Nach Entscheidung des Landtages
von Nordrhein-Westfalen: Staatsminister Robra: ?Wirksamer Jugendmedienschutz
akut gefährdet?
16.12.2010, Magdeburg – 753
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 753/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 753/10
Magdeburg, den 16. Dezember 2010
Nach Entscheidung des Landtages
von Nordrhein-Westfalen: Staatsminister Robra: ¿Wirksamer Jugendmedienschutz
akut gefährdet¿
Der für Medien zuständige Chef der Staatskanzlei
des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, der derzeit auch der
Konferenz der Staatskanzleichefs der Länder vorsitzt, hat zu der Ablehnung des
14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen
Stellung genommen: ¿Dass heute der Landtag Nordrhein-Westfalens den
Staatsvertrag mit Wirkung für alle anderen Länder scheitern lässt, ist für mich
nicht akzeptabel. Das nützt nur denjenigen, die die in Deutschland
verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Medien für unlautere oder sogar
kriminelle Zwecke verwenden wollen. Konsequenz ist, dass die gesetzlichen
Regeln des bisherigen Jugendmedienschutzes, die sich als untauglich erwiesen
haben, weiterhin angewendet werden müssen. Das führt zu einer akuten Gefährdung
eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes.¿
Robra verwies darauf, dass der entscheidende Anlass
zur Novellierung des Jugendmedienschutzes durch den 14.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Selbstmordattentat von Winnenden gewesen
sei. Diese Tat sei auch zurückzuführen auf den exzessiven Gebrauch
gewalthaltiger Computerspiele. Der negative Einfluss solcher im Internet
verfügbarer Angebote auf die Psyche junger Menschen sei wissenschaftlich
nachweisbar. Mit dem Staatsvertrag habe der Jugendmedienschutz an die neuen
Herausforderungen durch das Internet angepasst werden sollen. Alle im
Jugendmedienschutz aktiven Institutionen seien an der Erarbeitung des
Staatsvertragsentwurfs beteiligt worden, ebenso Unternehmen und Verbände des
Rundfunks und der Internetwirtschaft. Nach intensiver Diskussion hätten sie
sich für die Novelle ausgesprochen. Vertreter der Internetgemeinde seien von
den Ländern ebenfalls angehört worden.
Robra weiter: ¿Empörend ist, dass es im Landtag von
Nordrhein-Westfalen hingenommen wird, den kooperativen Föderalismus mit einer
solchen Entscheidung ernsthaft in Frage zu stellen. Nordrhein-Westfalen führt
uns damit in die bisher größte Krise der föderalen Medienpolitik. Es sind immer
irgendwo Wahlen, es gibt immer irgendwo einen Regierungswechsel, und es sind
immer Staatsverträge im Ratifikationsverfahren, insbesondere im Medienrecht.
Wenn ernsthaft für neue Ministerpräsidentinnen gelten sollte, was sie
persönlich nicht unterschrieben haben, sei für ihr Land irrelevant, sind die
Länder auf Staatsvertragsebene kaum noch politikfähig. In Wahrheit ist Ursache
des Scheiterns, dass Frau Kraft keine eigene Mehrheit im Landtag hat. Es zeigt
sich einmal mehr, dass Minderheitsregierungen in deutschen Ländern weder
handlungsfähig noch verlässlich sind. In Magdeburg wissen wir das schon
länger.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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