Menu
menu

Daehre: Neuer
Landesentwicklungsplan definiert
verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsen-Anhalt

14.12.2010, Magdeburg – 743

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 743/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 743/10

 

 

 

Magdeburg, den 14. Dezember 2010

 

 

 

Daehre: Neuer

Landesentwicklungsplan definiert

verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsen-Anhalt

 

 

 

Nachdem jetzt das Einvernehmen mit dem Landtag hergestellt

worden ist, hat die Landesregierung heute die Verordnung zum neuen Landesentwicklungsplan

(LEP) beschlossen. Das rund 400 Seiten umfassende Dokument definiert wichtige

landesplanerische Rahmenbedingungen und wird mit seiner Veröffentlichung im

Gesetz- und Verordnungsblatt zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

 

¿Mit diesem Planungsinstrument, das in einem gut

vierjährigen Diskussionsprozess entstanden ist, sind wir in der Lage,

verlässliche Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung Sachsen-Anhalts zu

sichern¿, äußerte Landesentwicklungsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach der Kabinettssitzung.

Als Schwerpunkte des neuen LEP nannte er die Sicherung bestehender und die Schaffung

neuer Arbeitsplätze, die Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen

des demografischen Wandels sowie den Erhalt und den Schutz der natürlichen

Lebensgrundlagen.

 

 

 

 

Attraktiver Standort für Investitionen

 

 

Nach Ansicht von Daehre berücksichtigt der neue

Landesentwicklungsplan den Bedarf zur Ausweisung von großflächigen Standorten

zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbeunternehmen nahe der Hauptverkehrsachsen.

¿Damit sind wir im europäischen und internationalen Standortwettbewerb gut

aufgestellt. Wir flankieren die geografisch günstige Lage unseres Landes mit

einer fundierten und für Investoren verlässlichen Richtschnur für alle

künftigen Fachplanungen¿, unterstrich Daehre.

 

Im neuen LEP sind insgesamt sechs Vorrangstandorte mit

strategischer Bedeutung vorgesehen:

 

- Industriegebiet Halle/Saalkreis

an der A14

 

-

Magdeburg/Sülzetal

 

-

Könnern

 

-

Sangerhausen

 

-

Stendal-Borstel (Entwicklung im Zusammenhang mit

 

 

A14-Lückenschluss)

 

-

Weißenfels an der A9

 

An allen Standorten liegt die

Erweiterung, je nach Bedarf, im öffentlichen Interesse; deshalb werden diese

Standorte gesichert.

 

Darüber hinaus weist

der Landesentwicklungsplan insgesamt 28 bereits vorhandene, als landesbedeutsam

eingestufte Industrie- und Gewerbeflächen aus (siehe Anhang).

 

 

 

 

Besonderes

Augenmerk auf Schutz von Natur und Umwelt

 

 

 

 

Der neue Landesentwicklungsplan

enthalte eine Vielzahl von Festlegungen zum Schutz von Natur und Landschaft

sowie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, sagte Daehre und fügte

hinzu: ¿Wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten und der Schutz von Natur und

Umwelt werden nachhaltig in Einklang gebracht.¿  Beide Aspekte seien ¿zwei

Seiten ein- und derselben Medaille¿ und dürften nicht gegeneinander ausgespielt

werden. Daehre verwies darauf, dass der vorliegende LEP erstmals einen

Umweltbericht enthalte, der die Auswirkungen bei Umsetzung des Plans auf Natur

und Umwelt verdeutliche.

 

 

 

 

Gleichwertige

Lebensbedingungen in allen Landesteilen

 

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Landesentwicklungsminister bekräftigte die Zielstellung der Landesregierung,

auch künftig gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Sachsen-Anhalts zu

ermöglichen. Als Planungsinstrument schaffe der Landesentwicklungsplan u.a. die

raumordnerischen Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung,

für den großflächigen Einzelhandel, für Bildungs-, Nahverkehrs-, Kultur-,

Sport- und Freizeitangebote. ¿Das Zentrale-Orte-System mit seiner konsequenten

Festlegung von 22 Mittel- und den drei Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau

bildet das dafür notwendige Gerüst¿, betonte Daehre.

 

 

 

Hinweis: Im Gegensatz zu Mittel- und Oberzentren werden Grundzentren nicht im

LEP festgelegt, sondern anhand von Kriterien, die im Landesentwicklungsplan

formuliert sind, durch die regionalen Planungsgemeinschaften bestimmt.

 

 

 

Zu Ihrer Information:

 

An der ausführlichen Diskussion

über den neuen Landesentwicklungsplan konnten sich neben Kommunen, Landkreisen,

öffentlichen Planungsträgern, Verbänden und Vereinigungen auch Bürgerinnen und

Bürger beteiligen. Insgesamt waren in der Anhörungsphase rund 8.000 Hinweise,

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge eingegangen, die vielfach Eingang in den

jetzt beschlossenen Entwicklungsplan gefunden haben.

 

 

 

Anlage:

 

 

 

 

 

Übersicht zu bereits vorhandenen,

als landesbedeutsam eingestuften Industrie- und Gewerbeflächen in

Sachsen-Anhalt

 

 

 

1. Arneburg (einschließlich Industriehafen)

 

2. Aschersleben

 

3. Bernburg (Saale)

 

4. Barleben, Niedere Börde, Wolmirstedt

(Technologiepark Ostfalen)

 

5. Bitterfeld-Wolfen (einschließlich Thalheim)

 

6. Braunsbedra/Krumpa

 

7. Burg

 

8. Coswig/Klieken

 

9. Gardelegen

 

10. Gewerbepark Cochstedt/Schneidlingen mit

Verkehrsflughafen

 

11. Halberstadt

 

12. Haldensleben

 

13. Hansestadt Salzwedel

 

14. Harzgerode

 

15. Hettstedt

 

16. Köthen

 

17. Landsberg

 

18. Leuna (Leuna, Merseburg, Spergau)

 

19. Lutherstadt Eisleben

 

20. Lutherstadt Wittenberg/Piesteritz (einschl.

Industriehafen)

 

21. Magdeburg/Rothensee Hafen,

 

22. Dessau-Roßlau (Rodleben)

 

23. Quedlinburg

 

24. Schkopau (Knapendorf, Schkopau, Korbetha)

 

25. Schönebeck (Elbe)

 

26. Staßfurt

 

27. Wernigerode

 

28. Zeitz/Tröglitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de