Nichtraucherschutzgesetz wird
gelebt / Minister
Bischoff: Junge Frauen stärker über Gefahren des Rauchens aufklären
14.12.2010, Magdeburg – 739
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 739/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 739/10
Magdeburg, den 14. Dezember 2010
Nichtraucherschutzgesetz wird
gelebt / Minister
Bischoff: Junge Frauen stärker über Gefahren des Rauchens aufklären
Das Nichtraucherschutzgesetz von Sachsen-Anhalt kommt bei
den Bürgerinnen und Bürgern im Land an. Das geht aus der Evaluierung des seit
2008 bestehenden Gesetzes hervor, die Gesundheitsminister Norbert Bischoff am
Dienstag im Kabinett in Magdeburg vorstellte. Demnach sagen 84 Prozent der Kommunen,
dass das Gesetz auf Akzeptanz in der Bevölkerung trifft.
Bischoff sagte: ¿Die Ergebnisse zeigen, dass nach
anfänglichen Umsetzungsschwierigkeiten das Gesetz jetzt geräuschlos gelebt
wird. Nichtraucherinnen und Nichtraucher haben ein Recht auf gesundheitliche
Unversehrtheit. Dem haben Raucherinnen und Raucher Rechnung zu tragen, indem
sie überall dort, wo nicht rauchende Menschen beeinträchtigt werden können,
nicht freiweg zur Zigarette greifen dürfen.¿
Der Minister betonte: ¿Große Aufmerksamkeit ist weiterhin
Kindern und Jugendlichen zu widmen, vor allem jüngeren Frauen. Nach aktuellen
Zahlen greifen immerhin noch 33 Prozent der Mädchen gegenüber 27 Prozent der
Jungen trotz eines generellen Rückgangs des Tabakkonsums zur Zigarette.
Aufgrund ihres unausgereiften Organismus sind Jugendliche im besonderen Maße
auch vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen. Ein Gesetz allein ändert
aber noch keine Verhaltensmuster. Kinder und Jugendliche wollen Dinge erklärt
bekommen, sie haben auch ein Recht darauf. Hier ist das Gespräch, hier sind
weiterhin Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung erforderlich. Dem
Sport als Jugendfreizeitgestaltung kommt dabei eine große Bedeutung zu.¿
Im Ergebnis ist hervorzuheben, dass die Entscheidung des
Gesetzgebers, die kommunalen Einrichtungen nicht ausdrücklich im Nichtraucherschutzgesetz
aufzunehmen, sondern auf freiwillige Umsetzung zu bauen, erfolgreich gewirkt
hat. Von den 208 kommunalen Einrichtungen, die geantwortet haben, gaben 88
Prozent an, freiwillig das Gesetz umzusetzen. 86 Prozent verzichteten explizit
auf ein Raucherzimmer.
Für den Bereich der Gastronomie gibt hingegen rund ein
Drittel der antwortenden Ordnungsbehörden an, dass es Probleme mit der
Umsetzung gibt. Diese beziehen sich vor allem auf den Wunsch nach einem generellen
Nichtraucherschutz und nach einheitlichen Regelungen. Die Kontrollen der
Behörden erfolgten überwiegend sowohl anlassbezogen als auch im Rahmen
allgemeiner Kontrolltätigkeit. Mehrheitlich wurden Verwarnungen ausgesprochen.
Im Rahmen der Evaluierung gaben 60 Kommunen an, 266 Verstöße geahndet zu haben.
Dabei handelte es sich um 148 Verwarnungen und 118 Bußgeldbescheide. Dies
betraf vor allem die Gaststätten.
Hintergrund:
Gemäß Paragraph 9 des Nichtraucherschutzgesetzes hat drei Jahre
nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung bezüglich der Umsetzung und
Wirksamkeit zu erfolgen. Grundlage des Berichtes war vor allem die Analyse
einer umfassenden Befragung im Rahmen einer Diplomarbeit an der Hochschule Harz
zum Thema ¿Verhaltenssteuerung durch regulatives Recht? Das
Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt und seine Wirkung¿.
Von Anfang Juni bis Mitte Juli dieses Jahres wurde die
Online-Umfrage durchgeführt. Daran nahmen 208 kommunale Einrichtungen, 220 Behörden
des Landes, 100 Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, 58 Schulen, 260 Heime,
431 Kinder- und Jugendeinrichtungen, 29 Hochschulen, 2 Sport- und 17
Kultureinrichtungen teil. Die Gaststätten wurden ebenfalls befragt. Aber
aufgrund der zu geringen Teilnahme von 8 gastronomischen Einrichtungen ist eine
Verallgemeinerung der Ergebnisse nicht möglich.
Eine
druckfähige Version der kompletten Evaluierung ist im Internet unter www.nichtrauchen.sachsen-anhalt.de
zu finden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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