LVwA ? Bilanz uns Ausblick
03.01.2011, Halle (Saale) – 141
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 141/10
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 141/10
Halle (Saale), den 28. Dezember
2010
LVwA ¿ Bilanz uns Ausblick
1. Abwasserabgabe
In Sachsen-Anhalt sind ca.
240 industrielle Einleiter und ca. 540 kommunale Einleiter (Abwasserzweckverbände
und Gemeinden) zur Zahlung der Abwasserabgabe verpflichtet. Das bedeutet
je Veranlagungsjahr (VJ) die Festsetzung, Verrechnung und Erhebung der Abwasserabgabe
für rund 4.350 Einleitstellen. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind für jedes
Veranlagungsjahr ca. 560 Bescheide zu erstellen.
In einem Kalenderjahr
erfolgt die Bearbeitung der Abwasserabgabe generell für mehrere,
unterschiedliche Veranlagungsjahre. Im Kalenderjahr 2010 wurde die
Abwasserabgabe für die Jahre 2006 bis 2010 festgesetzt.
Betrachtet man diese
Tätigkeiten im Kalenderjahr 2010 als geldmäßige Summe, so wurden zum Stichtag
15.12.2010 Abwasserabgaben
-
in Höhe von insgesamt 37,65
Mio. ¿ durch Bescheid festgesetzt,
- in Höhe von 22,17 Mio. ¿ verrechnet und
- in Höhe von 15,48 Mio. ¿ erhoben (geltend gemacht).
-
Tatsächlich für den
Landeshaushalt eingenommen wurden bis zum Stichtag (15.12.2010) insgesamt 8,56
Mio. ¿ Abwasserabgaben.
Seit der Zuständigkeit des
Landesverwaltungsamtes im Jahr 2004 sind die Anforderungen an die Bearbeitung
der Abwasserabgabe enorm gestiegen. Ausdruck dafür ist der Anstieg der Anzahl
der zu bearbeitenden Einleitstellen (ESt.) je Veranlagungsjahr von
- 3.862 ESt. im VJ 2004
- 4.883 ESt. im VJ 2006
- 4.640 ESt. im VJ 2010.
Das ist ein Anstieg der
Einleitstellen um ca. 26 % bzw. 20 %.
Abwasserabgabe
- 2004 11,93 Mio. ¿
- 2006 19,58 Mio. ¿
- 2010 37,65 Mio. ¿.
Das ist ein Anstieg um ca.
64 % bzw. 215 %.
Ebenfalls ein enormer
Anstieg erfolgte bei der Verrechnung
-
2004 7,63 Mio ¿
-
2006 14,47 Mio ¿
-
2010 22,17 Mio. ¿
Das sind Anstiege um ca.
90 % bzw. 190 %.
Hintergrund:
Die Abwasserabgabe ist eine zweckgebundene Einnahme für Maßnahmen,
die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen (§ 13 AbwAG). Das
Aufkommen der Abwasserabgabe darf daher nicht zur Reduzierung von
Verbindlichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt verwendet werden.
Damit erfüllt die
Abwasserabgabe ihre Lenkungsfunktion in zweierlei Hinsicht. Erstens werden die
Abgabepflichtigen angehalten ihre Abwasserbehandlungsanlagen so zu errichten
und zu betreiben, dass die Überwachungswerte ihres Einleitungsbescheides stets
eingehalten werden, da andernfalls eine erhöhte Abwasserabgabe zu zahlen ist.
Zweitens werden die Mittel
der Abwasserabgabe entsprechend der Zweckbindung für Maßnahmen wie dem Bau von
Abwasserbehandlungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Anlagen zur Reinigung von
Niederschlagswasser oder zur Beseitigung von Klärschlamm eingesetzt. Weitere
Finanzierungsmöglichkeiten bestehen beispielweise
- bei der Errichtung von
Ring- und Auffangkanälen an Talsperren, See- und Meeresufern,
- für Maßnahmen im und am
Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässer-
güte wie Niedrigwasseraufhöhung, Sauerstoffanreicherung sowie zur
Gewässerunterhal-
tung,
- zur Forschung und
Entwicklung von Anlagen und Verfahren zur Verbesserung der Gewäs-
sergüte sowie
- zur Aus- und Fortbildung
des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen oder
anderer Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte.
