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LVwA ? Bilanz uns Ausblick

03.01.2011, Halle (Saale) – 141

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 141/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 141/10

 

 

 

Halle (Saale), den 28. Dezember

2010

 

 

 

LVwA ¿ Bilanz uns Ausblick

 

 

 

1. Abwasserabgabe

 

In Sachsen-Anhalt sind ca.

240 industrielle Einleiter und ca. 540 kommunale Einleiter (Abwasserzweckverbände

und Gemeinden) zur Zahlung der Abwasserabgabe verpflichtet. Das bedeutet

je Veranlagungsjahr (VJ) die Festsetzung, Verrechnung und Erhebung der Abwasserabgabe

für rund 4.350 Einleitstellen. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind für jedes

Veranlagungsjahr ca. 560 Bescheide zu erstellen.

 

 

 

In einem Kalenderjahr

erfolgt die Bearbeitung der Abwasserabgabe generell für mehrere, 

unterschiedliche Veranlagungsjahre. Im Kalenderjahr 2010 wurde die

Abwasserabgabe für die Jahre 2006 bis 2010 festgesetzt.

 

 

 

Betrachtet man diese

Tätigkeiten im Kalenderjahr 2010 als geldmäßige Summe, so wurden zum Stichtag

15.12.2010 Abwasserabgaben

 

-

in Höhe von insgesamt 37,65

Mio. ¿ durch Bescheid festgesetzt,

-  in Höhe von 22,17 Mio. ¿ verrechnet und

-  in Höhe von 15,48 Mio. ¿ erhoben (geltend gemacht).

 

-

Tatsächlich für den

Landeshaushalt eingenommen wurden bis zum Stichtag (15.12.2010) insgesamt 8,56

Mio. ¿ Abwasserabgaben.

 

 

 

 

 

Seit der Zuständigkeit des

Landesverwaltungsamtes im Jahr 2004 sind die Anforderungen an die Bearbeitung

der Abwasserabgabe enorm gestiegen. Ausdruck dafür ist der Anstieg der Anzahl

der zu bearbeitenden Einleitstellen (ESt.) je Veranlagungsjahr von

 

 

 

- 3.862 ESt. im VJ 2004

 

- 4.883 ESt. im VJ 2006

 

- 4.640 ESt. im VJ 2010.

 

 

 

Das ist ein Anstieg der

Einleitstellen um ca. 26 % bzw. 20 %.  

 

 

 

Abwasserabgabe

 

- 2004 11,93 Mio. ¿

 

- 2006  19,58 Mio. ¿

 

- 2010  37,65 Mio. ¿.

 

 

 

Das ist ein Anstieg um ca.

64 % bzw. 215 %.

 

 

 

 

 

 

 

Ebenfalls ein enormer

Anstieg erfolgte bei der Verrechnung

 

-

2004  7,63 Mio ¿

 

-

2006 14,47 Mio ¿

 

-

2010 22,17 Mio. ¿

 

 

 

Das sind Anstiege um ca.

90 % bzw. 190 %.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Die Abwasserabgabe ist eine zweckgebundene Einnahme für Maßnahmen,

die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen (§ 13 AbwAG). Das

Aufkommen der Abwasserabgabe darf daher nicht zur Reduzierung von

Verbindlichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt verwendet werden.

 

Damit erfüllt die

Abwasserabgabe ihre Lenkungsfunktion in zweierlei Hinsicht. Erstens werden die

Abgabepflichtigen angehalten ihre Abwasserbehandlungsanlagen so zu errichten

und zu betreiben, dass die Überwachungswerte ihres Einleitungsbescheides stets

eingehalten werden, da andernfalls eine erhöhte Abwasserabgabe zu zahlen ist.

 

Zweitens werden die Mittel

der Abwasserabgabe entsprechend der Zweckbindung für Maßnahmen wie dem Bau von

Abwasserbehandlungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Anlagen zur Reinigung von

Niederschlagswasser oder zur Beseitigung von Klärschlamm eingesetzt. Weitere

Finanzierungsmöglichkeiten bestehen beispielweise

 

- bei der Errichtung von

Ring- und Auffangkanälen an Talsperren, See- und Meeresufern,

 

- für Maßnahmen im und am

Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässer-

  güte wie Niedrigwasseraufhöhung, Sauerstoffanreicherung sowie zur

Gewässerunterhal-

  tung,

 

- zur Forschung und

Entwicklung von Anlagen und Verfahren zur Verbesserung der Gewäs-

  sergüte sowie

 

- zur Aus- und Fortbildung

des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen oder

  anderer Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte.

