Bedarfszuweisung in
Millionenhöhe: Sandersdorf-Brehna erhält vom Innenministerium finanzielle
Unterstützung von über 2,4 Mio. Euro
07.12.2010, Magdeburg – 191
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 191/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 191/10
Magdeburg, den 7. Dezember 2010
Bedarfszuweisung in
Millionenhöhe: Sandersdorf-Brehna erhält vom Innenministerium finanzielle
Unterstützung von über 2,4 Mio. Euro
Der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde vom
Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2.445.030,00 Euro bewilligt.
Das Geld steht der Stadt zum Ausgleich der bis 2009 aufgelaufenen Haus-haltsfehlbeträge
zur Verfügung.
Die defizitäre Haushaltslage resultiert unter anderem auch aus der Übernahme der
Altfehlbeträge von Gemeinden, die sich im Rahmen der Gemeindegebietsreform zur
Einheitsgemeinde Stadt Sandersdorf-Brehna zusammengeschlossen haben.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Mit der Zuweisung wollen wir die
Gemeinde beim Erreichen des Ziels, alsbald wieder finanzkräftig zu sein,
unterstützen. Zwar wird Sandersdorf-Brehna in der kommenden Zeit sein
Konsolidierungspotenzial konsequent ausschöpfen müssen, aber die Millionenhilfe
heute und die Ein-sparungen morgen sind der Wegbereiter für eine leistungsfähige
Einheitsgemeinde.¿
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können
Kommunen aus Mitteln des Aus-gleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich
außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten.
Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen.
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