Stationäre medizinische
Versorgung gesichert / Kabinett billigt neuen Krankenhausplan
30.11.2010, Magdeburg – 707
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 707/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 707/10
Magdeburg, den 30. November 2010
Stationäre medizinische
Versorgung gesichert / Kabinett billigt neuen Krankenhausplan
Die bedarfs- und qualitätsgerechte
Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt bleibt gesichert. Den Rahmen dafür gibt
der neue Krankenhausplan, der am Dienstag vom Kabinett in Magdeburg
verabschiedet wurde.
Gesundheitsminister Norbert Bischoff erklärte: ¿Mit
dem Krankenhausplan wird der weitere Weg zur Profilierung der Krankenhauslandschaft
beschrieben. Grundlage ist die Bevölkerungsentwicklung. Auch die Krankenhäuser
müssen sich darauf einstellen, dass künftig weniger Kinder geboren werden,
dafür die Menschen aber immer älter werden.¿
Der Minister betonte: ¿Ich setze auf Kooperationen
vor Ort. Entsprechende Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen eröffnen neue
Chancen für eine längerfristige Profilierung. Leistungsausweitungen in
einzelnen Häusern in einem Kreis sind nicht das Gebot der Stunde. Stattdessen
sind Leistungsangebote besser zu vernetzen. Auch angesichts der
Bevölkerungsentwicklung kann und muss nicht mehr jede Spezialleistung überall
erbracht werden, ohne dass dies einen Qualitätsverlust nach sich ziehen würde.¿
Der neue Krankenhausplan gilt ab 2011. Er wird auf
der Grundlage von Rahmenvorgaben aufgestellt und legt fest, welcher
Klinikträger welche Einzeldisziplin, wie etwa Augenheilkunde, Geburtshilfe oder
Neurochirurgie als Basis-, Schwerpunkt- oder Spezialversorgung anbieten darf.
Vorbereitet wurde der neue Plan laut Gesetz vom
Krankenhausplanungsausschuss. In diesem Gremium arbeiten neben dem
Gesundheitsministerium und dem Kultusministerium, die Krankenhausgesellschaft,
die Krankenkassen und die kommunalen Spitzenverbände. Zu vier der 49 Kliniken
gab es kein Einvernehmen im Planungsausschuss, so dass das
Gesundheitsministerium von seinem Letztentscheidungsrecht Gebrauch machte. Dies
betrifft insbesondere die tagesklinische Versorgung in der Psychiatrie.
Der neue Krankenhausplan schreibt viele Maßnahmen
aus dem Vorgängerplan von 2008 fort. Es gilt weiterhin, geriatrische Angebote
auszubauen und gezielt weiter zu entwickeln. Aufgrund altersbedingter
Erkrankungen sind Fallzahlsteigerungen in den Bereichen Innere Medizin,
Chirurgie, Urologie sowie Neurologie und Psychiatrie zu erwarten.
Ausgeprägte Rückgänge hingegen werden für die
Kinder- und Jugendmedizin sowie für die Geburtshilfe erwartet. Eine
Konzentration von Leistungsangeboten erscheint daher sinnvoll. Konkret ist eine
Schließung (Auflassung) der Fachgebiete Frauenheilkunde und Geburtshilfe
zumindest mittelfristig vorgesehen an den Standorten Agaplesion
Diakoniekrankenhaus Seehausen und Medigreif Bördekrankenhaus Neindorf. Für das
Klinikum Bernburg ist die Schließung dieser Fachgebiete bis zum Ende des Planungszeitraumes
vorgesehen. Für das Medigreif Krankenhaus Anhalt-Zerbst sieht der
Krankenhausplan vor, die Entwicklung der Leistungszahlen in der Geburtshilfe
genau zu beobachten.
Für die drei Krankenhäuser der Holding der
Salzlandkliniken empfiehlt der Krankenhausplan, die Leistungsangebote innerhalb
der Holding zu konzentrieren. Für die Asklepios-Kliniken Weißenfels-Hohenmölsen
anerkennt der Krankenhausplan die Voraussetzungen für die Versorgungsstufe
Schwerpunktversorgung.
Der Krankenhausplan 2011 wird in Kürze im Internet
auf den Seiten des Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de
veröffentlicht. Dort sind bereits die Rahmenvorgaben für die Versorgungs- und
Qualitätsziele der Krankenhausplanung einsehbar.
Die Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt erfolgt
seit 2005 auf der Basis des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt. Danach sind der
Krankenhausplan und die Rahmenvorgaben in einem mindestens zweijährigen Turnus
zu überprüfen und entsprechend der Entwicklung fortzuschreiben.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






