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Über 74.000 Euro für
Straßenbauprojekt in der Hansestadt Salzwedel

30.12.2010, Magdeburg – 220

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 220/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 220/10

 

 

 

Magdeburg, den 30. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Über 74.000 Euro für

Straßenbauprojekt in der Hansestadt Salzwedel

 

 

Für den Ausbau der Neutorstraße (1. Planabschnitt)

wurde der Hansestadt Salzwedel mit Bescheid vom 27. Dezember 2010 ein Betrag in

Höhe von 74.099,06 Euro vom

Innenministerium bewilligt.

 

Die Baumaßnahme wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss der

Antragsteller den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die

Hansestadt finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der

Förderung droht, wurde der Betrag vom Land zur Verfügung gestellt.

 

 ¿Investitionen in eine gute

Verkehrsinfrastruktur erhöhen nicht nur die Verkehrssicherheit, sie steigern

auch maßgeblich die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer

Region¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Da die Hansestadt

Salzwedel derzeit gehalten ist, ihren Haushalt zu konsolidieren, fehlen die

notwendigen finanziellen Mittel zur Erbringung des Eigenanteils für die

Baumaßnahme. Damit jedoch die Förderung des Bundes in Anspruch und das

Bauprojekt in der Kreisstadt letztendlich umgesetzt werden kann, übernimmt das

Land die Finanzierung des Eigenanteils.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil

in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu

finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er

gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes

erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de