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Landesregierung zieht Bilanz nach
drei Jahren Konsultationsvereinbarung/ Finanzbeziehungen zwischen Land und
Kommunen werden transparent und partnerschaftlich geregelt

30.11.2010, Magdeburg – 711

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 711/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 711/10

 

 

 

Magdeburg, den 30. November 2010

 

 

 

Landesregierung zieht Bilanz nach

drei Jahren Konsultationsvereinbarung/ Finanzbeziehungen zwischen Land und

Kommunen werden transparent und partnerschaftlich geregelt

 

¿Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land

Sachsen-Anhalt einerseits und seinen Landkreisen, Städten und Gemeinden

andererseits haben unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der

Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es so wichtig, dass wir das Konzept der

Konsolidierungspartnerschaft gemeinsam mit Leben erfüllen und die

Zusammenarbeit transparent gestalten.¿ Das erklärte Innenminister Holger

Hövelmann aus Anlass der Bilanz, die die Landesregierung heute, drei Jahre nach

dem Abschluss einer Konsultationsvereinbarung mit den kommunalen

Spitzenverbänden, zog.

 

Mit der Vereinbarung vom Dezember 2007 wurde ein

Verfahren der Zusammenarbeit festgeschrieben, das nicht nur einen regelmäßigen

Informationsaustausch, sondern auch einen Abstimmungsprozess bei allen

Gesetzesvorhaben vorsieht, die Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen haben.

¿Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung wird damit von Anfang an im

Gesetzgebungsverfahren umgesetzt: Eine Kostenfolgeabschätzung und eine

Kostendeckungsregelung müssen bereits im ersten Entwurf enthalten sein, und die

Spitzenverbände werden bereits zu diesem frühen Zeitpunkt gehört¿, erläuterte

Hövelmann. Dieses Verfahren ist für alle Ministerien der Landesregierung

verbindlich.

 

Die nächste Bewährungsprobe für die Zusammenarbeit

sei die Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die Jahre 2012/2013,

unterstrich der Innenminister. Das Ziel der Landesregierung sei, dass die

Finanzstrukturkommission (FSK) bis zum Abschluss der Gesetzesberatungen eingebunden

werde. Der FSK unter dem Vorsitz des Innenministers gehören der Chef der

Staatskanzlei, der Finanzminister und die beiden kommunalen Spitzenverbände an.

In der FSK wurde bei der Erarbeitung des seit Anfang 2010 geltenden neuen FAG

insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der tatsächlichen Kostenbedarfe der

Kommunen verabredet.

 

Hövelmann: ¿Die finanziellen Rahmenbedingungen

werden für das Land und für die Kommunen auch bei steigenden Steuereinnahmen

nicht einfacher werden. Transparenz und Partnerschaft sind deshalb besonders

wichtig, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen

sicherzustellen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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