In Sachsen-Anhalt wird der
überwiegende Teil der Abwasserabgabe in Form von Fördermitteln für
wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung
erneut bereitgestellt. Dadurch soll kontinuierlich zu einer weiteren
Verbesserung der Gewässergüte beigetragen werden. Im Ergebnis erhalten die
abwasserabgabenpflichtigen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung
(Zweckverbände und Gemeinden) einen Teil ihrer bezahlten Abwasserabgaben vom
Land als Fördermittel für neue Vorhaben zurück.
Dazu zwei aktuelle
Beispiele:
(1)Für den Bau von Hauptverbindungssammlern, die die Errichtung von
Gemeinschaftskläranlagen ermöglichen, wurden z.B. im Jahr 2010 896.000 ¿ aus
der Abwasserabgabe in Form von Fördermitteln für den ZWA Bad Dürrenberg
für das Ortsnetz Trebnitz mit Abwassertransportsammler und Pumpwerk zur
Verfügung gestellt. Damit erfolgte der Anschluss von 532 Einwohnern (121
Grundstücke) an die zentrale Kläranlage Zembschen.
(2)Für den WAZV Wolmirstedt wurden im Jahr 2010 insgesamt 503.000
¿ Fördermittel aus der Abwasserabgabe bereitgestellt. Damit erfolgte die
Errichtung der Schmutzwasserkanalisation in der Gemeinde Barleben. Mit
dieser Maßnahme erfolgte der Anschluss von ca. 375 Einwohnern (125 Grundstücke)
an die Kläranlage Magdeburg-Gerwisch.
Insgesamt wurden aus der
Abwasserabgabe in den Jahren 2007 bis 2010 105 Maßnahmen mit einem
Investitionsvolumen von 16,3 Mio. ¿ gefördert. Davon allein in 2010 50 Maßnahmen
mit einem Volumen von 7,3 Mio. ¿.
2. Der MSDD (Der Mobile
Sonderpädagogische Diagnostische Dienst)
Gesamtschülerzahl
im Land Sachsen-Anhalt
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf vom - Hundert-Satz der Gesamtschülerzahl
gesamt
davon im
gemeinsamen Unterricht
2001/2002
291.226
19.942
305
6,84
2002/2003
270.229
19.227
396
7,11
2003/2004
250.436
18.576
482
7,41
2004/2005
231.329
17.527
524
7,57
2005/2006
215.557
16.840
605
7,81
2006/2007
191.307
16.497
833
8,62
2007/2008
183.757
14.983
1051
8,15
2008/2009
176.469
14.771
1309
8,37
2009/2010
163.692
14.752
1950
9,00
Der
Blick auf Statistiken zur sonderpädagogischen Förderung in Deutschland zeigt, dass
in Sachsen-Anhalt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf vergleichsweise hoch ist. Der Bundesdurchschnitt
liegt derzeit etwa bei 5,6%.
Im Vergleich zur
Halbierung der Gesamtschülerzahl seit 1992 hat sich die Anzahl der
Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien in der Summe fast halbiert. Die
Anzahl der Förderschulen hat sich lediglich von 135 auf 119 reduziert.
Die
in der Tabelle aufgeführten Gesamtschülerzahlen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf beinhalten neben den Schülern an Förderschulen auch die Schüler im
gemeinsamen Unterricht. Der Anteil der Schüler im gemeinsamen Unterricht ist in
den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Von
den rund 14.700 Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Schuljahr 2009/10
befinden sich 1950 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht. Im
Schuljahr 2001/2002 waren es 305 Schülerinnen und Schüler.
