Mehr als 119.000 Euro
Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte im Harz
29.11.2010, Magdeburg – 181
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/10
Magdeburg, den 29. November 2010
Mehr als 119.000 Euro
Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte im Harz
Dem Landkreis Harz wurden vom Innenministerium
insgesamt 119.605,97 Euro für zwei vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen
bewilligt. Die Zuweisungsbeträge stehen für folgende Baumaßnahmen zur
Verfügung:
Ersatzneubau der Rammelsbachbrücke im Zuge der Kreisstraße 1332 einschließlich
Straßenanpassung, Ortslage Veckenstedt (47.383,75 Euro)
Erneuerung der Kreisstraße 1356, ¿Brockenstraße¿ (72.222,22 Euro).
Der Ausbau beider Projekte wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings
muss der Landkreis Harz als antragstellende Kommune den dafür notwendigen
Eigenanteil selbst erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der
Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land
auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Der Harz ist mit seiner einzigartigen
und artenreichen Mittelgebirgslandschaft ein beliebtes Ausflugs- und
Urlaubsziel. Die beiden Straßenausbaumaßnahmen leisten nicht nur einen Beitrag
zur Verkehrssicherheit, sondern steigern auch die Attraktivität der Region.
Dies wird den Touristen, aber auch den Einheimischen und Investoren vor Ort
gleichermaßen zu Gute kommen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) bzw. im Fall der ¿Brockenstraße¿ auf Grundlage des
Erlasses des Ministeriums für Bau und Verkehr vom 28.11.2005 gewährt der Bund
den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent
(Rammelsbachbrücke) bzw. 10 Prozent (¿Brockenstraße¿) der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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