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KORREKTUR: Kommunaler Straßenbau ?
Drei Projekte im Landkreis Harz mit Landesgeldern unterstützt

07.12.2010, Magdeburg – 190

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 190/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 190/10

 

 

 

Magdeburg, den 7. Dezember 2010

 

 

 

 

 

KORREKTUR: Kommunaler Straßenbau ¿

Drei Projekte im Landkreis Harz mit Landesgeldern unterstützt

 

 

 

Das Innenministerium hat drei Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Harz mit einer

Gesamtsumme in Höhe von über 110.000 Euro unterstützt.

 

45.696,19 Euro fließen nach Halberstadt in den Ausbau des Bahnübergangs in

Emersleben, 46.852,00 Euro nach Ballenstedt für den Ausbau der Nebenanlagen im

Zuge der B 185 (Goethestraße bis Sieskindstraße) und weitere 20.518,75 Euro

erhält die gemeinde Huy für den Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der B 244 in

der Ortsdurchfahrt Vogelsdorf.

Alle drei Projekte werden vom Bund zu 80 

Prozent finanziert, bei den o. g. Beträgen handelt es sich um die

jeweils verbleibenden 20 Prozent, die von der Antrag stellenden Kommune oder Gemeinde

als Eigenanteil zu erbringen sind.

 

Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Kann der Eigenanteil nicht erbracht werden,

würde die Förderung durch den Bund nicht erfolgen können und damit das ganze Vorhaben

nicht umzusetzen sein. Da aber jede Investition in die Verbesserung der

Verkehrsinfrastruktur auch eine Investition in die Attraktivität der Region

ist, möchten wir den Kommunen und Gemeinden zur Ermöglichung dieser Projekte

finanziell unter die Arme greifen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur

Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) ¿gewährt

der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.

Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der

öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller

einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen.

Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung

droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung

des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de