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Kommunaler Straßenbau im
Burgenlandkreis: Innenministerium bewilligt weitere 60.000 Euro für Ausbau der
Kreisstraße 2169

13.12.2010, Magdeburg – 200

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/10

 

 

 

Magdeburg, den 13. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Kommunaler Straßenbau im

Burgenlandkreis: Innenministerium bewilligt weitere 60.000 Euro für Ausbau der

Kreisstraße 2169

 

 

 

Für einen weiteren Bauabschnitt beim Ausbau der Kreisstraße 2169 (von der B 91

bis zur Kreisgrenze Saalekreis) hat das Innenministerium dem Burgendlandkreis eine

Fortsetzungsrate in Höhe 59.096,16 Euro bewilligt.

 

Das gesamte Ausbauvorhaben wird zu 80 Prozent mit Geldern des Bundes gefördert.

Um diese Mittel jedoch in Anspruch nehmen zu können, hat die antragstellende

Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent aufzubringen. Da der

Burgenlandkreis dazu finanziell nicht in der Lage ist und damit das Vorhaben

nicht umgesetzt werden könnte, hat das Innenministerium die Zahlung des

Betrages aus Landesmitteln bewilligt.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Mit den in diesem Jahr bereits

genehmigten Beträgen summiert sich die finanzielle Unterstützung des Landes für

dieses Vorhaben auf mittlerweile über 240.000 Euro. Allein das verdeutlicht,

dass der Landesregierung daran gelegen ist, dass die Landkreise über gut

ausgebaute Verkehrswege verfügen, um im Wettbewerb um die besten

Standortvoraussetzung für Wirtschaftsunternehmen kräftig punkten zu können.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur

Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt

der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.

Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der

öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der

Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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