 

 

 

In Sachsen-Anhalt wird der

überwiegende Teil der Abwasserabgabe in Form von Fördermitteln für

wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung

erneut bereitgestellt. Dadurch soll kontinuierlich zu einer weiteren

Verbesserung der Gewässergüte beigetragen werden. Im Ergebnis erhalten die

abwasserabgabenpflichtigen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung

(Zweckverbände und Gemeinden) einen Teil ihrer bezahlten Abwasserabgaben vom

Land als Fördermittel für neue Vorhaben zurück.

 

 

 

Dazu zwei aktuelle

Beispiele:

 

 

 

(1)Für den Bau von Hauptverbindungssammlern, die die Errichtung von

Gemeinschaftskläranlagen ermöglichen, wurden z.B. im Jahr 2010 896.000 ¿ aus

der Abwasserabgabe in Form von Fördermitteln für den ZWA Bad Dürrenberg

für das Ortsnetz Trebnitz mit Abwassertransportsammler und Pumpwerk zur

Verfügung gestellt. Damit erfolgte der Anschluss von 532 Einwohnern (121

Grundstücke) an die zentrale Kläranlage Zembschen.

 

(2)Für den WAZV Wolmirstedt wurden im Jahr 2010 insgesamt 503.000

¿ Fördermittel aus der Abwasserabgabe bereitgestellt. Damit erfolgte die

Errichtung der Schmutzwasserkanalisation in der Gemeinde Barleben. Mit

dieser Maßnahme erfolgte der Anschluss von ca. 375 Einwohnern (125 Grundstücke)

an die Kläranlage Magdeburg-Gerwisch.

 

 

 

Insgesamt wurden aus der

Abwasserabgabe in den Jahren 2007 bis 2010 105 Maßnahmen mit einem

Investitionsvolumen von 16,3 Mio. ¿ gefördert. Davon allein in 2010 50 Maßnahmen

mit einem Volumen von 7,3 Mio. ¿.  

 

 

 

 

 

2. Der MSDD (Der Mobile

Sonderpädagogische Diagnostische Dienst)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtschülerzahl

im Land Sachsen-Anhalt

 

 

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 

 

 

Schüler mit sonderpädagogischem

Förderbedarf vom - Hundert-Satz der Gesamtschülerzahl

 

 

 

 

gesamt

 

 

davon im

gemeinsamen Unterricht

 

 

 

 

2001/2002

 

 

291.226

 

 

19.942

 

 

305

 

 

6,84

 

 

 

 

2002/2003

 

 

270.229

 

 

19.227

 

 

396

 

 

7,11

 

 

 

 

2003/2004

 

 

250.436

 

 

18.576

 

 

482

 

 

7,41

 

 

 

 

2004/2005

 

 

231.329

 

 

17.527

 

 

524

 

 

7,57

 

 

 

 

2005/2006

 

 

215.557

 

 

16.840

 

 

605

 

 

7,81

 

 

 

 

2006/2007

 

 

191.307

 

 

16.497

 

 

833

 

 

8,62

 

 

 

 

2007/2008

 

 

183.757

 

 

14.983

 

 

1051

 

 

8,15

 

 

 

 

2008/2009

 

 

176.469

 

 

14.771

 

 

1309

 

 

8,37

 

 

 

 

2009/2010

 

 

163.692

 

 

14.752

 

 

1950

 

 

9,00

 

 

 

 

 

 

Der

Blick auf Statistiken zur sonderpädagogischen Förderung in Deutschland zeigt, dass

in Sachsen-Anhalt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf vergleichsweise hoch ist. Der Bundesdurchschnitt

liegt derzeit etwa bei 5,6%.

 

 

 

Im Vergleich zur

Halbierung der Gesamtschülerzahl seit 1992 hat sich die Anzahl der

Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien in der Summe fast halbiert. Die

Anzahl der Förderschulen hat sich lediglich von 135 auf 119 reduziert.

 

 

 

Die

in der Tabelle aufgeführten Gesamtschülerzahlen mit sonderpädagogischem

Förderbedarf beinhalten neben den Schülern an Förderschulen auch die Schüler im

gemeinsamen Unterricht. Der Anteil der Schüler im gemeinsamen Unterricht ist in

den letzten Jahren erheblich gestiegen.

