Menu
menu

Straßenbau in Weißenfels:
Innenstaatssekretär überreicht Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 40.000 Euro

22.12.2010, Magdeburg – 210

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/10

 

 

 

Magdeburg, den 22. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Straßenbau in Weißenfels:

Innenstaatssekretär überreicht Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 40.000 Euro

 

 

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben

(SPD) hat heute im Weißenfelser Ortsteil Langendorf einen Zuwendungsbescheid in

Höhe von 39.432,22 Euro übergeben. Die Summe ist bestimmt für den Ersatzneubau

der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn in der Straße Am Sportplatz im

Weißenfelser Ortsteil Langendorf. Das gesamte Ausbauvorhaben wird zu 80 Prozent

mit Geldern des Bundes gefördert.

Rüdiger Erben: ¿Um diese Bundesmittel jedoch in Anspruch nehmen zu können, hätte

Weißenfels einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent aufbringen müssen. Da

Weißenfels finanziell nicht dazu in der Lage ist, stellt das Land diesen Betrag

zur Verfügung.¿

 

Wichtig sei für Erben, dass die Investitionen im Ortsteil Langendorf nicht

durch die schwierige Haushaltslage der Stadt Weißenfels dauerhaft blockiert werden. ¿Gute verkehrsinfrastrukturelle

Rahmenbedingungen sind die Grundlage für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit

und Attraktivität einer Region. Dies zu

fördern ist ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik und deshalb wird die

Landesregierung derartige Investitionen auch künftig möglich machen¿, so

der Innenstaatssekretär bei der Übergabe.

 

Hintergrund

Auf der Grundlage des Gesetzes zur

Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt

der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.

Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der

öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der

Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de