Gemeinde Petersberg erhält über
137.000 Euro für zwei Straßenbauvorhaben
22.12.2010, Magdeburg – 209
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/10
Magdeburg, den 21. Dezember 2010
Gemeinde Petersberg erhält über
137.000 Euro für zwei Straßenbauvorhaben
Für die Gemeinde Petersberg im Saalekreis wurden durch das Innenministerium zur Aufbringung der Eigenanteile für zwei
vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen insgesamt 137.490,65 Euro bewilligt.
Die Zuwendungsbeträge stehen für folgende Bauvorhaben zur Verfügung:
- Ausbau der Petersbergstraße im Ortsteil Krosigk (95.083,56 Euro),
- Ausbau der Oppiner Straße im Ortsteil Teicha (42.407,09 Euro).
Die Baumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss
der Antragsteller den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die
Gemeinde Petersberg finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall
der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land zur Verfügung gestellt.
¿Gut ausgebaute Verkehrswege sind
einerseits für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region enorm wichtig,
andererseits verbessern sie die Verkehrssituation der vor Ort lebenden
Menschen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Da die Gemeinde
Petersberg aus eigener Kraft die Eigenanteile für die beiden Straßenbauprojekte
nicht erbringen kann, unterstützt sie das Land bei der Bewältigung dieser
Vorhaben.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen
Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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