Damit auch Sie unbeschadet in
neue Jahr kommen
28.12.2010, Salzwedel – 346
- Polizeirevier Salzwedel
PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 346/10
PRev Salzwedel - Pressemitteilung
Nr.: 346/10
Salzwedel, den 28. Dezember 2010
Damit auch Sie unbeschadet in
neue Jahr kommen
Wie jedes
Jahr so wird auch bei diesem Jahreswechsel das neue Jahr zünftig mit Spaß und
Feuerwerk begrüßt. Damit es auch im Nachhinein so bleibt und Sie vor Frust und
Schaden bewahrt bleiben, beachten Sie bitte bei der Verwendung von
Silvesterfeuerwerk nachfolgende Hinweise:
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Silvesterknallkörper gibt es in
den Kategorien 1 und 2. Sie sind in den ortsansässigen Geschäften und Märkten
erhältlich und mit einem Prüfaufdruck, beispielsweise BAM-PI-1234 oder
BAM-PII-1234, versehen. Die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der
Kategorien 3 und 4 ist grundsätzlich nur mit einer Genehmigung möglich.
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Bei der Kategorie 1 (BAM-PI-¿)
handelt es sich um Erzeugnisse, die ganzjährig verkauft werden dürfen. Das
Überlassen ist auch Personen ab dem 12. Lebensjahr gestattet.
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Feuerwerkskörper der Kategorie
2 (BAM-PII-¿) dürfen nur an Personen die das 18.Lebensjahr vollendet haben
abgegeben werden. Der allgemeine Verkauf ist vom 29. bis zum 31.Dezember
erlaubt. Die Verwendung ist ohne gesonderte Erlaubnis nur am 31.Dezember und
1. Januar gestattet.
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Das Abbrennen pyrotechnischer
Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (1. SprengV
§23)
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Nutzen Sie nur in Deutschland
zugelassenes Feuerwerk. ¿Schwarzimporte ohne Zulassung sind gefährlich. Sie
sind weder in der Zündverzögerung, noch in der Sprengkraft und auch nicht in ihren
Emissionseigenschaften geprüft. Ihre Anwendung ist verboten.
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Um sicher zu sein, kaufen Sie
deshalb Silvesterfeuerwerk grundsätzlich in offiziellen Geschäften.
Unterlassen Sie jegliche Haustürgeschäfte. Auch auf Märten unter freiem Himmel
kann Silvesterfeuerwerk ab der Klasse 2 nicht legal erworben werden.
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Achten Sie auf die
Gebrauchsvorschriften. Zünden Sie Feuerwerkskörper für außen nicht in Räumen
und beachten Sie die Windverhältnisse.
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Blindgänger sind besonders
gefährlich. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht die Gelegenheit haben,
auch nicht in der Folgezeit, mit Blindgänger zu spielen oder sie nachzuzünden.
Dies Problem verringert sich übrigens dann, wenn man Neujahr seine in den örtlichen
Satzungen vorgeschriebenen Reinigungspflichten erfüllt.
Nachfolgende
Bilder sollen veranschaulichen, wie gefährlich auf dem ¿Schwarzmarkt¿
erworbenen Knallkörper sein können. Die Bilder wurden im Rahmen einer
Schulungsmaßnahme von Polizeibeamten zu diesem Thema gefertigt. Sie zeigen die
Sprengwirkung eines solchen Knallkörpers auf einen ¿Kohlkopf¿. Stellen sie sich
vor, es wäre Ihre Hand, in welcher es ohne eine Verzögerungszeit zur Explosion
gekommen wäre.
Wir wünschen Ihnen einen guten und unfallfreien Rutsch in neue Jahr und ein
erfolgreiches Jahr 2011. Ihre Polizei
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