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Polizei klärt zwei Raubstraftaten

04.01.2011, Magdeburg – 9

  • Polizeirevier Magdeburg

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Polizeirevier Magdeburg - -

Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Nord - Polizeirevier Magdeburg - - Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

Magdeburg, den 4. Januar 2011

 

 

 

Polizei klärt zwei Raubstraftaten

 

 

 

Der

Kripo Magdeburg gelang es aufgrund intensiver Ermittlungen und der Auswertung

von am Tatort vorgefundenen Spuren zwei Raubstraftaten aus dem Oktober und

November letzten Jahres (siehe unten stehende Pressemeldung) zum Nachteil

älterer Frauen aufzuklären. In beiden Fällen wurden die Geschädigten Frauen, im

Alter von 79 und 90 Jahren durch den späteren Täter zunächst beim Abheben von

Bargeld in Filialen der Sparkasse beobachtet. Im Anschluss verfolgte er diese

unbemerkt bis vor die Haustür. Dort erlangte er durch Anwendung von

körperlicher Gewalt die Handtaschen der Frauen, indem er die Trageriemen der

Taschen durchschnitt. In einem Fall konnte die Kripo am Tatort DNA- Material sicherstellen.

Mitte November vergangenen Jahres konnten die Beamten der Kripo einen

tatverdächtigen Mann in einer Sparkasse feststellen, auf denen die Beschreibung

der Geschädigten passte. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 29-

jährigen, polizeilich bekannten Mann aus dem Salzlandkreis. Die

kriminaltechnische Untersuchung der Spuren konnte den Mann nun als

Spurenverursacher bestätigen, sodass sich dieser demnächst wegen der beiden

Raubstraftaten zu verantworten hat. (gk)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

389_12102010

 

Handtasche geraubt

 

 

 

Am gestrigen Montag, gegen 15:10

Uhr wurde einer 79-jährigen Magdeburgerin in einem Hauseingang auf dem Breiten

Weg durch einen derzeitig unbekannten Tatverdächtigen die Handtasche geraubt.

 

 

 

Die 79- jährige

Geschädigte schloss die Hauseingangstür des Mehrfamilienwohnhauses auf und

betrat den Treppenflur. In diesem Moment trat der Tatverdächtige an die

Klingelleiste. Als die Geschädigte den Unbekannten fragte, ob er mit in das

Haus möchte, verneinte er dieses. Als die Geschädigte in den Fahrstuhl

einsteigen wollte, hörte sie schnelle Schritte hinter sich und erkannte den

Tatverdächtigen. In diesem Moment wurde durch den Unbekannten die Umhängetasche

offensichtlich an den Trageriemen mittels unbekanntem scharfen Werkzeug

durchtrennt und in der weiteren Folge die Tasche entrissen. Danach flüchtete

der Tatverdächtige sofort in Richtung des "Haus der Lehrer", was

durch einen Zeugen beobachtet wurde. Durch die Tat erlitt die Geschädigte eine

Schnittverletzung, so dass sie sich in ambulante ärztliche Behandlung begeben

musste. Mit der Umhängetasche erbeutete der unbekannte Mann persönliche

Gegenstände und Dokumente der Geschädigten sowie eine größere Menge Bargeld.

 

 

 

Die Polizei hat

die Ermittlungen wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung aufgenommen und

bittet Zeugen um Mithilfe bei der Identifizierung des Täters. Hinweise nimmt

die Kripo Magdeburg unter 0391/ 546 ¿ 2196 entgegen. (tk)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

415_04112010

 

Handtasche einer 90-jährigen Frau

geraubt

 

 

 

Am gestrigen Tage, gegen 16:10 Uhr

wurde eine 90-jährige Magdeburgerin in einem Hausflur im Breiten Weg durch

einen derzeitig unbekannten Täter ihrer Handtasche beraubt.

 

Die Geschädigte

hob an der Filiale der Stadtsparkasse  Alter Markt, am EC - Automaten Bargeld

ab. Sie steckte 50,- Euro in ihre Geldbörse und  mehrere Hundert Euro in ihre

Jacke. Anschließend begab sie sich auf den Heimweg.

 

Nach dem

Betreten ihres Wohnhauses wurde die Geschädigte im Hausflur von dem unbekannten

Täter in den Rücken gestoßen, so dass sie zu Boden fiel. Durch den Täter wurde

ein Riemen der Handtasche, welcher sich an einem Rollator befand, mittels eines

scharfen Gegenstandes durchtrennt und im Weiteren die hellbraune

Damenhandtasche entwendet.

 

In der geraubten

Tasche befanden sich die schwarze Geldbörse, eine EC - Karte, Bargeld in Höhe

von ca. 75,- Euro und die Brille der Geschädigten.

 

 

 

 

 

 

 

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