Straßenbau in Weißenfels:
Innenstaatssekretär überreicht Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 40.000 Euro
22.12.2010, Magdeburg – 210
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/10
Magdeburg, den 22. Dezember 2010
Straßenbau in Weißenfels:
Innenstaatssekretär überreicht Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 40.000 Euro
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben
(SPD) hat heute im Weißenfelser Ortsteil Langendorf einen Zuwendungsbescheid in
Höhe von 39.432,22 Euro übergeben. Die Summe ist bestimmt für den Ersatzneubau
der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn in der Straße Am Sportplatz im
Weißenfelser Ortsteil Langendorf. Das gesamte Ausbauvorhaben wird zu 80 Prozent
mit Geldern des Bundes gefördert.
Rüdiger Erben: ¿Um diese Bundesmittel jedoch in Anspruch nehmen zu können, hätte
Weißenfels einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent aufbringen müssen. Da
Weißenfels finanziell nicht dazu in der Lage ist, stellt das Land diesen Betrag
zur Verfügung.¿
Wichtig sei für Erben, dass die Investitionen im Ortsteil Langendorf nicht
durch die schwierige Haushaltslage der Stadt Weißenfels dauerhaft blockiert werden. ¿Gute verkehrsinfrastrukturelle
Rahmenbedingungen sind die Grundlage für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit
und Attraktivität einer Region. Dies zu
fördern ist ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik und deshalb wird die
Landesregierung derartige Investitionen auch künftig möglich machen¿, so
der Innenstaatssekretär bei der Übergabe.
Hintergrund
Auf der Grundlage des Gesetzes zur
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt
der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der
öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der
Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
Impressum:
Verantwortlich:
Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






