Straßenbauförderung:
Innenminister Hövelmann übergibt Bewilligungsbescheide an die Landeshauptstadt
Magdeburg
22.12.2010, Magdeburg – 211
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/10
Magdeburg, den 22. Dezember 2010
Straßenbauförderung:
Innenminister Hövelmann übergibt Bewilligungsbescheide an die Landeshauptstadt
Magdeburg
Am heutigen Mittwoch übergab Innenminister Holger Hövelmann im Magdeburger
Rathaus acht Bewilligungsbescheide an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Lutz Trümper (beide SPD). Insgesamt 782.527,83
Euro wurden der Stadt vom Innenministerium für die kommunalen Eigenanteile an
vom Bund geförderten Straßenbaumaßnahmen bewilligt.
¿Die Landeshauptstadt Magdeburg ist ein
wichtiger Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort im Land. Mit ihrer zentralen
Lage und der verkehrsgünstigen Anbindung bietet die Stadt gute Voraussetzungen
zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Investoren¿, erklärte der Innenminister.
¿Jedoch müssen hierfür auch die innerstädtischen Verkehrswege gut ausgebaut und
belastbar sein. Hierzu tragen die vom Land geförderten acht Straßenbauprojekte
bei.¿
Die Zuwendungsbeträge stehen für folgende acht Bauvorhaben zur Verfügung:
Grundinstandsetzung der Brücke im Zuge der Hundisburger Straße über den
Magdeburger Ring (303.875 Euro),
Ausbau der Berliner Chaussee, 5. Bauabschnitt (130.034,50 Euro),
Ausbau der Berliner Chaussee 3. Bauabschnitt (80.250 Euro),
Ausbau des Magdeburger Rings / Brenneckestraße, Nord-Ost-Rampe (112.590 Euro),
Ausbau des Magdeburger Rings / Brenneckestraße, Süd-West-Rampe (50.850 Euro),
Ausbau des Magdeburger Rings, Fahrtrichtung Süd zwischen Lübecker Privatweg und
Mittagstraße (76.475 Euro),
Ausbau des Bahnübergangs Beimsstraße (21.120 Euro),
Ausbau des Neuen Renneweg (7.333,33 Euro).
Es handelt sich bei den Baumaßnahmen, um Projekte, die durch den Bund
finanziell gefördert werden, allerdings muss der Antragsteller den dafür
notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die Landeshauptstadt Magdeburg finanziell
nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der
Betrag vom Land zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen
Eigenanteil in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel
erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der
Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine
Zuwendung des Landes erhalten.
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