Wittenberg soll von
Durchgangsverkehr entlastet werden
07.12.2010, Halle (Saale) – 136
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 136/10
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 136/10
Halle (Saale), den 7. Dezember
2010
Wittenberg soll von
Durchgangsverkehr entlastet werden
Raumordnungsverfahren mit integrierter
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿B 187 Nordumfahrung Wittenberg¿
wird vorbereitet
Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde
führt am 8. Dezember 2010 die Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren für
das Vorhaben ¿B 187 Nordumfahrung Wittenberg¿ durch. Träger des Vorhabens ist
die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesbetrieb Bau,
Niederlassung Ost.
Dies ist noch nicht der Startschuss für das eigentliche
Raumordnungsverfahren, sondern dient vor allem dazu, dem Vorhabenträger alle
wesentlichen Unterlagen zur Erstellung seines Antrages zur Verfügung zu
stellen. Zum Teilnehmerkreis an der Antragskonferenz zählen unmittelbar
betroffene kommunale Behörden, Verbände und sonstige fachlich betroffene
Dienststellen (u a. Lutherstadt Wittenberg; Landkreis Wittenberg;
Naturschutzverbände; Fachämter für Umweltschutz, Geologie, Denkmalpflege,
Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft). Aufgabe der Antragskonferenz zum
Raumordnungsverfahren ist es, den inhaltlichen und räumlichen Rahmen für die
vom Landesbetrieb Bau beizubringenden Verfahrensunterlagen festzulegen. Es
handelt sich um eine fachliche Aufgabe, zu deren Erfüllung die zuständigen
Behörden ebenso beitragen wie die betroffenen Kommunen.
Erst wenn auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse
der Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens vorliegt, wird dieses
eröffnet und innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen. Während dieses
Zeitraumes wird die Öffentlichkeit einbezogen. Sie erhält die Möglichkeit, in
die vollständigen Antragsunterlagen Einsicht zu nehmen und entsprechende Stellungnahmen
abzugeben.
Gegenstand der Planung ist die nördliche Umgehung der
Lutherstadt Wittenberg zwischen der B 2 / B 2n zur geplanten B 187n nördlich
der Ortslage Griebo.
Folgende Zielstellungen werden mit der Planung der
Nordumfahrung der Lutherstadt Wittenberg verfolgt:
Ø Schaffung einer leistungsfähigen West-Ost-Trasse
mit besonderer Bedeutung für den Industriestandort Wittenberg als eine
Voraussetzung für das Wachstum und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Region,
Ø Entlastung der Stadtteile Schlossvorstadt,
Wittenberg-West, Kleinwittenberg, Piesteritz (Dessauer Straße), Apollensdorf
(Coswiger Landstraße) vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr,
Ø Reduzierung der Immissionsbelastungen und den damit
verbundenen negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung der Lutherstadt Wittenberg.
Hintergrund:
Das Raumordnungsverfahren ist ein behördeninternes
Verfahren, das dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet ist und klären soll, ob
das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und
wie das Vorhaben mit anderen Planungen und Maßnahmen in der Region abgestimmt
werden kann. Das Raumordnungsverfahren ist querschnittsorientiert und
koordiniert sowohl ökonomische, ökologische, kulturelle als auch soziale Aspekte.
Zum Raumordnungsverfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens mit der Feststellung der insgesamt
raumverträglichsten Trassenvariante stellt eine wichtige Planungsgrundlage für
das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar.
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