Landesregierung beschließt
Verwendung von
Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR im Jahr 2010
07.12.2010, Magdeburg – 720
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 720/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 720/10
Magdeburg, den 7. Dezember 2010
Landesregierung beschließt
Verwendung von
Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR im Jahr 2010
Die Landesregierung hat heute über die Verwendung der in
diesem Jahr dem Land Sachsen-Anhalt aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen (nachfolgend PMO-Mittel) der ehemaligen DDR zugeflossenen
Mittel entschieden.
Von den dem Land 2010 zugeflossenen PMO-Mitteln in Höhe
von rund 2,3 Mio. EUR wurden 1,9 Mio. EUR für das Lehrerseminar in
den Franckeschen Stiftungen in Halle zur Verfügung gestellt. Damit ist eine
erhebliche Aufstockung der Gesamtausbildungskapazität auf 620 Stellen im
Lehrerseminar ab dem Schuljahr 2011/12 verbunden.
Finanzminister Jens Bullerjahn wies in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass diese Investition auch vor dem Hintergrund des hohen Bedarfes
an jungen Lehrerinnen und Lehrern einmal mehr die Bedeutung der Bildungspolitik
im Land Sachsen-Anhalt unterstreiche. Es zeige sich auch hier das Engagement
der Landesregierung in diesem für die weitere Entwicklung des Landes so
wichtigen Bereich.
¿Die vielfältigen Einrichtungen aus den Bereichen Bildung,
Wissenschaft und Kultur in den Franckeschen Stiftungen erhalten mit diesem
Investitionsvorhaben eine weitere wichtige Ergänzung¿, so der Minister.
Zum Hintergrund:
Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische
Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen
Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In-
und Ausland, unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem
Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden
der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens
übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben (BvS).
In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an
die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen
Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen
erhalten.
Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die
diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der
Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit
größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






