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Gemeinde Petersberg erhält über
137.000 Euro für zwei Straßenbauvorhaben

22.12.2010, Magdeburg – 209

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/10

 

 

 

Magdeburg, den 21. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Gemeinde Petersberg erhält über

137.000 Euro für zwei Straßenbauvorhaben

 

 

Für die Gemeinde Petersberg im Saalekreis wurden durch das Innenministerium zur Aufbringung der Eigenanteile für zwei

vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen insgesamt 137.490,65 Euro bewilligt.

 

Die Zuwendungsbeträge stehen für folgende Bauvorhaben zur Verfügung:

 

- Ausbau der Petersbergstraße im Ortsteil Krosigk (95.083,56 Euro),

- Ausbau der Oppiner Straße im Ortsteil Teicha (42.407,09 Euro).

 

Die Baumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss

der Antragsteller den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die

Gemeinde Petersberg finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall

der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land zur Verfügung gestellt.

 

¿Gut ausgebaute Verkehrswege  sind

einerseits für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region enorm wichtig,

andererseits verbessern sie die Verkehrssituation der vor Ort lebenden

Menschen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Da die Gemeinde

Petersberg aus eigener Kraft die Eigenanteile für die beiden Straßenbauprojekte

nicht erbringen kann, unterstützt sie das Land bei der Bewältigung dieser

Vorhaben.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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