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Damit auch Sie unbeschadet in
neue Jahr kommen

28.12.2010, Salzwedel – 346

  • Polizeirevier Salzwedel

 

 

 

 

 

PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 346/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRev Salzwedel - Pressemitteilung

Nr.: 346/10

 

 

 

Salzwedel, den 28. Dezember 2010

 

 

 

Damit auch Sie unbeschadet in

neue Jahr kommen

 

 

 

Wie jedes

Jahr so wird auch bei diesem Jahreswechsel das neue Jahr zünftig mit Spaß und

Feuerwerk begrüßt. Damit es auch im Nachhinein so bleibt und Sie vor Frust und

Schaden bewahrt bleiben, beachten Sie bitte bei der Verwendung von

Silvesterfeuerwerk nachfolgende Hinweise:

 

 

 

 

-

Silvesterknallkörper gibt es in

den Kategorien 1 und 2. Sie sind in den ortsansässigen Geschäften und Märkten

erhältlich und mit einem Prüfaufdruck, beispielsweise BAM-PI-1234 oder

BAM-PII-1234, versehen. Die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der

Kategorien 3 und 4 ist grundsätzlich nur mit einer Genehmigung möglich.

 

-

Bei der Kategorie 1 (BAM-PI-¿)

handelt es sich um Erzeugnisse, die ganzjährig verkauft werden dürfen. Das

Überlassen ist auch Personen ab dem 12. Lebensjahr gestattet.

 

-

Feuerwerkskörper der Kategorie

2 (BAM-PII-¿) dürfen nur an Personen die das 18.Lebensjahr vollendet haben

abgegeben werden. Der allgemeine Verkauf ist vom 29. bis zum 31.Dezember

erlaubt. Die Verwendung ist ohne gesonderte Erlaubnis  nur am 31.Dezember und

1. Januar gestattet.

 

-

Das Abbrennen pyrotechnischer

Gegenstände in unmittelbarer Nähe  von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und

Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (1. SprengV

§23)

 

-

Nutzen Sie nur in Deutschland

zugelassenes Feuerwerk. ¿Schwarzimporte ohne Zulassung sind gefährlich. Sie

sind weder in der Zündverzögerung, noch in der Sprengkraft und auch nicht in ihren

Emissionseigenschaften geprüft. Ihre Anwendung ist verboten.

 

-

Um sicher zu sein, kaufen Sie

deshalb Silvesterfeuerwerk grundsätzlich in offiziellen Geschäften. 

Unterlassen Sie jegliche Haustürgeschäfte. Auch auf Märten unter freiem Himmel

kann Silvesterfeuerwerk ab der Klasse 2 nicht legal erworben werden.

 

-

Achten Sie auf die

Gebrauchsvorschriften. Zünden Sie Feuerwerkskörper für außen nicht in Räumen

und beachten Sie die Windverhältnisse.

 

-

Blindgänger sind besonders

gefährlich. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht die Gelegenheit haben,

auch nicht in der Folgezeit, mit Blindgänger zu spielen oder sie nachzuzünden.

Dies Problem verringert sich übrigens dann, wenn man Neujahr seine in den örtlichen

Satzungen vorgeschriebenen Reinigungspflichten erfüllt.

 

Nachfolgende

Bilder sollen veranschaulichen, wie gefährlich auf dem ¿Schwarzmarkt¿

erworbenen Knallkörper sein können. Die Bilder wurden im Rahmen einer

Schulungsmaßnahme von Polizeibeamten zu diesem Thema gefertigt. Sie zeigen die

Sprengwirkung eines solchen Knallkörpers auf einen ¿Kohlkopf¿. Stellen sie sich

vor, es wäre Ihre Hand, in welcher es ohne eine Verzögerungszeit zur Explosion

gekommen wäre.

Wir wünschen Ihnen einen guten und unfallfreien Rutsch in neue Jahr und ein

erfolgreiches Jahr 2011. Ihre Polizei

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeirevier

Altmarkkreis Salzwedel

Pressestelle

Große Pagenbergstr. 10

29410 Salzwedel

Tel: (03901) 848 198

Fax: (03901) 848 210

Mail:

bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de