 

Von

den rund 14.700 Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Schuljahr 2009/10

befinden sich 1950 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht. Im

Schuljahr 2001/2002 waren es 305 Schülerinnen und Schüler.

 

 

 

In den letzten Jahren war

in vielen Bundesländern ein Anstieg der Zahl der Förderschüler zu verzeichnen,

insbesondere in den Förderschwerpunkten emotionale - soziale Entwicklung und

Sprache. Zugleich wurde festgestellt, dass die Zahl der Förderschüler im

Förderschwerpunkt Lernen nur leicht rückläufig ist. Schülerinnen und Schüler

mit diesem Förderschwerpunkt bilden in Sachsen ¿ Anhalt mit ca. 4,4 % die

zahlenmäßig größte Gruppe der Förderschüler.

 

 

 

Der Aufbau des Mobilen

Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienstes hat das Ziel,  ein landesweit

einheitliches, inhaltlich und organisatorisch unabhängiges Vorgehen im

sonderpädagogischem Feststellungsverfahren zu sichern und zur Senkung der

Anzahl Förderschüler beizutragen.

 

 

 

 

 

Aufgaben des Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen

Dienstes

 

 

 

Mit Beginn des Schuljahres

2010/2011 wurde der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst

(nachfolgend MSDD genannt) an Landesbildungszentren (LBZ) mit den Aufgaben von

überregionalen Förderzentren eingerichtet:

 

 

 

LBZ für Gehörlose und Hörgeschädigte

 

38820 Halberstadt

 

Westerhäuser Str.45

 

 

 

LBZ für Blinde und Sehgeschädigte

 

06124 Halle/ Saale

 

Oebisfelder Weg 2

 

 

 

LBZ

Tangerhütte

 

Förderschule

für Blinde und Sehgeschädigte

 

39517

Tangerhütte

 

Birkenholzer

Chaussee 6

 

                                              

 

 

 

Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben des MSDD

beauftragten 14 Lehrkräfte verfügen über einen Hochschulabschluss in mindestens

einer sonderpädagogischen Fachrichtung. Sie können auf langjährige Erfahrungen

in der sonderpädagogischen Förderung in ambulant- mobilen Angeboten sowie im

gemeinsamen Unterricht verweisen. Die Mitarbeiter des MSDD arbeiten im Auftrag

des Landesverwaltungsamtes in ihren Zuständigkeitsbereichen eigenständig und

eigenverantwortlich. Mit einem Anteil von umgerechnet 32 Zeitstunden nehmen sie

Aufgaben im MSDD wahr. Mit fünf Lehrerwochenstunden sind sie im Unterricht an

Förderschulen oder im gemeinsamen Unterricht eingesetzt.

 

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Mitarbeiter des MSDD

gehören u. a. die:

 

 

 

Ø Mitwirkung bei der Sicherung eines

landeseinheitlichen, inhaltlich und organisatorisch unabhängigen Vorgehens im

sonderpädagogischem Feststellungsverfahren,

 

Ø

Prüfung der Anmeldungen zur

Feststellung von Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung,

 

Ø

Analyse und Bearbeitung des

Klassenleiterberichtes und weiterer vorliegender Gutachten und Berichte aus

anderen Bereichen (ärztliche/psychologische Gutachten, Empfehlungen von

sozialpädagogischen Einrichtungen, Berichte von Logopäden, Ergotherapeuten und

ähnliches) zum Kind,

 

Ø

Wahrnehmung der

Beratungspflicht bei Antragstellung zum sonderpädagogischem Feststellungsverfahren,

 

Ø

Beobachtung von

Schülerinnen und Schülern mit Lernbesonderheiten sowie eventuellen

Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung durch entsprechende Unterrichtsbesuche,

 

Ø

Vorlage der Ergebnisse der

Antragsprüfung zum Abbruch oder zur Fortführung des Verfahrens beim

Landesverwaltungsamt,

 

Ø

Beauftragung von Förderschullehrkräften

im gemeinsamen Unterricht oder in der präventiven Grundversorgung zur

Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Auftrag des

Landesverwaltungsamtes,

 

Ø

abschließende Prüfung und

Analyse der Unterlagen,

 

Ø

Erörterung und Besprechung der

Erfordernisse der sonderpädagogischen Förderung mit den Personensorgeberechtigten

und Beratung über den zukünftigen Förderort sowie die erforderlichen Förderbedingungen,

 

Ø

Einberufung und Moderation von

Fachkommissionssitzungen im Auftrag des Landesverwaltungsamtes zu

Entscheidungen im Ergebnis des Verfahrens zur Überprüfung und Feststellung von

Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung,

 

Ø

Kooperation mit verschiedenen

Einrichtungen und Institutionen, die spezifische Unterstützungsangebote zur

Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen

Förderbedarfslagen leisten (Kontakte zum Sozialpädiatrischen Zentrum, zu den

Rehabilitationsträgern, zum Jugendamt u. a.).

