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Erhöhung der Fördersumme für
Feuerwehrhaus ? Innenminister übergibt Zuwendungsbescheid an die Stadt
Schönebeck (Elbe)

27.12.2010, Magdeburg – 217

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 217/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 217/10

 

 

 

Magdeburg, den 27. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Erhöhung der Fördersumme für

Feuerwehrhaus ¿ Innenminister übergibt Zuwendungsbescheid an die Stadt

Schönebeck (Elbe)

 

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) überreichte am heutigen Montag dem

Oberbürgermeister der Stadt Schönebeck (Elbe), Hans-Jürgen Haase (parteilos),

einen Zuwendungsbescheid für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiweilligen

Feuerwehr der Stadt.

 

Bei dem Bescheid handelt es sich um einen Änderungsbescheid, der den in der

Vergangenheit bereits bewilligten Zuwendungsbetrag für den Neubau eines

Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt um 75.000 Euro

auf insgesamt 513.897 Euro erhöht. Die Gesamtausgaben für den Neubau belaufen

sich auf etwa 2.076.000 Euro.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Ich freue mich, dass es die Haushaltslage

des Landes möglich macht, der Stadt Schönebeck (Elbe) noch zusätzliche

Fördermittel für den Neubau des Feuerwehrhauses zur Verfügung zu stellen. Damit

trägt das Land einen nicht unerheblichen Anteil an den Gesamtkosten des neuen

Feuerwehrhauses.¿

 

Hintergrund

 

Die Zuwendung des Landes wird auf Grundlage der Richtlinie über die

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der

Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt vom 26.10.2005 gewährt.

Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf

Gewährung der Zuwendungen besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde

aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren

Haushaltsmittel. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Übrigen nach der

finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellenden und dem Landesinteresse an

dem Vorhaben. Zuwendungen können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel für

notwendige Maßnahmen gewährt werden, wenn der Träger des Brandschutzes und der

Hilfeleistung die Finanzierung des Vorhabens sicherstellt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de