In den letzten Jahren war
in vielen Bundesländern ein Anstieg der Zahl der Förderschüler zu verzeichnen,
insbesondere in den Förderschwerpunkten emotionale - soziale Entwicklung und
Sprache. Zugleich wurde festgestellt, dass die Zahl der Förderschüler im
Förderschwerpunkt Lernen nur leicht rückläufig ist. Schülerinnen und Schüler
mit diesem Förderschwerpunkt bilden in Sachsen ¿ Anhalt mit ca. 4,4 % die
zahlenmäßig größte Gruppe der Förderschüler.
Der Aufbau des Mobilen
Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienstes hat das Ziel, ein landesweit
einheitliches, inhaltlich und organisatorisch unabhängiges Vorgehen im
sonderpädagogischem Feststellungsverfahren zu sichern und zur Senkung der
Anzahl Förderschüler beizutragen.
Aufgaben des Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen
Dienstes
Mit Beginn des Schuljahres
2010/2011 wurde der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst
(nachfolgend MSDD genannt) an Landesbildungszentren (LBZ) mit den Aufgaben von
überregionalen Förderzentren eingerichtet:
LBZ für Gehörlose und Hörgeschädigte
38820 Halberstadt
Westerhäuser Str.45
LBZ für Blinde und Sehgeschädigte
06124 Halle/ Saale
Oebisfelder Weg 2
LBZ
Tangerhütte
Förderschule
für Blinde und Sehgeschädigte
39517
Tangerhütte
Birkenholzer
Chaussee 6
Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben des MSDD
beauftragten 14 Lehrkräfte verfügen über einen Hochschulabschluss in mindestens
einer sonderpädagogischen Fachrichtung. Sie können auf langjährige Erfahrungen
in der sonderpädagogischen Förderung in ambulant- mobilen Angeboten sowie im
gemeinsamen Unterricht verweisen. Die Mitarbeiter des MSDD arbeiten im Auftrag
des Landesverwaltungsamtes in ihren Zuständigkeitsbereichen eigenständig und
eigenverantwortlich. Mit einem Anteil von umgerechnet 32 Zeitstunden nehmen sie
Aufgaben im MSDD wahr. Mit fünf Lehrerwochenstunden sind sie im Unterricht an
Förderschulen oder im gemeinsamen Unterricht eingesetzt.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Mitarbeiter des MSDD
gehören u. a. die:
Ø Mitwirkung bei der Sicherung eines
landeseinheitlichen, inhaltlich und organisatorisch unabhängigen Vorgehens im
sonderpädagogischem Feststellungsverfahren,
Ø
Prüfung der Anmeldungen zur
Feststellung von Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung,
Ø
Analyse und Bearbeitung des
Klassenleiterberichtes und weiterer vorliegender Gutachten und Berichte aus
anderen Bereichen (ärztliche/psychologische Gutachten, Empfehlungen von
sozialpädagogischen Einrichtungen, Berichte von Logopäden, Ergotherapeuten und
ähnliches) zum Kind,
Ø
Wahrnehmung der
Beratungspflicht bei Antragstellung zum sonderpädagogischem Feststellungsverfahren,
Ø
Beobachtung von
Schülerinnen und Schülern mit Lernbesonderheiten sowie eventuellen
Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung durch entsprechende Unterrichtsbesuche,
Ø
Vorlage der Ergebnisse der
Antragsprüfung zum Abbruch oder zur Fortführung des Verfahrens beim
Landesverwaltungsamt,
Ø
Beauftragung von Förderschullehrkräften
im gemeinsamen Unterricht oder in der präventiven Grundversorgung zur
Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Auftrag des
Landesverwaltungsamtes,
Ø
abschließende Prüfung und
Analyse der Unterlagen,
Ø
Erörterung und Besprechung der
Erfordernisse der sonderpädagogischen Förderung mit den Personensorgeberechtigten
und Beratung über den zukünftigen Förderort sowie die erforderlichen Förderbedingungen,
Ø
Einberufung und Moderation von
Fachkommissionssitzungen im Auftrag des Landesverwaltungsamtes zu
Entscheidungen im Ergebnis des Verfahrens zur Überprüfung und Feststellung von
Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung,
Ø
Kooperation mit verschiedenen
Einrichtungen und Institutionen, die spezifische Unterstützungsangebote zur
Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen
Förderbedarfslagen leisten (Kontakte zum Sozialpädiatrischen Zentrum, zu den
Rehabilitationsträgern, zum Jugendamt u. a.).