 

 

 

Darüber hinaus ist der

MSDD neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig,

wenn es in Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung

gibt.

 

 

 

 

 

3. Stand Flexible Schuleingangsphase

 

 

 

Warum

Flexible Schuleingangsphase

 

 

 

n

Zunehmend stärker werdende

Heterogenität im Entwicklungs- stand der Lernanfänger bzgl. ihrer

kognitiven, motorischen, sprachlichen und sozialen Kompetenzen.

 

n

Praxis der Zurückstellung

ist nicht mehr zeitgemäß, da festgestellte Entwicklungsrückstände weder durch

längeren Verbleib in Kindereinrichtungen, noch durch den Besuch einer Vorklasse

überwunden werden konnten.

 

n

Feststellung der Schulfähigkeit

muss einer Wandlung unterliegen, da die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder

im alten Verfahren nicht vollständig erfasst und berücksichtigt werden konnten.

 

 

 

Nur

ein veränderter Schuleingang kann die Voraussetzung bieten, den

unterschiedlichsten Entwicklungsständen der Lernanfänger zu entsprechen und die

Bedingungen für die Entfaltung der Entwicklungspotenzen zu schaffen.

 

 

 

n

alle 540 Grundschulen in

Sachsen-Anhalt praktizieren inzwischen die Eingangsphase.

 

 

 

Reserven:

 

 

 

n

unterschiedlicher

Entwicklungsstand in der Umsetzung der Standards

 

n

Entwicklung angepasster

Raumkonzepte

 

n

Ausstattung der Räume (Regale,

Ablagen, Boxen)

 

n

Anschaffung didaktischen

Materials für den jahrgangsgemischten offenen Unterricht

 

n

öffentliche transparente

Information

 

 

 

 

 

Hilfen

und Unterstützung in der Ausgestaltung der SEP

 

 

 

n

Steuergruppe des

Kultusministeriums

 

n

Landesweites

Multiplikatorenteam

 

n

Handreichung ¿ Hinweise zur

pädagogischen Gestaltung

 

n

Schulleiterfortbildungen

 

n

Schulfachliche Beratung durch

Referenten des LVwA

 

n

Begleitfortbildung über ESF

 

 

 

 

 

4. Öffentliche Bibliotheken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2004

 

 

2005

 

 

2006

 

 

2007

 

 

2008

 

 

2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bibliotheks

besuche

 

 

2.656.877

 

 

        2.587.077  

 

 

      2.441.866  

 

 

      2.443.199  

 

 

      2.391.385  

 

 

      2.238.549  

 

 

 

 

Anzahl ÖB/H

 

 

95

 

 

94

 

 

93

 

 

90

 

 

87

 

 

84

 

 

 

 

Anzahl ÖB/N

 

 

246

 

 

208

 

 

215

 

 

198

 

 

187

 

 

181

 

 

 

 

Förderung

 

 

200.000

 

 

200.000

 

 

380.000

 

 

230.000

 

 

403.000

 

 

354.000

 

 

 

 

 

 

 

Von

379 Gemeinden Sachsen-Anhalts unterhalten 265 eine öffentliche Bibliothek.

Derzeit gibt es 84 hauptamtlich geleitete, kommunale öffentliche Bibliotheken

(ÖB/H) und 181 nebenamtlich betreute öffentliche Bibliotheken (ÖB/N).

Damit ist die Bibliotheksdichte in Sachsen-Anhalt vergleichbar mit der in

der gesamten Bundesrepublik.

 

 

 

 

Förderung 2010

 

 

 

-

Landesmittel:       34 gestellte

Anträge, 27 bewilligte Anträge

 

insgesamt

380.100 ¿ bewilligt für Kauf von Medien, Aufbau von Bibliotheksverbünden,

Netzwerken zur Leseförderung

 

 

 

-

Bundesmittel:       7

Bibliotheken  erhielten 635.000 ¿  aus dem Konjunkturpaket II zur Verbesserung

der Infrastruktur und Absicherung energetischer Maßnahmen.

 

(Anhaltische

Landesbücherei Dessau, Stadtbibliothek

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de