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Burgenlandkreis erhält
finanzielle Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte

29.11.2010, Magdeburg – 178

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 178/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 178/10

 

 

 

Magdeburg, den 29. November 2010

 

 

 

 

 

Burgenlandkreis erhält

finanzielle Unterstützung für zwei Straßenbauprojekte

 

 

 

Dem Burgenlandkreis wurden insgesamt 159.439,51Euro vom Innenministerium zur Deckung seiner Eigenanteile an vom

Bund geförderten Straßenbaumaßnahmen bewilligt. Die Zuwendungsbeträge stehen für den Ausbau der Kreisstraße

2254 von der Bundesstraße 250 bis Ortseingang Kalbitz (45.659,51 Euro) sowie

für den Ausbau der Kreisstraße 2215  bei

Bockwitz (113.780 Euro) zur Verfügung.

 

Die Baumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings

muss der Antragsteller die dafür notwendigen Eigenanteile selbst erbringen. Da der

Burgenlandkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der

Förderungen droht, wurden die Beträge vom Land zur Verfügung gestellt.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Verbesserung der Infrastruktur ist

und bleibt auch weiterhin ein wichtiger Bestand­teil der Landespolitik. Der

Bund fördert die Bauvorhaben im Burgenlandkreis, wenn dieser 20 Prozent der

Kosten selbst trägt. Da der Landkreis finanziell dazu nicht in der Lage ist,

unterstützt das Land den Kreis in Form der Zuwendungen, damit die Finanzierung

des Eigenanteils gesichert ist.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de