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Landesregierung beschließt
Verwendung von
Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR im Jahr 2010

07.12.2010, Magdeburg – 720

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 720/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 720/10

 

 

 

Magdeburg, den 7. Dezember 2010

 

 

 

Landesregierung beschließt

Verwendung von

Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und

Massenorganisationen der DDR im Jahr 2010

 

 

 

Die Landesregierung hat heute über die Verwendung der in

diesem Jahr dem Land Sachsen-Anhalt aus dem Vermögen der Parteien und

Massenorganisationen (nachfolgend PMO-Mittel) der ehemaligen DDR zugeflossenen

Mittel entschieden.

 

Von den dem Land 2010 zugeflossenen PMO-Mitteln in Höhe

von rund 2,3 Mio. EUR wurden 1,9 Mio. EUR für das Lehrerseminar in

den Franckeschen Stiftungen in Halle zur Verfügung gestellt. Damit ist eine

erhebliche Aufstockung der Gesamtausbildungskapazität auf 620 Stellen im

Lehrerseminar ab dem Schuljahr 2011/12 verbunden.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn wies in diesem Zusammenhang

darauf hin, dass diese Investition auch vor dem Hintergrund des hohen Bedarfes

an jungen Lehrerinnen und Lehrern einmal mehr die Bedeutung der Bildungspolitik

im Land Sachsen-Anhalt unterstreiche. Es zeige sich auch hier das Engagement

der Landesregierung in diesem für die weitere Entwicklung des Landes so

wichtigen Bereich.

 

¿Die vielfältigen Einrichtungen aus den Bereichen Bildung,

Wissenschaft und Kultur in den Franckeschen Stiftungen erhalten mit diesem

Investitionsvorhaben eine weitere wichtige Ergänzung¿, so der Minister.

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische

Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen

Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In-

und Ausland, unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem

Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden

der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens

übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte

Sonderaufgaben (BvS).

 

In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an

die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen

Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen

erhalten.

 

Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen

Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die

diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der

Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit

größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de