Menu
menu

Mehr als 119.000 Euro
Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte im Harz

29.11.2010, Magdeburg – 181

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/10

 

 

 

Magdeburg, den 29. November 2010

 

 

 

 

 

Mehr als 119.000 Euro

Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte im Harz

 

 

 

Dem Landkreis Harz wurden vom Innenministerium

insgesamt 119.605,97 Euro für zwei vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen

bewilligt. Die Zuweisungsbeträge stehen für folgende Baumaßnahmen zur

Verfügung:

 

Ersatzneubau der Rammelsbachbrücke im Zuge der Kreisstraße 1332 einschließlich

Straßenanpassung, Ortslage Veckenstedt (47.383,75 Euro)

 

Erneuerung der Kreisstraße 1356, ¿Brockenstraße¿ (72.222,22 Euro).

 

Der Ausbau beider Projekte wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings

muss der Landkreis Harz als antragstellende Kommune den dafür notwendigen

Eigenanteil selbst erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der

Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land

auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Der Harz ist mit seiner einzigartigen

und artenreichen Mittelgebirgslandschaft ein beliebtes Ausflugs- und

Urlaubsziel. Die beiden Straßenausbaumaßnahmen leisten nicht nur einen Beitrag

zur Verkehrssicherheit, sondern steigern auch die Attraktivität der Region.

Dies wird den Touristen, aber auch den Einheimischen und Investoren vor Ort

gleichermaßen zu Gute kommen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) bzw. im Fall der ¿Brockenstraße¿ auf Grundlage des

Erlasses des Ministeriums für Bau und Verkehr vom 28.11.2005 gewährt der Bund

den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent

(Rammelsbachbrücke) bzw. 10 Prozent (¿Brockenstraße¿) der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de