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Mehr als 3,5 Millionen Euro
Finanzspritze: Stadt Könnern erhält Bedarfszuweisung und Liquiditätshilfe vom
Land

05.01.2011, Magdeburg – 1

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 001/11

 

 

 

Magdeburg, den 5. Januar 2011

 

 

 

 

 

Mehr als 3,5 Millionen Euro

Finanzspritze: Stadt Könnern erhält Bedarfszuweisung und Liquiditätshilfe vom

Land

 

 

 

Das Innenministerium hat der

Stadt Könnern (Salzlandkreis) eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.538.088 Euro

und eine Liquiditätshilfe in Höhe von 2.011.600 Euro bewilligt. Seit dem Jahr

2005 hat die Stadt Könnern mit erheblichen Rückgängen bei den Gewerbesteuersteuereinahmen

zu kämpfen und bemüht sich seit dem intensiv um Haushaltskonsolidierung. Mit

Hilfe der Bedarfszuweisung sollen Haushaltsfehlbeträge der Stadt ausgeglichen

werden, die Liquiditätshilfe wiederum sichert die weitere Zahlungsfähigkeit der

Gemeinde.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Auch wenn sich die Stadt redlich müht,

kann sie trotz ihrer vielen Anstrengungen das finanzielle Loch noch nicht ohne die

Unterstützung des Landes stopfen. Deshalb helfen wir und wollen erreichen, dass

Könnern wieder zu einer leistungsfähigen Stadt wird.¿

 

So war der Stadt Könnern im Jahr 2008 eine ähnlich hohe Summe bewilligt worden.

Seinerzeit griff das Land der Stadt mit einer Liquiditätshilfe in Höhe von rund

2,6 Millionen Euro und mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von rund 800.000 Euro

unter die Arme.

 

Hintergrund Bedarfszuweisung

Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks

zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im

Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich

von Haushaltsfehlbeträgen.

 

Hintergrund Liquiditätshilfe

Liquiditätshilfen können gemäß dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) auf Antrag in

begründeten Einzelfällen gezahlt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit

eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall,

wenn nach Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller

anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in

der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen

sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen

zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de