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Straßenbauförderung:
Innenminister Hövelmann übergibt Bewilligungsbescheide an die Landeshauptstadt
Magdeburg

22.12.2010, Magdeburg – 211

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/10

 

 

 

Magdeburg, den 22. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Straßenbauförderung:

Innenminister Hövelmann übergibt Bewilligungsbescheide an die Landeshauptstadt

Magdeburg

 

 

 

Am heutigen Mittwoch übergab Innenminister Holger Hövelmann im Magdeburger

Rathaus acht Bewilligungsbescheide an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt

Lutz Trümper (beide SPD). Insgesamt 782.527,83

Euro wurden der Stadt vom Innenministerium für die kommunalen Eigenanteile an

vom Bund geförderten Straßenbaumaßnahmen bewilligt.

 

 ¿Die Landeshauptstadt Magdeburg ist ein

wichtiger Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort im Land. Mit ihrer zentralen

Lage und der verkehrsgünstigen Anbindung bietet die Stadt gute Voraussetzungen

zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Investoren¿, erklärte der Innenminister.

¿Jedoch müssen hierfür auch die innerstädtischen Verkehrswege gut ausgebaut und

belastbar sein. Hierzu tragen die vom Land geförderten acht Straßenbauprojekte

bei.¿

 

Die Zuwendungsbeträge stehen für folgende acht Bauvorhaben zur Verfügung:

 

 

Grundinstandsetzung der Brücke im Zuge der Hundisburger Straße über den

Magdeburger Ring (303.875 Euro),

Ausbau der Berliner Chaussee, 5. Bauabschnitt (130.034,50 Euro),

Ausbau der Berliner Chaussee 3. Bauabschnitt (80.250 Euro),

Ausbau des Magdeburger Rings / Brenneckestraße, Nord-Ost-Rampe (112.590 Euro),

Ausbau des Magdeburger Rings / Brenneckestraße, Süd-West-Rampe (50.850 Euro),

Ausbau des Magdeburger Rings, Fahrtrichtung Süd zwischen Lübecker Privatweg und

Mittagstraße (76.475 Euro),

Ausbau des Bahnübergangs Beimsstraße (21.120 Euro),

Ausbau des Neuen Renneweg (7.333,33 Euro).

 

Es handelt sich bei den Baumaßnahmen, um Projekte, die durch den Bund

finanziell gefördert werden, allerdings muss der Antragsteller den dafür

notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die Landeshauptstadt Magdeburg finanziell

nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der

Betrag vom Land zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel

erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der

Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine

Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de