Siebter Frauenförderbericht
vorgestellt / Minister
Bischoff: Chancengerechtigkeit von Mann und Frau ist kein Selbstläufer
14.12.2010, Magdeburg – 741
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 741/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 741/10
Magdeburg, den 14. Dezember 2010
Siebter Frauenförderbericht
vorgestellt / Minister
Bischoff: Chancengerechtigkeit von Mann und Frau ist kein Selbstläufer
Frauen im öffentlichen Dienst bekleiden zunehmend auch
höhere Dienstposten, in den obersten Chefetagen sind sie jedoch nach wie vor
nur vereinzelt anzutreffen. Das geht aus dem Siebten Bericht zur Umsetzung des
Frauenfördergesetzes hervor, den Sozialminister Norbert Bischoff am Dienstag im
Kabinett vorstellte. Demnach stieg die Zahl der Frauen im höheren Dienst,
insbesondere bei den Lehrerinnen und Lehrern, in den vergangenen Jahren
kontinuierlich an. Lag sie 1997 bei rund 39 Prozent, betrug der Frauenanteil
2007 bereits fast 64 Prozent. Führungspositionen hatten jedoch nur vier Prozent
der insgesamt 41.079 weiblichen Beschäftigten inne, inklusive der
nachgeordneten Geschäftsbereiche.
Sozialminister Norbert Bischoff sagte: ¿Frauenförderung in
der Landesverwaltung bleibt ein aktuelles Thema. Die Zahlen zeigen, wir sind
zwar auf einem guten Weg. Aber es bleibt noch viel zu tun. Auch in der öffentlichen
Verwaltung ist Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen kein Selbstläufer.
Trotz ihres hohen Anteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der
Landesverwaltung (63 Prozent von 64.901) sind Frauen in den obersten Chefetagen
noch nicht gleichberechtigt vertreten.¿ Der Minister forderte mehr Engagement,
um mehr Frauen in den Führungsetagen zu etablieren.
Ein leichter Anstieg ist auf der Ebene der
Referatsleitungen der obersten Landesbehörden zu verzeichnen. Hier stieg der
Anteil der Referatsleiterinnen seit 1999 von fast 17 Prozent auf rund 25
Prozent in 2007. Der Minister verwies darauf, dass im Sozialministerium Frauen
auf der Ebene der Referatsleitungen mit 45 Prozent vertreten seien. Das sei im
Ressortvergleich ein Spitzenwert und käme der Geschlechterparität sehr nah. Es
folgten das Justizministerium (39 Prozent) und das Umweltministerium (26
Prozent). Unterdurchschnittliche Frauenanteile verzeichneten dagegen das
Finanzministerium (7 Prozent), der Landesrechnungshof (8 Prozent) und das
Verkehrsministerium (11 Prozent).
Aus den Erhebungen geht auch hervor, dass sich vor allem
die in der Landesverwaltung durchweg geltenden flexiblen Arbeitszeitregelungen
bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr bewährt haben. Erstmalig
wurden im Frauenförderbericht Daten über die alternierende Telearbeit und die
Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz erhoben. Im Zeitraum 2006 / 2007 nutzten 240
Beschäftigte einen entsprechenden Arbeitsplatz, davon waren 147 Frauen.
Gemäß Paragraph 21 des Frauenfördergesetzes legt die
Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung
des Gesetzes vor. Der ¿Siebte Bericht zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes¿
basiert auf Daten aus den Jahren 2004 bis 2008. Im Bericht werden Daten der
Ressorts unter anderem zu den Bereichen Frauen und Männer in
Führungspositionen, Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit ausgewertet. Einen
weiteren Schwerpunkt des Berichtes bilden die Auswertungen zu den
Gleichstellungsbeauftragten im Land. Kurzdarstellungen zu Gremien und
Frauenförderplänen runden den Bericht inhaltlich ab.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
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Tel: (0391) 567-6666
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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