Daehre: Neuer
Landesentwicklungsplan definiert
verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsen-Anhalt
14.12.2010, Magdeburg – 743
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 743/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 743/10
Magdeburg, den 14. Dezember 2010
Daehre: Neuer
Landesentwicklungsplan definiert
verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsen-Anhalt
Nachdem jetzt das Einvernehmen mit dem Landtag hergestellt
worden ist, hat die Landesregierung heute die Verordnung zum neuen Landesentwicklungsplan
(LEP) beschlossen. Das rund 400 Seiten umfassende Dokument definiert wichtige
landesplanerische Rahmenbedingungen und wird mit seiner Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.
¿Mit diesem Planungsinstrument, das in einem gut
vierjährigen Diskussionsprozess entstanden ist, sind wir in der Lage,
verlässliche Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung Sachsen-Anhalts zu
sichern¿, äußerte Landesentwicklungsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach der Kabinettssitzung.
Als Schwerpunkte des neuen LEP nannte er die Sicherung bestehender und die Schaffung
neuer Arbeitsplätze, die Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen
des demografischen Wandels sowie den Erhalt und den Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen.
Attraktiver Standort für Investitionen
Nach Ansicht von Daehre berücksichtigt der neue
Landesentwicklungsplan den Bedarf zur Ausweisung von großflächigen Standorten
zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbeunternehmen nahe der Hauptverkehrsachsen.
¿Damit sind wir im europäischen und internationalen Standortwettbewerb gut
aufgestellt. Wir flankieren die geografisch günstige Lage unseres Landes mit
einer fundierten und für Investoren verlässlichen Richtschnur für alle
künftigen Fachplanungen¿, unterstrich Daehre.
Im neuen LEP sind insgesamt sechs Vorrangstandorte mit
strategischer Bedeutung vorgesehen:
- Industriegebiet Halle/Saalkreis
an der A14
-
Magdeburg/Sülzetal
-
Könnern
-
Sangerhausen
-
Stendal-Borstel (Entwicklung im Zusammenhang mit
A14-Lückenschluss)
-
Weißenfels an der A9
An allen Standorten liegt die
Erweiterung, je nach Bedarf, im öffentlichen Interesse; deshalb werden diese
Standorte gesichert.
Darüber hinaus weist
der Landesentwicklungsplan insgesamt 28 bereits vorhandene, als landesbedeutsam
eingestufte Industrie- und Gewerbeflächen aus (siehe Anhang).
Besonderes
Augenmerk auf Schutz von Natur und Umwelt
Der neue Landesentwicklungsplan
enthalte eine Vielzahl von Festlegungen zum Schutz von Natur und Landschaft
sowie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, sagte Daehre und fügte
hinzu: ¿Wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten und der Schutz von Natur und
Umwelt werden nachhaltig in Einklang gebracht.¿ Beide Aspekte seien ¿zwei
Seiten ein- und derselben Medaille¿ und dürften nicht gegeneinander ausgespielt
werden. Daehre verwies darauf, dass der vorliegende LEP erstmals einen
Umweltbericht enthalte, der die Auswirkungen bei Umsetzung des Plans auf Natur
und Umwelt verdeutliche.
Gleichwertige
Lebensbedingungen in allen Landesteilen
Sachsen-Anhalts
Landesentwicklungsminister bekräftigte die Zielstellung der Landesregierung,
auch künftig gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Sachsen-Anhalts zu
ermöglichen. Als Planungsinstrument schaffe der Landesentwicklungsplan u.a. die
raumordnerischen Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung,
für den großflächigen Einzelhandel, für Bildungs-, Nahverkehrs-, Kultur-,
Sport- und Freizeitangebote. ¿Das Zentrale-Orte-System mit seiner konsequenten
Festlegung von 22 Mittel- und den drei Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau
bildet das dafür notwendige Gerüst¿, betonte Daehre.
Hinweis: Im Gegensatz zu Mittel- und Oberzentren werden Grundzentren nicht im
LEP festgelegt, sondern anhand von Kriterien, die im Landesentwicklungsplan
formuliert sind, durch die regionalen Planungsgemeinschaften bestimmt.
Zu Ihrer Information:
An der ausführlichen Diskussion
über den neuen Landesentwicklungsplan konnten sich neben Kommunen, Landkreisen,
öffentlichen Planungsträgern, Verbänden und Vereinigungen auch Bürgerinnen und
Bürger beteiligen. Insgesamt waren in der Anhörungsphase rund 8.000 Hinweise,
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingegangen, die vielfach Eingang in den
jetzt beschlossenen Entwicklungsplan gefunden haben.
Anlage:
Übersicht zu bereits vorhandenen,
als landesbedeutsam eingestuften Industrie- und Gewerbeflächen in
Sachsen-Anhalt
1. Arneburg (einschließlich Industriehafen)
2. Aschersleben
3. Bernburg (Saale)
4. Barleben, Niedere Börde, Wolmirstedt
(Technologiepark Ostfalen)
5. Bitterfeld-Wolfen (einschließlich Thalheim)
6. Braunsbedra/Krumpa
7. Burg
8. Coswig/Klieken
9. Gardelegen
10. Gewerbepark Cochstedt/Schneidlingen mit
Verkehrsflughafen
11. Halberstadt
12. Haldensleben
13. Hansestadt Salzwedel
14. Harzgerode
15. Hettstedt
16. Köthen
17. Landsberg
18. Leuna (Leuna, Merseburg, Spergau)
19. Lutherstadt Eisleben
20. Lutherstadt Wittenberg/Piesteritz (einschl.
Industriehafen)
21. Magdeburg/Rothensee Hafen,
22. Dessau-Roßlau (Rodleben)
23. Quedlinburg
24. Schkopau (Knapendorf, Schkopau, Korbetha)
25. Schönebeck (Elbe)
26. Staßfurt
27. Wernigerode
28. Zeitz/Tröglitz
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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