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Nichtraucherschutzgesetz wird
gelebt / Minister
Bischoff: Junge Frauen stärker über Gefahren des Rauchens aufklären

14.12.2010, Magdeburg – 739

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 739/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 739/10

 

 

 

Magdeburg, den 14. Dezember 2010

 

 

 

Nichtraucherschutzgesetz wird

gelebt / Minister

Bischoff: Junge Frauen stärker über Gefahren des Rauchens aufklären

 

 

 

Das Nichtraucherschutzgesetz von Sachsen-Anhalt kommt bei

den Bürgerinnen und Bürgern im Land an. Das geht aus der Evaluierung des seit

2008 bestehenden Gesetzes hervor, die Gesundheitsminister Norbert Bischoff am

Dienstag im Kabinett in Magdeburg vorstellte. Demnach sagen 84 Prozent der Kommunen,

dass das Gesetz auf Akzeptanz in der Bevölkerung trifft.

 

Bischoff sagte: ¿Die Ergebnisse zeigen, dass nach

anfänglichen Umsetzungsschwierigkeiten das Gesetz jetzt geräuschlos gelebt

wird. Nichtraucherinnen und Nichtraucher haben ein Recht auf gesundheitliche

Unversehrtheit. Dem haben Raucherinnen und Raucher Rechnung zu tragen, indem

sie überall dort, wo nicht rauchende Menschen beeinträchtigt werden können,

nicht freiweg zur Zigarette greifen dürfen.¿

 

Der Minister betonte: ¿Große Aufmerksamkeit ist weiterhin

Kindern und Jugendlichen zu widmen, vor allem jüngeren Frauen. Nach aktuellen

Zahlen greifen immerhin noch 33 Prozent der Mädchen gegenüber 27 Prozent der

Jungen trotz eines generellen Rückgangs des Tabakkonsums zur Zigarette.

Aufgrund ihres unausgereiften Organismus sind Jugendliche im besonderen Maße

auch vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen. Ein Gesetz allein ändert

aber noch keine Verhaltensmuster. Kinder und Jugendliche wollen Dinge erklärt

bekommen, sie haben auch ein Recht darauf. Hier ist das Gespräch, hier sind

weiterhin Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung erforderlich. Dem

Sport als Jugendfreizeitgestaltung kommt dabei eine große Bedeutung zu.¿

 

Im Ergebnis ist hervorzuheben, dass die Entscheidung des

Gesetzgebers, die kommunalen Einrichtungen nicht ausdrücklich im Nichtraucherschutzgesetz

aufzunehmen, sondern auf freiwillige Umsetzung zu bauen, erfolgreich gewirkt

hat. Von den 208 kommunalen Einrichtungen, die geantwortet haben, gaben 88

Prozent an, freiwillig das Gesetz umzusetzen. 86 Prozent verzichteten explizit

auf ein Raucherzimmer.

 

Für den Bereich der Gastronomie gibt hingegen rund ein

Drittel der antwortenden Ordnungsbehörden an, dass es Probleme mit der

Umsetzung gibt. Diese beziehen sich  vor allem auf den Wunsch nach einem generellen

Nichtraucherschutz und nach einheitlichen Regelungen. Die Kontrollen der

Behörden erfolgten überwiegend sowohl anlassbezogen als auch im Rahmen

allgemeiner Kontrolltätigkeit. Mehrheitlich wurden Verwarnungen ausgesprochen.

Im Rahmen der Evaluierung gaben 60 Kommunen an, 266 Verstöße geahndet zu haben.

Dabei handelte es sich um 148 Verwarnungen und 118 Bußgeldbescheide. Dies

betraf vor allem die Gaststätten.

 

 

 

Hintergrund:

 

Gemäß Paragraph 9 des Nichtraucherschutzgesetzes hat drei Jahre

nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung bezüglich der Umsetzung und

Wirksamkeit zu erfolgen. Grundlage des Berichtes war vor allem die Analyse

einer umfassenden Befragung im Rahmen einer Diplomarbeit an der Hochschule Harz

zum Thema ¿Verhaltenssteuerung durch regulatives Recht? Das

Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt und seine Wirkung¿.

 

Von Anfang Juni bis Mitte Juli dieses Jahres wurde die

Online-Umfrage durchgeführt. Daran nahmen 208 kommunale Einrichtungen, 220 Behörden

des Landes, 100 Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, 58 Schulen, 260 Heime,

431 Kinder- und Jugendeinrichtungen, 29 Hochschulen, 2 Sport- und 17

Kultureinrichtungen teil. Die Gaststätten wurden ebenfalls befragt. Aber

aufgrund der zu geringen Teilnahme von 8 gastronomischen Einrichtungen ist eine

Verallgemeinerung der Ergebnisse nicht möglich.

 

Eine

druckfähige Version der kompletten Evaluierung ist im Internet unter www.nichtrauchen.sachsen-anhalt.de

zu finden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de