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Innenministerium unterstützt
Straßenbau in der Lutherstadt Wittenberg mit mehr als 80.000 Euro

10.12.2010, Magdeburg – 197

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/10

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Innenministerium unterstützt

Straßenbau in der Lutherstadt Wittenberg mit mehr als 80.000 Euro

 

 

Der Lutherstadt Wittenberg wurden vom Innenministerium insgesamt 80.067,25 Euro für zwei vom Bund

geförderte Straßenbaumaßnahmen bewilligt. Die Zuweisungsbeträge stehen für den

Bau von Nebenanlagen der  B 187,

Dresdener Straße (48.940,00 Euro) und der L 124 in der Ortsdurchfahrt Straach

(31.127,25 Euro) zur Verfügung.

 

Der Bau beider Projekte wird durch den Bund zu 80

Prozent finanziell gefördert, allerdings muss die Lutherstadt Wittenberg als

antragstellende Kommune den verbleibenden Anteil in Höhe von 20 Prozent als

Eigenanteil selbst erbringen. Da die Lutherstadt finanziell nicht dazu in der

Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land

auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.

 

Innenminister Holger

Hövelmann (SPD): ¿.Ich freue mich, dass wir die Lutherstadt Wittenberg mit der

Finanzzuweisung wirksam unterstützen können. Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht,

notwendige Investitionen dauerhaft zu blockieren. Stattdessen übernimmt das

Land die notwendige Finanzierung des Eigenanteils, so dass beide Bauprojekte

realisiert werden können.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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