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Über 138.000 Euro für
Straßenbauprojekte fließen in den Landkreis Wittenberg

22.12.2010, Magdeburg – 208

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 208/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 208/10

 

 

 

Magdeburg, den 21. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Über 138.000 Euro für

Straßenbauprojekte fließen in den Landkreis Wittenberg

 

 

 

Für zwei vom

Bund geförderte Straßenbauprojekte im Landkreis Wittenberg wurden vom Innenministerium

insgesamt 138.675 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den Zuweisungsbeträgen

um die notwendigen Eigenanteile, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch

nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die

diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung

droht.

 

- Die Stadt Gräfenhainichen im Landkreis Wittenberg erhält einen Betrag in

Höhe  von 13.675 Euro, der für die

Brückensanierung über der Grubenbahn, Rosa-Luxemburg-Straße, bestimmt ist.

 

- Dem Landkreis Wittenberg selbst wurde ein Betrag in Höhe von 125.000 Euro für

den Ausbau der Kreisstraße 2239, Ortslage Seyda, bewilligt.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Stadt Graifenhainichen und der

Landkreis Wittenberg selbst weisen für das Jahr 2010 keinen ausgeglichenen

Haushalt vor, so dass für die Erbringung der für die beiden Bauvorhaben erforderlichen

Eigenanteile die finanziellen Mittel fehlen. Damit jedoch die Förderung des

Bundes in Anspruch genommen werden kann und die Straßenbaumaßnahmen

letztendlich realisiert werden können, übernimmt das Land die Finanzierung der

Eigenanteile.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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