Landesregierung zieht Bilanz nach
drei Jahren Konsultationsvereinbarung/ Finanzbeziehungen zwischen Land und
Kommunen werden transparent und partnerschaftlich geregelt
30.11.2010, Magdeburg – 711
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 711/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 711/10
Magdeburg, den 30. November 2010
Landesregierung zieht Bilanz nach
drei Jahren Konsultationsvereinbarung/ Finanzbeziehungen zwischen Land und
Kommunen werden transparent und partnerschaftlich geregelt
¿Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land
Sachsen-Anhalt einerseits und seinen Landkreisen, Städten und Gemeinden
andererseits haben unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der
Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es so wichtig, dass wir das Konzept der
Konsolidierungspartnerschaft gemeinsam mit Leben erfüllen und die
Zusammenarbeit transparent gestalten.¿ Das erklärte Innenminister Holger
Hövelmann aus Anlass der Bilanz, die die Landesregierung heute, drei Jahre nach
dem Abschluss einer Konsultationsvereinbarung mit den kommunalen
Spitzenverbänden, zog.
Mit der Vereinbarung vom Dezember 2007 wurde ein
Verfahren der Zusammenarbeit festgeschrieben, das nicht nur einen regelmäßigen
Informationsaustausch, sondern auch einen Abstimmungsprozess bei allen
Gesetzesvorhaben vorsieht, die Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen haben.
¿Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung wird damit von Anfang an im
Gesetzgebungsverfahren umgesetzt: Eine Kostenfolgeabschätzung und eine
Kostendeckungsregelung müssen bereits im ersten Entwurf enthalten sein, und die
Spitzenverbände werden bereits zu diesem frühen Zeitpunkt gehört¿, erläuterte
Hövelmann. Dieses Verfahren ist für alle Ministerien der Landesregierung
verbindlich.
Die nächste Bewährungsprobe für die Zusammenarbeit
sei die Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die Jahre 2012/2013,
unterstrich der Innenminister. Das Ziel der Landesregierung sei, dass die
Finanzstrukturkommission (FSK) bis zum Abschluss der Gesetzesberatungen eingebunden
werde. Der FSK unter dem Vorsitz des Innenministers gehören der Chef der
Staatskanzlei, der Finanzminister und die beiden kommunalen Spitzenverbände an.
In der FSK wurde bei der Erarbeitung des seit Anfang 2010 geltenden neuen FAG
insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der tatsächlichen Kostenbedarfe der
Kommunen verabredet.
Hövelmann: ¿Die finanziellen Rahmenbedingungen
werden für das Land und für die Kommunen auch bei steigenden Steuereinnahmen
nicht einfacher werden. Transparenz und Partnerschaft sind deshalb besonders
wichtig, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen
sicherzustellen.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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