Service kostenlos .

 

In den

ersten zwölf Monaten gab es 66 Anfragen von Unternehmen, die diesen Service in

Anspruch nehmen wollten. Die anfänglich zurückhaltende Nachfrage hat sich zum

Jahresende immer dynamischer entwickelt. ¿Der Service wird sich weiter

herumsprechen und etablieren, denn er ist eine echte Erleichterung für alle

Existenzgründer und Neuansiedler. Dass dieses Angebot in Sachsen-Anhalt

kostenlos ist, ist ein weiterer Standortvorteil für unser Bundesland, so Dr.

Bien weiter.

 

Die

bisher eingegangenen Anfragen kamen aus dem In- und Ausland, aus Sachsen-Anhalt

genauso wie aus  Niedersachen, Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg; aber auch

aus der Slowakei, Rumänien, Schweiz, Niederlande, Großbritannien und Polen. Auch

aus Ländern, die nicht dem Anwendungsbereich der EU-DLR unterliegen (z.B.

Hongkong, Russland), wurde der Einheitliche Ansprechpartner kontaktiert.

 

 

 

 

 

Wie funktioniert das?

 

Sie

sind Sachsen-Anhalter oder Bürger der EU und möchten sich in Sachsen-Anhalt mit

ihrem Unternehmen niederlassen, dann können Sie für alle dafür notwendigen

Behördengänge den Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen. Entweder per

Telefon oder Internet können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und Ihr Anliegen

schildern. Das Team der Koordinierungsstelle recherchiert und erledigt dann für

Sie mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms alle notwendigen Behördengänge

und holt die entsprechenden Genehmigungen ein.

 

 

 

Die

Koordinierungsstelle ist erreichbar:

 

Tel.:            (0345) 514 1142

 

E-Mail:        EU-DLR.EA@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

steffi.bien@lvwa.sachsen-anhalt.de.

 

 

 

Internet:         

www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de 

 

 

 

 

Sie

können online in dem entsprechenden Internet-Portal den Stand Ihrer Verfahren

immer aktuell verfolgen. Sobald alle Verfahren abgeschlossen und die

entsprechenden Genehmigungen vorliegen, bekommen Sie die entsprechenden

Unterlagen ausgehändigt und können Ihr Unternehmen starten.

 

 

 

Auch

für Sachsen-Anhalter, die sich mit Ihrem Unternehmen in einem anderen

Bundesland oder einem Land innerhalb der EU ansiedeln wollen, können den

Einheitlichen Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt kontaktieren. Er berät

über den zu erwartenden Verfahrensumfang und vermittelt den entsprechenden EA am

Standort der beabsichtigten Ansiedlung.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Die

EU-Dienstleistungsrichtlinie bezweckt, Hemmnisse für Dienstleister im

europäischen Binnenmarkt zu beseitigen. So sollen zahlreiche weitere

Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewerbe geschaffen werden. Nach der

Eu-Dienstleistungsrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sogenannte

¿Einheitliche Ansprechpartner¿ einzurichten. Über diese Einrichtungen können

Informationen eingeholt und notwendige Genehmigungsverfahren abgewickelt

werden. In Deutschland kommt dieser Service auch den inländischen

Dienstleistern zugute. In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt als

¿Einheitlicher Ansprechpartner¿ bestimmt worden.

 

Seit dem

28.12.2009 haben Dienstleister und Unternehmen aus allen EU/EWR-Staaten und dem

Inland die Möglichkeit, Behördengänge in Sachsen-Anhalt abzuwickeln, ohne

selbst von Behörde zu Behörde gehen und viel Zeit investieren zu müssen. Der EA

ist dabei Verfahrensbegleiter und Lotse, informiert, nimmt Anträge und

Unterlagen entgegen, leitet sie an die zuständigen Stellen weiter, überwacht

Fristen und wickelt die gesamte Verfahrenskorrespondenz zwischen Unternehmen

und zuständigen Behörden ab.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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