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Finanzzuweisungen für die
Gemeinde Bördeaue

03.12.2010, Magdeburg – 184

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/10

 

 

 

Magdeburg, den 2. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Finanzzuweisungen für die

Gemeinde Bördeaue

 

 

Mit

Bescheid vom 1. Dezember 2010 veranlasste das Innenministerium die Auszahlung

eines Zuweisungsbetrages in Höhe von 592.254,11

Euro an die Gemeinde Bördeaue im Salzlandkreis. Es handelt sich hierbei um die

zweite und letzte Rate der bereits im August 2010 bewilligten Zuweisung in Höhe

von insgesamt 1.184.508,22 Euro für den freiwilligen Zusammenschluss der

Gemeinden Unseburg und Tarthun zur ¿neuen¿ Gemeinde Bördeaue. Der

Zuweisungsbetrag dient dem teilweisen Ausgleich der bis zum 31.12.2009

aufgelaufenen Fehlbeträge der bis dahin selbständigen Gemeinden Unseburg und

Tarthun.

 

Neben der Auszahlung der zweiten Rate der Zuweisung für den freiwilligen

Zusammenschluss der Gemeinde Unseburg und Tarthun wurde der Gemeinde Bördeaue

eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.911.291,78 Euro gewährt. Die

Bedarfszuweisung wird mit den noch offenen Liquiditätshilfen, die den Gemeinden

Unseburg und Tarthun in der Vergangenheit ausgezahlt wurden, verrechnet.  Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig

oder werden wie in diesem Fall bei späteren Bedarfszuweisungen verrechnet.

 

¿Der Haushalt der Gemeinde Bördeaue ist mit Fehlbeträgen der

Verwaltungshaushalte der ehemaligen Gemeinden Unseburg und Tarthun stark belastet.

Einen Ausgleich der Fehlbeträge kann die Gemeinde aus eigener Kraft nicht

erwirtschaften. Aus diesem Grund unterstützt sie das Innenministerium

finanziell in Form der Zuweisungen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann

(SPD). ¿Im Gegenzug ist die Bewilligung der Zuweisungen jedoch mit der

Bedingung für die Gemeinde Bördeaue verbunden, die Haushaltskonsolidierung

weiter zu forcieren, also alle bestehenden Einnahme- und Einsparmöglichkeiten

zu nutzen.¿

 

Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden

 

Gemeinden, die sich im Rahmen der freiwilligen Phase der

Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, kann nach dem entsprechenden

Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung als

nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten

Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs-

und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann

insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen

Verschuldung erreicht werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de