Darüber hinaus ist der
MSDD neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig,
wenn es in Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung
gibt.
3. Stand Flexible Schuleingangsphase
Warum
Flexible Schuleingangsphase
n
Zunehmend stärker werdende
Heterogenität im Entwicklungs- stand der Lernanfänger bzgl. ihrer
kognitiven, motorischen, sprachlichen und sozialen Kompetenzen.
n
Praxis der Zurückstellung
ist nicht mehr zeitgemäß, da festgestellte Entwicklungsrückstände weder durch
längeren Verbleib in Kindereinrichtungen, noch durch den Besuch einer Vorklasse
überwunden werden konnten.
n
Feststellung der Schulfähigkeit
muss einer Wandlung unterliegen, da die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder
im alten Verfahren nicht vollständig erfasst und berücksichtigt werden konnten.
Nur
ein veränderter Schuleingang kann die Voraussetzung bieten, den
unterschiedlichsten Entwicklungsständen der Lernanfänger zu entsprechen und die
Bedingungen für die Entfaltung der Entwicklungspotenzen zu schaffen.
n
alle 540 Grundschulen in
Sachsen-Anhalt praktizieren inzwischen die Eingangsphase.
Reserven:
n
unterschiedlicher
Entwicklungsstand in der Umsetzung der Standards
n
Entwicklung angepasster
Raumkonzepte
n
Ausstattung der Räume (Regale,
Ablagen, Boxen)
n
Anschaffung didaktischen
Materials für den jahrgangsgemischten offenen Unterricht
n
öffentliche transparente
Information
Hilfen
und Unterstützung in der Ausgestaltung der SEP
n
Steuergruppe des
Kultusministeriums
n
Landesweites
Multiplikatorenteam
n
Handreichung ¿ Hinweise zur
pädagogischen Gestaltung
n
Schulleiterfortbildungen
n
Schulfachliche Beratung durch
Referenten des LVwA
n
Begleitfortbildung über ESF
4. Öffentliche Bibliotheken
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Bibliotheks
besuche
2.656.877
2.587.077
2.441.866
2.443.199
2.391.385
2.238.549
Anzahl ÖB/H
95
94
93
90
87
84
Anzahl ÖB/N
246
208
215
198
187
181
Förderung
200.000
200.000
380.000
230.000
403.000
354.000
Von
379 Gemeinden Sachsen-Anhalts unterhalten 265 eine öffentliche Bibliothek.
Derzeit gibt es 84 hauptamtlich geleitete, kommunale öffentliche Bibliotheken
(ÖB/H) und 181 nebenamtlich betreute öffentliche Bibliotheken (ÖB/N).
Damit ist die Bibliotheksdichte in Sachsen-Anhalt vergleichbar mit der in
der gesamten Bundesrepublik.
Förderung 2010
-
Landesmittel: 34 gestellte
Anträge, 27 bewilligte Anträge
insgesamt
380.100 ¿ bewilligt für Kauf von Medien, Aufbau von Bibliotheksverbünden,
Netzwerken zur Leseförderung
-
Bundesmittel: 7
Bibliotheken erhielten 635.000 ¿ aus dem Konjunkturpaket II zur Verbesserung
der Infrastruktur und Absicherung energetischer Maßnahmen.
(Anhaltische
Landesbücherei Dessau, Stadtbibliothek
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






