Verkehrsminister Daehre: Novelliertes
ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt
09.12.2010, Magdeburg – 195
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
195/10
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 195/10
Magdeburg, den 9. Dezember 2010
Verkehrsminister Daehre: Novelliertes
ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt will den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) auch unter den Bedingungen des demografischen Wandels
flächendeckend gewährleisten. Die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes, die heute vom
Landtag verabschiedet werden soll, definiere dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen,
äußerte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute am Rande der Parlamentssitzung
in Magdeburg. ¿Mit den Änderungen schaffen wir die Voraussetzung dafür, in den
nächsten Jahren ein attraktives und zugleich stabiles Nahverkehrsangebot zu
sichern¿, betonte er.
Nach Auskunft von Daehre erhalten
die Landkreise und kreisfreien Städte als so genannte Aufgabenträger in den
nächsten drei Jahren eine planbare Mittelausstattung von insgesamt 70 Millionen
Euro pro Jahr. Künftig könnten sie den öffentlichen Nahverkehr und die Schülerbeförderung
aus einer Finanzmasse organisieren und so ein nachhaltiges Gesamtsystem entwickeln.
Zudem soll bei allen Investitionen, die vom Land gefördert werden, die
Barrierefreiheit grundsätzlich gewährleistet sein.
Mit der Änderung des
ÖPNV-Gesetzes nutzt das Land Sachsen-Anhalt eine Öffnungsklausel im
Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Danach können landesspezifische
Regelungen im Bereich der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre getroffen
werden.
Bisher flossen die Mittel
des Landes für den Ausbildungsverkehr direkt an die Unternehmen und waren von
Schülerzahlen und Reiseweiten abhängig. Wegen zurück gehender Schülerzahlen hat
diese Säule der ÖPNV-Finanzierung jedoch in den zurückliegenden Jahren
zunehmend an Tragfähigkeit eingebüßt. Außerdem ist mit dieser Finanzierung ein
erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden, der künftig entfällt.
Das neue ÖPNV-Gesetz soll
am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Impressum:
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Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
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presse@mlv.sachsen-anhalt.de
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