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Stationäre medizinische
Versorgung gesichert / Kabinett billigt neuen Krankenhausplan

30.11.2010, Magdeburg – 707

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 707/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 707/10

 

 

 

Magdeburg, den 30. November 2010

 

 

 

Stationäre medizinische

Versorgung gesichert / Kabinett billigt neuen Krankenhausplan

 

Die bedarfs- und qualitätsgerechte

Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt bleibt gesichert. Den Rahmen dafür gibt

der neue Krankenhausplan, der am Dienstag vom Kabinett in Magdeburg

verabschiedet wurde.

 

Gesundheitsminister Norbert Bischoff erklärte: ¿Mit

dem Krankenhausplan wird der weitere Weg zur Profilierung der Krankenhauslandschaft

beschrieben. Grundlage ist die Bevölkerungsentwicklung. Auch die Krankenhäuser

müssen sich darauf einstellen, dass künftig weniger Kinder geboren werden,

dafür die Menschen aber immer älter werden.¿

 

Der Minister betonte: ¿Ich setze auf Kooperationen

vor Ort. Entsprechende Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen eröffnen neue

Chancen für eine längerfristige Profilierung. Leistungsausweitungen in

einzelnen Häusern in einem Kreis sind nicht das Gebot der Stunde. Stattdessen

sind Leistungsangebote besser zu vernetzen. Auch angesichts der

Bevölkerungsentwicklung kann und muss nicht mehr jede Spezialleistung überall

erbracht werden, ohne dass dies einen Qualitätsverlust nach sich ziehen würde.¿

 

Der neue Krankenhausplan gilt ab 2011. Er wird auf

der Grundlage von Rahmenvorgaben aufgestellt und legt fest, welcher

Klinikträger welche Einzeldisziplin, wie etwa Augenheilkunde, Geburtshilfe oder

Neurochirurgie als Basis-, Schwerpunkt- oder Spezialversorgung anbieten darf.

 

Vorbereitet wurde der neue Plan laut Gesetz vom

Krankenhausplanungsausschuss. In diesem Gremium arbeiten neben dem

Gesundheitsministerium und dem Kultusministerium, die Krankenhausgesellschaft,

die Krankenkassen und die kommunalen Spitzenverbände. Zu vier der 49  Kliniken

gab es kein Einvernehmen im Planungsausschuss, so dass das

Gesundheitsministerium von seinem Letztentscheidungsrecht Gebrauch machte. Dies

betrifft insbesondere die tagesklinische Versorgung in der Psychiatrie.

 

Der neue Krankenhausplan schreibt viele Maßnahmen

aus dem Vorgängerplan von 2008 fort. Es gilt weiterhin, geriatrische Angebote

auszubauen und gezielt weiter zu entwickeln. Aufgrund altersbedingter

Erkrankungen sind Fallzahlsteigerungen in den Bereichen Innere Medizin,

Chirurgie, Urologie sowie Neurologie und Psychiatrie zu erwarten.

 

Ausgeprägte Rückgänge hingegen werden für die

Kinder- und Jugendmedizin sowie für die Geburtshilfe erwartet. Eine

Konzentration von Leistungsangeboten erscheint daher sinnvoll. Konkret ist eine

Schließung (Auflassung) der Fachgebiete Frauenheilkunde und Geburtshilfe

zumindest mittelfristig vorgesehen an den Standorten Agaplesion

Diakoniekrankenhaus Seehausen und Medigreif Bördekrankenhaus Neindorf. Für das

Klinikum Bernburg ist die Schließung dieser Fachgebiete bis zum Ende des Planungszeitraumes

vorgesehen. Für das Medigreif Krankenhaus Anhalt-Zerbst sieht der

Krankenhausplan vor, die Entwicklung der Leistungszahlen in der Geburtshilfe

genau zu beobachten.

 

Für die drei Krankenhäuser der Holding der

Salzlandkliniken empfiehlt der Krankenhausplan, die Leistungsangebote innerhalb

der Holding zu konzentrieren. Für die Asklepios-Kliniken Weißenfels-Hohenmölsen

anerkennt der Krankenhausplan die Voraussetzungen für die Versorgungsstufe

Schwerpunktversorgung.

 

Der Krankenhausplan 2011 wird in Kürze im Internet

auf den Seiten des Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de

veröffentlicht. Dort sind bereits die Rahmenvorgaben für die Versorgungs- und

Qualitätsziele der Krankenhausplanung einsehbar.

 

Die Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt erfolgt

seit 2005 auf der Basis des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt. Danach sind der

Krankenhausplan und die Rahmenvorgaben in einem mindestens zweijährigen Turnus

zu überprüfen und entsprechend der Entwicklung fortzuschreiben.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de