Einheitlicher Ansprechpartner ?
Behördenlotse übernimmt Behördengänge für Unternehmen ? Service in
Sachsen-Anhalt kostenlos
14.01.2011, Halle (Saale) – 3
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 003/11
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 003/11
Halle (Saale), den 14. Januar
2011
Einheitlicher Ansprechpartner ¿
Behördenlotse übernimmt Behördengänge für Unternehmen ¿ Service in
Sachsen-Anhalt kostenlos
Einmalige Service-Offensive startet ins
zweite Jahr
Seit
nunmehr einem Jahr können Dienstleister, die sich in Sachsen-Anhalt ansiedeln
möchten, auf den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) zurückgreifen,
wenn es um die Erledigung aller dafür notwendigen Genehmigungen geht. Das
heißt, Unternehmen müssen die zeitaufwendigen Behördengänge nicht mehr selbst
erledigen, sondern können dafür den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch
nehmen.
¿Das
ist ein wegweisender und einmaliger Schritt in Richtung Service und unterstützt
ansiedlungswillige Unternehmen in besonderer Weise. Viele Unternehmensgründer
schrecken vor Behördengängen zurück oder sind überrascht vom Umfang der
notwendigen Genehmigungen. Das wollen wir ändern. Kommen Sie mit Ihrem Anliegen
zu uns, wir übernehmen für Sie diese Arbeit, damit Sie sich voll und ganz auf
Ihr Geschäft konzentrieren können.¿, erklärt Frau Dr. Steffi Bien, die Leiterin
der Koordinierungsstelle ¿Einheitlicher Ansprechpartner¿, die seit nunmehr
einem Jahr mit ihrem Team sämtliche Behördengänge bei den verschiedenen
zuständigen Ämtern für die Unternehmen, die das wünschen, übernimmt.
Das
besondere dabei ¿ in Sachsen-Anhalt ist dieser Service kostenlos .
In den
ersten zwölf Monaten gab es 66 Anfragen von Unternehmen, die diesen Service in
Anspruch nehmen wollten. Die anfänglich zurückhaltende Nachfrage hat sich zum
Jahresende immer dynamischer entwickelt. ¿Der Service wird sich weiter
herumsprechen und etablieren, denn er ist eine echte Erleichterung für alle
Existenzgründer und Neuansiedler. Dass dieses Angebot in Sachsen-Anhalt
kostenlos ist, ist ein weiterer Standortvorteil für unser Bundesland, so Dr.
Bien weiter.
Die
bisher eingegangenen Anfragen kamen aus dem In- und Ausland, aus Sachsen-Anhalt
genauso wie aus Niedersachen, Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg; aber auch
aus der Slowakei, Rumänien, Schweiz, Niederlande, Großbritannien und Polen. Auch
aus Ländern, die nicht dem Anwendungsbereich der EU-DLR unterliegen (z.B.
Hongkong, Russland), wurde der Einheitliche Ansprechpartner kontaktiert.
Wie funktioniert das?
Sie
sind Sachsen-Anhalter oder Bürger der EU und möchten sich in Sachsen-Anhalt mit
ihrem Unternehmen niederlassen, dann können Sie für alle dafür notwendigen
Behördengänge den Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen. Entweder per
Telefon oder Internet können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und Ihr Anliegen
schildern. Das Team der Koordinierungsstelle recherchiert und erledigt dann für
Sie mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms alle notwendigen Behördengänge
und holt die entsprechenden Genehmigungen ein.
Die
Koordinierungsstelle ist erreichbar:
Tel.: (0345) 514 1142
E-Mail: EU-DLR.EA@lvwa.sachsen-anhalt.de
steffi.bien@lvwa.sachsen-anhalt.de.
Internet:
www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Sie
können online in dem entsprechenden Internet-Portal den Stand Ihrer Verfahren
immer aktuell verfolgen. Sobald alle Verfahren abgeschlossen und die
entsprechenden Genehmigungen vorliegen, bekommen Sie die entsprechenden
Unterlagen ausgehändigt und können Ihr Unternehmen starten.
Auch
für Sachsen-Anhalter, die sich mit Ihrem Unternehmen in einem anderen
Bundesland oder einem Land innerhalb der EU ansiedeln wollen, können den
Einheitlichen Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt kontaktieren. Er berät
über den zu erwartenden Verfahrensumfang und vermittelt den entsprechenden EA am
Standort der beabsichtigten Ansiedlung.
Hintergrund:
Die
EU-Dienstleistungsrichtlinie bezweckt, Hemmnisse für Dienstleister im
europäischen Binnenmarkt zu beseitigen. So sollen zahlreiche weitere
Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewerbe geschaffen werden. Nach der
Eu-Dienstleistungsrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sogenannte
¿Einheitliche Ansprechpartner¿ einzurichten. Über diese Einrichtungen können
Informationen eingeholt und notwendige Genehmigungsverfahren abgewickelt
werden. In Deutschland kommt dieser Service auch den inländischen
Dienstleistern zugute. In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt als
¿Einheitlicher Ansprechpartner¿ bestimmt worden.
Seit dem
28.12.2009 haben Dienstleister und Unternehmen aus allen EU/EWR-Staaten und dem
Inland die Möglichkeit, Behördengänge in Sachsen-Anhalt abzuwickeln, ohne
selbst von Behörde zu Behörde gehen und viel Zeit investieren zu müssen. Der EA
ist dabei Verfahrensbegleiter und Lotse, informiert, nimmt Anträge und
Unterlagen entgegen, leitet sie an die zuständigen Stellen weiter, überwacht
Fristen und wickelt die gesamte Verfahrenskorrespondenz zwischen Unternehmen
und zuständigen Behörden ab.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






