Gemeindegebietsreform wird zum
Jahresende abgeschlossen
28.12.2010, Magdeburg – 214
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/10
Magdeburg, den 28. Dezember 2010
Gemeindegebietsreform wird zum
Jahresende abgeschlossen
Hövelmann: Kommunale
Selbstverwaltung wird auf sichere Grundlage gestellt
Am 1.
Januar 2011 tritt in Sachsen-Anhalt die gesetzliche Zuordnung von 84 Gemeinden
in Kraft. Damit wird die Gemeindegebietsreform endgültig abgeschlossen. Über 85
Prozent der Gemeinden hatten sich freiwillig zu größeren Einheiten
zusammengeschlossen. Für 45 Gemeinden war die gesetzliche Zuordnung bereits am
1. September 2010 in Kraft getreten.
¿Damit endet ein Prozess, der alle Beteiligten große Anstrengungen gekostet
hat. Ich bin sehr froh darüber, dass in den allermeisten Fällen Verabredungen
über freiwillige Lösungen getroffen werden konnten und keine neuen Gräben
aufgerissen wurden¿, sagte dazu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Mit der
Entstehung leistungsfähiger Einheitsgemeinden und von Verbandsgemeinden in
bestimmten Ausnahmefällen wird die kommunale Selbstverwaltung auf eine sichere
Grundlage gestellt, die auch den Herausforderungen des demographischen Wandels
gerecht werden wird. Die jetzt gegründeten größeren Gemeinden sind nachhaltig
lebensfähig.¿
Vier Gemeinden werden zum 1. Januar neu gegründet: die Stadt Löbejün-Wettin im
Saalekreis, die Stadt Teuchern im Burgenlandkreis sowie die Städte
Oranienbaum-Wörlitz und Zahna-Elster im Landkreis Wittenberg. Im Landkreis
Stendal wird Klein Schwechten in die Mitgliedsgemeinde Rochau der
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck eingemeindet. Alle anderen Neuzuordnungen
sind Eingemeindungen in bestehende Einheitsgemeinden.
Gemeindegrößen:
a) nach der Einwohnerzahl (Bevölkerung 30.06.2010 zum Gebietsstand
01.01.2011)
- kleinste Gemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873 Personen
- größte Gemeinde: kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit 231.874 Personen
- kleinste Einheitsgemeinde: Falkenstein/Harz (Landkreis Harz) mit 5.882
Personen
- größte kreisangehörige Einheitsgemeinde: Lutherstadt Wittenberg (Landkreis
Wittenberg) mit 49.760 Personen
- kleinste
Verbandsgemeinde: Weida-Land (Saalekreis) mit 8.584 Personen
- größte Verbandsgemeinde: Unstruttal (Burgenlandkreis) mit 17.331 Personen
- kleinste Mitgliedsgemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873
Personen
- größte Mitgliedsgemeinde: Hansestadt Seehausen (Altmark), (Landkreis Stendal)
mit 5.384 Personen
b) nach der Fläche:
- kleinste Gemeinde: Ahlsdorf (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit einer Fläche
von 509 ha
- größte Gemeinde: Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) mit einer
Fläche von 63 224 ha
Bis zur vergangenen Woche hatten alle betroffenen Gemeinden bis auf Jävenitz
und Steinitz (beide Altmarkkreis Salzwedel) die Einführung der
Ortschaftsverfassung beschlossen. Dadurch werden die bisherigen Gemeinderäte zu
Ortschaftsräten und die ehrenamtlichen Bürgermeister zu Ortsbürgermeistern,
jeweils bis zum Ende ihrer Wahlperiode.
Am 1. Januar 2011 treten folgende Neuzuordnungen in Kraft:
Landkreis
Betroffene Gemeinden
Zuordnung
Besonderheiten
Altmarkkreis Salzwedel
Fleetmark, Mechau, Rademin, Vissum
Eingemeindung in die Stadt Arendsee
Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel,
Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz,
Sachau, Seethen, Sichau, Solpke
Eingemeindung in die Hansestadt Gardelegen
Neuwahl des Stadtrates
Steinitz, Wieblitz-Eversdorf
Eingemeindung in die Hansestadt Salzwedel
Badel, Jeggeleben, Zethlingen
Eingemeindung in die Stadt Kalbe (Milde)
Burgenlandkreis
Dehlitz (Saale), Sössen, Zorbau
Eingemeindung in die Stadt Lützen
Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Stadt Teuchern,
Trebnitz
Neugründung der Stadt Teuchern
Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Landkreis Harz
Bad Suderode, Stadt Gernrode, Rieder
Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg
Saalekreis
Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf,
Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg, Stadt Wettin
Neugründung der Stadt Löbejün-Wettin
Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Landkreis Stendal
Klein Schwechten
Eingemeindung in die Gemeinde Rochau (Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck)
Neuwahl des Gemeinderates
Landkreis Wittenberg
Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien, Plossig, Stadt Prettin
Eingemeindung in die Stadt Annaburg
Neuwahl des Stadtrates
Möhlau, Schköna, Tornau, Zschornewitz
Eingemeindung in die Stadt Gräfenhainichen
Neuwahl des Stadtrates
Klöden, Schützberg
Eingemeindung in die Stadt Jessen (Elster)
Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum,
Rehsen, Riesigk, Vockerode, Stadt Wörlitz
Neugründung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Gadegast, Leetza, Listerfehrda,
Mühlanger, Stadt Zahna, Zemnick, Zörnigall
Neugründung der Stadt Zahna-Elster
Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
Die beim
Landesverfassungsgericht anhängigen Klagen gegen die gesetzlichen
Neuzuordnungen haben keine aufschiebende Wirkung. Ebenfalls am 1. Januar 2011
tritt die freiwillige Eingemeindung von Allrode in die Stadt Thale in Kraft.
Mit der Neuordnung dieser Gemeinden ist die flächendeckende Einführung von
Einheitsgemeinden und ¿ im Ausnahmefall ¿ Verbandsgemeinden abgeschlossen.
Damit endet in Sachsen-Anhalt auch die Zeit der gemeinsamen Organisation
kommunaler Verwaltung in Verwaltungsgemeinschaften. Die letzten zehn
Verwaltungsgemeinschaften hören zum Jahresende auf zu bestehen. Das sind
Salzwedel-Land und Südliche Altmark im Altmarkkreis Salzwedel,
Lützen-Wiesengrund und Vier Berge-Teucherner Land im Burgenlandkreis, Gernrode
im Harz, Saalkreis Nord im Saalekreis sowie Annaburg-Prettin, Elbaue-Fläming,
Tor zur Dübener Heide und Wörlitzer Winkel im Landkreis Wittenberg.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






