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Nach Entscheidung des Landtages
von Nordrhein-Westfalen: Staatsminister Robra: ?Wirksamer Jugendmedienschutz
akut gefährdet?

16.12.2010, Magdeburg – 753

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 753/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 753/10

 

 

 

Magdeburg, den 16. Dezember 2010

 

 

 

Nach Entscheidung des Landtages

von Nordrhein-Westfalen: Staatsminister Robra: ¿Wirksamer Jugendmedienschutz

akut gefährdet¿

 

Der für Medien zuständige Chef der Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, der derzeit auch der

Konferenz der Staatskanzleichefs der Länder vorsitzt, hat zu der Ablehnung des

14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen

Stellung genommen: ¿Dass heute der Landtag Nordrhein-Westfalens den

Staatsvertrag mit Wirkung für alle anderen Länder scheitern lässt, ist für mich

nicht akzeptabel. Das nützt nur denjenigen, die die in Deutschland

verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Medien für unlautere oder sogar

kriminelle Zwecke verwenden wollen. Konsequenz ist, dass die gesetzlichen

Regeln des bisherigen Jugendmedienschutzes, die sich als untauglich erwiesen

haben, weiterhin angewendet werden müssen. Das führt zu einer akuten Gefährdung

eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes.¿

 

Robra verwies darauf, dass der entscheidende Anlass

zur Novellierung des Jugendmedienschutzes durch den 14.

Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Selbstmordattentat von Winnenden gewesen

sei. Diese Tat sei auch zurückzuführen auf den exzessiven Gebrauch

gewalthaltiger Computerspiele. Der negative Einfluss solcher im Internet

verfügbarer Angebote auf die Psyche junger Menschen sei wissenschaftlich

nachweisbar. Mit dem Staatsvertrag habe der Jugendmedienschutz an die neuen

Herausforderungen durch das Internet angepasst werden sollen. Alle im

Jugendmedienschutz aktiven Institutionen seien an der Erarbeitung des

Staatsvertragsentwurfs beteiligt worden, ebenso Unternehmen und Verbände des

Rundfunks und der Internetwirtschaft. Nach intensiver Diskussion hätten sie

sich für die Novelle ausgesprochen. Vertreter der Internetgemeinde seien von

den Ländern ebenfalls angehört worden.

 

Robra weiter: ¿Empörend ist, dass es im Landtag von

Nordrhein-Westfalen hingenommen wird, den kooperativen Föderalismus mit einer

solchen Entscheidung ernsthaft in Frage zu stellen. Nordrhein-Westfalen führt

uns damit in die bisher größte Krise der föderalen Medienpolitik. Es sind immer

irgendwo Wahlen, es gibt immer irgendwo einen Regierungswechsel, und es sind

immer Staatsverträge im Ratifikationsverfahren, insbesondere im Medienrecht.

Wenn ernsthaft für neue Ministerpräsidentinnen gelten sollte, was sie

persönlich nicht unterschrieben haben, sei für ihr Land irrelevant, sind die

Länder auf Staatsvertragsebene kaum noch politikfähig. In Wahrheit ist Ursache

des Scheiterns, dass Frau Kraft keine eigene Mehrheit im Landtag hat. Es zeigt

sich einmal mehr, dass Minderheitsregierungen in deutschen Ländern weder

handlungsfähig noch verlässlich sind. In Magdeburg wissen wir das schon

länger.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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