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Wittenberg soll von
Durchgangsverkehr entlastet werden

07.12.2010, Halle (Saale) – 136

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 136/10

 

 

 

Halle (Saale), den 7. Dezember

2010

 

 

 

Wittenberg soll von

Durchgangsverkehr entlastet werden

 

 

 

Raumordnungsverfahren mit integrierter

Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿B 187 Nordumfahrung Wittenberg¿

wird vorbereitet

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde

führt am 8. Dezember 2010 die Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren für

das Vorhaben ¿B 187 Nordumfahrung Wittenberg¿ durch. Träger des Vorhabens ist

die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesbetrieb Bau,

Niederlassung Ost.

 

 

 

Dies ist noch nicht der Startschuss für das eigentliche

Raumordnungsverfahren, sondern dient vor allem dazu, dem Vorhabenträger alle

wesentlichen Unterlagen zur Erstellung seines Antrages zur Verfügung zu

stellen. Zum Teilnehmerkreis an der Antragskonferenz zählen unmittelbar

betroffene kommunale Behörden, Verbände und sonstige fachlich betroffene

Dienststellen (u a. Lutherstadt Wittenberg; Landkreis Wittenberg;

Naturschutzverbände; Fachämter für Umweltschutz, Geologie, Denkmalpflege,

Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft). Aufgabe der Antragskonferenz zum

Raumordnungsverfahren ist es, den inhaltlichen und räumlichen Rahmen für die

vom Landesbetrieb Bau beizubringenden Verfahrensunterlagen festzulegen. Es

handelt sich um eine fachliche Aufgabe, zu deren Erfüllung die zuständigen

Behörden ebenso beitragen wie die betroffenen Kommunen.

 

Erst wenn auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse

der Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens vorliegt, wird dieses

eröffnet und innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen. Während dieses

Zeitraumes wird die Öffentlichkeit einbezogen. Sie erhält die Möglichkeit, in

die vollständigen Antragsunterlagen Einsicht zu nehmen und entsprechende Stellungnahmen

abzugeben.

 

 

 

Gegenstand der Planung ist die nördliche Umgehung der

Lutherstadt Wittenberg zwischen der B 2 / B 2n zur geplanten B 187n nördlich

der Ortslage Griebo.

 

 

 

Folgende Zielstellungen werden mit der Planung der

Nordumfahrung der Lutherstadt Wittenberg verfolgt:

 

 

 

Ø Schaffung einer leistungsfähigen West-Ost-Trasse

mit besonderer Bedeutung für den Industriestandort Wittenberg als eine

Voraussetzung für das Wachstum und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Region,

 

Ø Entlastung der Stadtteile Schlossvorstadt,

Wittenberg-West, Kleinwittenberg, Piesteritz (Dessauer Straße), Apollensdorf

(Coswiger Landstraße) vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr,

 

Ø Reduzierung der Immissionsbelastungen und den damit

verbundenen negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung der Lutherstadt Wittenberg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Das Raumordnungsverfahren ist ein behördeninternes

Verfahren, das dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet ist und klären soll, ob

das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und

wie das Vorhaben mit anderen Planungen und Maßnahmen in der Region abgestimmt

werden kann. Das Raumordnungsverfahren ist querschnittsorientiert und

koordiniert sowohl ökonomische, ökologische, kulturelle als auch soziale Aspekte.

Zum Raumordnungsverfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens mit der Feststellung der insgesamt

raumverträglichsten Trassenvariante stellt eine wichtige Planungsgrundlage für

das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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