Menu
menu

Gemeindegebietsreform wird zum
Jahresende abgeschlossen

28.12.2010, Magdeburg – 214

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/10

 

 

 

Magdeburg, den 28. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Gemeindegebietsreform wird zum

Jahresende abgeschlossen

 

Hövelmann: Kommunale

Selbstverwaltung wird auf sichere Grundlage gestellt

 

 

Am 1.

Januar 2011 tritt in Sachsen-Anhalt die gesetzliche Zuordnung von 84 Gemeinden

in Kraft. Damit wird die Gemeindegebietsreform endgültig abgeschlossen. Über 85

Prozent der Gemeinden hatten sich freiwillig zu größeren Einheiten

zusammengeschlossen. Für 45 Gemeinden war die gesetzliche Zuordnung bereits am

1. September 2010 in Kraft getreten.

 

¿Damit endet ein Prozess, der alle Beteiligten große Anstrengungen gekostet

hat. Ich bin sehr froh darüber, dass in den allermeisten Fällen Verabredungen

über freiwillige Lösungen getroffen werden konnten und keine neuen Gräben

aufgerissen wurden¿, sagte dazu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Mit der

Entstehung leistungsfähiger Einheitsgemeinden und von Verbandsgemeinden in

bestimmten Ausnahmefällen wird die kommunale Selbstverwaltung auf eine sichere

Grundlage gestellt, die auch den Herausforderungen des demographischen Wandels

gerecht werden wird. Die jetzt gegründeten größeren Gemeinden sind nachhaltig

lebensfähig.¿

 

Vier Gemeinden werden zum 1. Januar neu gegründet: die Stadt Löbejün-Wettin im

Saalekreis, die Stadt Teuchern im Burgenlandkreis sowie die Städte

Oranienbaum-Wörlitz und Zahna-Elster im Landkreis Wittenberg. Im Landkreis

Stendal wird Klein Schwechten in die Mitgliedsgemeinde Rochau der

Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck eingemeindet. Alle anderen Neuzuordnungen

sind Eingemeindungen in bestehende Einheitsgemeinden.

 

Gemeindegrößen:

 

a) nach der Einwohnerzahl (Bevölkerung 30.06.2010 zum Gebietsstand

01.01.2011)

 

- kleinste Gemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873 Personen

- größte Gemeinde: kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit 231.874 Personen

 

- kleinste Einheitsgemeinde: Falkenstein/Harz (Landkreis Harz) mit 5.882

Personen

- größte kreisangehörige Einheitsgemeinde: Lutherstadt Wittenberg (Landkreis

Wittenberg) mit 49.760  Personen

 

- kleinste

Verbandsgemeinde: Weida-Land (Saalekreis) mit 8.584 Personen

- größte Verbandsgemeinde: Unstruttal (Burgenlandkreis) mit 17.331 Personen

 

- kleinste Mitgliedsgemeinde: Bornstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit 873

Personen

- größte Mitgliedsgemeinde: Hansestadt Seehausen (Altmark), (Landkreis Stendal)

mit 5.384 Personen

 

b) nach der Fläche:

 

- kleinste Gemeinde: Ahlsdorf (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit einer Fläche

von 509 ha

- größte Gemeinde: Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) mit einer

Fläche von 63 224 ha

 

Bis zur vergangenen Woche hatten alle betroffenen Gemeinden bis auf Jävenitz

und Steinitz (beide Altmarkkreis Salzwedel) die Einführung der

Ortschaftsverfassung beschlossen. Dadurch werden die bisherigen Gemeinderäte zu

Ortschaftsräten und die ehrenamtlichen Bürgermeister zu Ortsbürgermeistern,

jeweils bis zum Ende ihrer Wahlperiode.

 

Am 1. Januar 2011 treten folgende Neuzuordnungen in Kraft:

 

 

 

 

 

 

Landkreis

 

 

Betroffene Gemeinden

 

 

Zuordnung

 

 

Besonderheiten

 

 

 

 

Altmarkkreis Salzwedel

 

 

Fleetmark, Mechau, Rademin, Vissum

 

 

Eingemeindung in die Stadt Arendsee

 

 

 

 

 

 

 

Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel,

Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz,

Sachau, Seethen, Sichau, Solpke

 

 

Eingemeindung in die Hansestadt Gardelegen

 

 

Neuwahl des Stadtrates

 

 

 

 

Steinitz, Wieblitz-Eversdorf

 

 

Eingemeindung in die Hansestadt Salzwedel

 

 

 

 

 

 

 

Badel, Jeggeleben, Zethlingen

 

 

Eingemeindung in die Stadt Kalbe (Milde)

 

 

 

 

 

 

 

Burgenlandkreis

 

 

Dehlitz (Saale), Sössen, Zorbau

 

 

Eingemeindung in die Stadt Lützen

 

 

 

 

 

 

 

Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Stadt Teuchern,

Trebnitz

 

 

Neugründung der Stadt Teuchern

 

 

Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister

 

 

 

 

Landkreis Harz

 

 

Bad Suderode, Stadt Gernrode, Rieder

 

 

Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg

 

 

 

 

 

 

 

Saalekreis

 

 

Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf,

Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg, Stadt Wettin

 

 

Neugründung der Stadt Löbejün-Wettin

 

 

Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister

 

 

 

 

Landkreis Stendal

 

 

Klein Schwechten

 

 

Eingemeindung in die Gemeinde Rochau (Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck)

 

 

Neuwahl des Gemeinderates

 

 

 

 

Landkreis Wittenberg

 

 

Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien, Plossig, Stadt Prettin

 

 

Eingemeindung in die Stadt Annaburg

 

 

Neuwahl des Stadtrates

 

 

 

 

Möhlau, Schköna, Tornau, Zschornewitz

 

 

Eingemeindung in die Stadt Gräfenhainichen

 

 

Neuwahl des Stadtrates

 

 

 

 

Klöden, Schützberg

 

 

Eingemeindung in die Stadt Jessen (Elster)

 

 

 

 

 

 

 

Brandhorst, Gohrau, Griesen, Horstdorf, Kakau, Stadt Oranienbaum,

Rehsen, Riesigk, Vockerode, Stadt Wörlitz

 

 

Neugründung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

 

 

Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister

 

 

 

 

Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Gadegast, Leetza, Listerfehrda,

Mühlanger, Stadt Zahna, Zemnick, Zörnigall

 

 

Neugründung der Stadt Zahna-Elster

 

 

Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister

 

 

 

 

 

Die beim

Landesverfassungsgericht anhängigen Klagen gegen die gesetzlichen

Neuzuordnungen haben keine aufschiebende Wirkung. Ebenfalls am 1. Januar 2011

tritt die freiwillige Eingemeindung von Allrode in die Stadt Thale in Kraft.

 

Mit der Neuordnung dieser Gemeinden ist die flächendeckende Einführung von

Einheitsgemeinden und ¿ im Ausnahmefall ¿ Verbandsgemeinden abgeschlossen.

Damit endet in Sachsen-Anhalt auch die Zeit der gemeinsamen Organisation

kommunaler Verwaltung in Verwaltungsgemeinschaften. Die letzten zehn

Verwaltungsgemeinschaften hören zum Jahresende auf zu bestehen. Das sind

Salzwedel-Land und Südliche Altmark im Altmarkkreis Salzwedel,

Lützen-Wiesengrund und Vier Berge-Teucherner Land im Burgenlandkreis, Gernrode

im Harz, Saalkreis Nord im Saalekreis sowie Annaburg-Prettin, Elbaue-Fläming,

Tor zur Dübener Heide und Wörlitzer Winkel im Landkreis Wittenberg.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de