Finanzzuweisungen für die
Gemeinde Bördeaue
03.12.2010, Magdeburg – 184
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/10
Magdeburg, den 2. Dezember 2010
Finanzzuweisungen für die
Gemeinde Bördeaue
Mit
Bescheid vom 1. Dezember 2010 veranlasste das Innenministerium die Auszahlung
eines Zuweisungsbetrages in Höhe von 592.254,11
Euro an die Gemeinde Bördeaue im Salzlandkreis. Es handelt sich hierbei um die
zweite und letzte Rate der bereits im August 2010 bewilligten Zuweisung in Höhe
von insgesamt 1.184.508,22 Euro für den freiwilligen Zusammenschluss der
Gemeinden Unseburg und Tarthun zur ¿neuen¿ Gemeinde Bördeaue. Der
Zuweisungsbetrag dient dem teilweisen Ausgleich der bis zum 31.12.2009
aufgelaufenen Fehlbeträge der bis dahin selbständigen Gemeinden Unseburg und
Tarthun.
Neben der Auszahlung der zweiten Rate der Zuweisung für den freiwilligen
Zusammenschluss der Gemeinde Unseburg und Tarthun wurde der Gemeinde Bördeaue
eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.911.291,78 Euro gewährt. Die
Bedarfszuweisung wird mit den noch offenen Liquiditätshilfen, die den Gemeinden
Unseburg und Tarthun in der Vergangenheit ausgezahlt wurden, verrechnet. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig
oder werden wie in diesem Fall bei späteren Bedarfszuweisungen verrechnet.
¿Der Haushalt der Gemeinde Bördeaue ist mit Fehlbeträgen der
Verwaltungshaushalte der ehemaligen Gemeinden Unseburg und Tarthun stark belastet.
Einen Ausgleich der Fehlbeträge kann die Gemeinde aus eigener Kraft nicht
erwirtschaften. Aus diesem Grund unterstützt sie das Innenministerium
finanziell in Form der Zuweisungen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann
(SPD). ¿Im Gegenzug ist die Bewilligung der Zuweisungen jedoch mit der
Bedingung für die Gemeinde Bördeaue verbunden, die Haushaltskonsolidierung
weiter zu forcieren, also alle bestehenden Einnahme- und Einsparmöglichkeiten
zu nutzen.¿
Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden
Gemeinden, die sich im Rahmen der freiwilligen Phase der
Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, kann nach dem entsprechenden
Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung als
nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten
Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs-
und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann
insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen
Verschuldung erreicht werden.
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